Organspende-Regelung: Kommt die Kehrtwende?

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Zwei geöffnete Hände halten eine stilisierte Darstellung von Lunge und weiteren Organen, umgeben von medizinischen Symbolen wie Herzen, Tabletten und einem EKG.
Foto: Isuru – stock.adobe.com
Organspende-Regelung: Kommt die Kehrtwende?

Österreich hat sie, die Niederlande auch: Die Widerspruchsregelung könnte die hierzulande viel zu niedrige Zahl der Organspender steigern und Leben retten. Im Bundestag wird jetzt ein erneuter Versuch gestartet, auch in Deutschland den Grundsatz „Wer nicht dagegen ist, ist wohl dafür“ umzusetzen. Zeit, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen.

Zyniker würden es perfekte Präventions-Motivation nennen: Menschen mit Diabetes sollten ihre Nieren gesund halten, denn die Aussicht auf eine neue ist schlecht – und das schon seit Jahren. Im Januar 2026 standen in Deutschland 6237 Personen mit und ohne Diabetes auf der Warteliste für eine Spenderniere, doch es gab im gesamten Jahr 2025 nur 985 postmortale Organspenden, also Organe von Gestorbenen, die zu Lebzeiten ihre Spendebereitschaft erklärt hatten.

Dass im letzten Jahr trotzdem in Deutschland 2566 Nieren transplantiert wurden, hat zwei Gründe: Zum einen ist Deutschland Mitglied im Verbund Eurotransplant, der Organspenden für insgesamt acht europäische Länder koordiniert, darunter unsere Nachbarn Niederlande, Belgien und Österreich. Zum anderen gibt es bei den Nieren im Gegensatz zu den meisten anderen Organen die Möglichkeit der Lebendspende. Darauf entfielen 2025 mit 1072 immerhin rund 40 Prozent der Nieren-Transplantationen.

Debatte quer durch die Parteien

Der schon lange herrschende Mangel an Spenderorganen in Deutschland hat auch die Politik bereits einige Male beschäftigt. Beim Ziel sind sich alle einig: Es braucht mehr Organspender. Beim Weg dahin gibt es zwei Möglichkeiten, nämlich Verbesserungen der derzeit bestehenden Entscheidungsregelung oder Einführung einer Widerspruchsregelung. Beide Ansätze unterscheiden sich grundlegend: Bislang müssen Menschen aktiv ihre Bereitschaft dazu erklären, nach dem Tod ihre Organe spenden zu wollen.

Der bekannte Organspende-Ausweis ist ein Ausdruck dieser derzeit geltenden Regelung. Bei der Widerspruchsregelung ist es andersherum: Hier werden alle Menschen als Organspender geführt, die dem nicht aktiv widersprochen haben. Die Widerspruchsregelung ist nicht nur die logische Alternative zum bisherigen Vorgehen, sie wird auch schon in vielen Ländern eingesetzt. Darunter sind sämtliche anderen Mitgliedsländer von Eurotransplant.

Mitte August hat nun eine Gruppe von Bundestagsabgeordneten einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Widerspruchsregelung auch in Deutschland in das Parlament eingebracht. Unterzeichnet wurde die Vorlage von Politikerinnen und Politikern von CDU/CSU, SPD, Linken und Grünen. Doch daraus kann man nicht schließen, dass das Gesetz eine breite Mehrheit erhalten wird und die Einführung der Widerspruchslösung fast schon beschlossene Sache ist.

Denn auch unter den Gegnern einer solchen Lösung sind Abgeordnete aus all diesen Parteien – die Organspende-Frage ist eine der wenigen Entscheidungen, bei denen die Parteien den Fraktionszwang aufgehoben haben und jeden einzelnen Parlamentarier nach seinem eigenen Gewissen entscheiden lassen.

Historischer Eingriff

  • 1902: Emerich Ullmann zeigt in Wien die erste erfolgreiche Nierentransplantation – bei einem Hund
  • 1954: Joseph Murray gelingt die erste erfolgreiche Lebend-Nierenspende
  • 1983: Zulassung des ersten Medikaments gegen Organabstoßung

Hochrelevant für Menschen mit Diabetes

Das Problem des Mangels an Spenderorganen ist für Menschen mit Diabetes besonders relevant. 40 Prozent der Menschen, die an die Dialyse müssen, weil ihre Nieren nicht mehr arbeiten, haben einen Diabetes als Grunderkrankung. Rund 100 000 Menschen erhalten in Deutschland diese Nieren-Ersatztherapie. Und eine neue Niere ist die einzige Option, die ein Leben ohne Dialyse ermöglicht.

Die Bedeutung der Prävention von Nieren-Erkrankungen unterstreicht eine weitere Zahl: Die Deutsche Gesellschaft für Nephrologie schätzt den tatsächlichen Bedarf für eine Spenderniere hierzulande auf 20 000 bis 30 000 – viel mehr, als auf der Warteliste stehen, aber deutlich weniger als die Anzahl der Menschen an der Dialyse.

Denn ergibt sich erst einmal die Notwendigkeit der Dialyse, ist das oft Ausdruck dafür, dass die Patienten schon insgesamt zu krank sind, um noch von einer Organtransplantation zu profitieren. Gerade bei Menschen mit Typ-2-Diabetes ist neben der Niere oft auch das Herz schwer geschädigt.

Langes Ringen um eine Lösung

Schon 2020 hatte wie jetzt eine Fraktions-übergreifende Gruppe im Bundestag versucht, eine Widerspruchslösung bei der Organspende einzuführen. Es fand sich aber keine Mehrheit. Die erreichte ein Gesetzespaket, das unter anderem mit der Einführung eines Organspende-Registers die bestehende Einwilligungsregelung optimieren wollte.

Dieses Register wurde 2024 in Betrieb genommen, die Spenderzahlen haben sich aber seitdem nur unwesentlich verbessert. Für eine Widerspruchslösung wäre dieses Register aber zentral: Ein erklärter Widerspruch gegen die Organspende müsste mit ihr verlässlich und jederzeit auffindbar sein und vor der Entscheidung über eine Organentnahme berücksichtigt werden. Dafür sei das Register ein wesentliches Element, heißt es im aktuellen Gesetzentwurf.

Fundierte Entscheidung

Die geltenden Regeln für die Organspende und die Funktion des Organspende-Registers werden hier erklärt:
www.organspende-info.de

Die neuen Regelungen würden nach dem Willen der Initiatoren mit einer umfassenden Aufklärung und Information der Bevölkerung vor Inkrafttreten des Gesetzes verbunden werden. Themen wären die Bedeutung und die Rechtsfolgen eines erklärten Widerspruchs oder eines Verzichts darauf.

Ende März 2026 beschloss der Bundestag zur Lebend-Nierenspende übrigens eine Neuerung: Fortan sind diese auch über Kreuz möglich, also zwischen zwei oder mehr unterschiedlichen Paaren. Das soll helfen, wenn jemand zwar einer ihm nahestehenden Person eine Niere spenden will, das Organ medizinisch aber dazu nicht passt, also inkompatibel ist. Auch eine nicht gerichtete anonyme Nierenspende wird ermöglicht, bei der der Spender keinen Einfluss auf den Empfänger hat.

Eine Abstimmung im Bundestag über die Gesetzentwürfe zur Organspende ist für Ende des Jahres geplant. Wirksam würde die Widerspruchsregelung nach den Plänen erst 2030.


von Marcus Sefrin

Marcus Sefrin ist Fachjournalist mit Schwerpunkt Medizin und Diabetes. Er war tätig als Chefredakteur der Fachzeitschrift DiabetesNews, produziert Fachtexte, Kongressberichte, Produktmonografien und begleitet Diabetes-Kongresse national und international.

Erschienen in: Diabetes-Anker, 2026; 75 (10) Seite 52-53

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  • Hallo, hat hier noch jemand Doppeldiabetes (durch Corona verursacht oder warum auch immer)? Ich würde mich gerne austauschen.

  • olivers postete ein Update vor 1 Woche, 3 Tagen

    Hallo Zusammen!
    Ich bin ein T3er und freue mich Gleichbetroffene zwecks Erfahrungsaustausch zu finden. Bin im Frankfurter Raum, aber auch im Heidelberger Raum unterwegs.
    Liebe Grüße
    Oliver

  • zojou96 postete ein Update vor 1 Woche, 4 Tagen

    Hallo, ich bin DT1 und trage seit etwa 1 Jahr eine Omnipod-Pumpe. Letztere löst seit mehrere Monaten eine Hautallergie an der Platzierungsstelle aus. Ich habe es bereits mit dem Cavillon-Spray und Pflastern (derzeit Omnifix von Hartmann und Unterpatch von My Sweet Stitch) für empfindliche Haut unter dem Pod probiert. Es hilft aber leider nicht oder nur bedingt, da auch mit Spray die Allergie ausgelöst wird und die Schutzpflaster nicht lange haften. Hat jemand vielleicht eine ähnliche Erfahrung gemacht und eine gute Lösung gefunden? Ich würde gerne weiterhin eine Pumpe tragen, wäre aber auch bereit das Modell zu wechseln, wenn es das Problem mit der Allergie löst. Ich bin um jeden Rat dankbar. Vielen Dank im Voraus 🙂