Patient hat Anspruch auf Kostenübernahme!

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Patient hat Anspruch auf Kostenübernahme!

Das erste (positive) Gerichtsurteil zum FreeStyle Libre liegt nun vor: Oliver Ebert, Rechtsanwalt und Redakteur des Diabetes-Journals, konnte für einen Patienten die Kostenübernahme beim Sozialgericht durchsetzen!

Die beklagte Krankenkasse wurde vom Sozialgericht Konstanz (SG Konstanz, Anerkenntnisgerichtsbescheid vom 31.05.2016, S 8 KR 1870/15) verurteilt, dem Kläger die Kosten in Höhe von 553,10 EUR für selbst beschaffte Sensoren des FreeStyle Libre zu erstatten. Weiterhin muss sie die Anwaltskosten tragen.
Diese Entscheidung kann auch anderen Diabetikern helfen, die Kosten von der Krankenkasse erstattet zu erhalten.

Urteil aus der Vergangenheit

Nach einem Urteil des Bundessozialgericht (Urteil vom 08.07.2015, B 3 KR 5/14 R) wurden viele Anträge von Patienten abgelehnt, die von ihrer Krankenkasse die Kostenübernahme eines FreeStyle Libre-Systems wünschten. Das Bundessozialgericht hatte nämlich entschieden, daß eine „kontinuierliche interstitielle Glukosemessung auch nicht ausnahmsweise ohne positive Empfehlung des GBA im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung eingesetzt werden“ dürfe. Denn es handele sich dabei um eine neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode, deren Nutzen und Wirksamkeit erst einmal nachgewiesen werden müsse.

Die Urteilsbegründung legt allerdings nahe, daß das höchste Gericht bei seiner Entscheidung von vollkommen falschen Tatsachen ausging. So führt es beispielsweise an, dass „die Verwendung von CGM insbesondere dann Risiken birgt, wenn – wie im Fall der Klägerin – die Insulinpumpe automatisch über diese Geräte gesteuert wird”. Und weiter: „Schließlich sendet das von der Klägerin beschaffte Gerät die Glukosewerte per Funk an die Veo-Insulinpumpe, so dass die Ausschüttung von Insulin sogleich über dieses System gesteuert wird.“

Das Problem: ein solches „closed-loop“-System, was eine Insulinpumpe automatisch steuert, gibt es derzeit noch gar nicht. Daneben zeigt die Entscheidung zahlreiche weitere gravierende Fehler, die aber ebenfalls eher nicht dem Gericht anzulasten sind. Denn sehr wahrscheinlich hat die dortige Klägerin erheblich „geschlampt“ und den Sachverhalt wohl äußerst schlecht aufbereitet- und damit allen Patienten einen Bärendienst erwiesen. Nun wird erst die Entscheidung des dafür zuständigen Gemeinsamen Bundesausschuss („G-BA“, diese wird für den 16.06.2016 erwartet) zeigen, ob und für welche Patienten ein CGM in Frage kommen wird.

Was hat das nun mit dem FreeStyle Libre und der aktuellen Entscheidung zu tun?

Das FreeStyle Libre ist mangels Funkverbindung und Alarmierung zwar kein System zum kontinuierlichen Glukosemonitoring, bietet also keine automatische „Überwachung“ bzw. Beobachtung. Aber selbstverständlich misst es – genauso wie die CGM-Systeme – kontinuierlich den Glukosegehalt im Interstitium (d.h. im Unterhautfettgewebe bzw. der Zwischenzellflüssigkeit).
Die Entscheidung des höchsten Gerichts, welche für Krankenkassen grundsätzlich bindend ist, verbietet daher auch eine Kostenübernahme des FreeStyle Libre, solange keine positiven Empfehlung des G-BA vorliegt.

Für alle Patitenten möglichst großer Nutzen

In dem Verfahren vor dem Sozialgericht Konstanz habe ich nun sehr ausführlich argumentiert und aufgezeigt, welche Mängel die Entscheidung des Bundessozialgerichts aufweist bzw. welcher Unterscheid zum FreeStyle Libre besteht. Im mündlichen Erörterungstermin hat das Gericht daraufhin signalisiert, dass es meinen Ausführungen durchaus folge und einen Anspruch auf Versorgung mit dem FreeStyle Libre sehe. Die Krankenkasse hat in der Folge die komplette Erstattung der Kosten für das Sensoren anerkannt – und ging dabei offensichtlich davon aus, dass die Sache damit stillschweigend erledigt wäre.

Um daraus einen für alle Patienten möglichst großen Nutzen zu ziehen, habe ich jedoch eine im sozialgerichtlichen Verfahren äußerst seltene Prozesstaktik gewählt: ich habe das Verfahren nicht einfach für erledigt erklärt (und mir damit weitere Arbeit erspart) , sondern das Anerkenntnis nicht angenommen und auf einem Urteil bestanden.

Dieses wurde nun vom Sozialgericht Konstanz in Form eines sog. „Anerkenntnisgerichtsbescheids“ erlassen:

„Der mit der zulässigen Klage geltend gemachte Anspruch auf Erstattung von Kosten in Höhe von 553,10 EUR wurde von der Beklagten durch wirksames Anerkenntnis in dem Schreiben vom 21.03.2016 in Verbindung mit dem Schreiben vum 10.05.2016 vollumfänglich anerkannt. Von der Möglichkeit, die Erledigung des Rechtsstreites durch Annahme dieses Anerkenntnisses nach § 101 Abs. 2 SGG herbeizuführen, hat die Klägerseite keinen Gebrauch gemacht. Daher ergeht aufgrund des Anerkenntnisses ein Anerkenntnisurteil (hier in Form eines Gerichtsbescheids), das nach § 202 SGG in Verbindung mit § 313 b Abs. l Satz 1 Zivilprozessordnung keiner weiteren Begründung bedarf.“ (SG Konstanz, Anerkenntnisgerichtsbescheid vom 31.05.2016, S 8 KR 1870/15)

Die Entscheidung ist zwar nicht weiter begründet. Bereits die bloße Existenz dieses Urteils kann nun aber auch anderen Patienten in mehrfacher Hinsicht helfen:
  1. Es wurde damit erstmals durch eine gesetzliche Krankenkasse in dieser Form öffentlich anerkannt, daß Patienten ein Anspruch auf Versorgung mit dem FreeStyle Libre zustehen kann.
  2. Dies bedeutet zugleich auch, daß zumindest diese Krankenkasse das FreeStyle Libre offensichtlich als grundsätzlich erstattungsfähig ansieht
  3. Das SG Konstanz bringt mit Erlass dieses Urteils zum Ausdruck, daß es das FreeStyle Libre ebenfalls als erstattungsfähig ansieht und davon ausgeht, dass die Vorgaben des Bundessozialgerichts zu CGM nicht zwingend für das FreeStyle Libre gelten müssen. Denn im anderen Fall hätte das Gericht nicht von einem wirksamen Anerkenntnis ausgehen können – und dann auch ein solches Urteil gar nicht erlassen dürfen

von Oliver Ebert
REK Rechtsanwälte
Nägelestraße 6A, 70597 Stuttgart oder
Friedrichstraße 49, 72336 Balingen
E-Mail: Sekretariat@rek.de

Internet: www.diabetes-und-recht.de

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  • Hallo ihr Lieben….Mein Name ist Laila…Ich bin neu hier…Ich wurde seit 2017 mit Diabetes 2 diagnostiziert.Da bekam ich den Diabetes durch laufen ohne Medies in den Griff.Das ging so bis Januar 2025.Ich weiss heute nochicht warum…aber ich hatte 2024 den Diabetes total ignoriert und fröhlich darauf losgegessen.Mitte 2025 ging ich Sport machen und gehen nach dem Essen.Und nahm immer megr ab.Htte einen Hb1C Wert von 8…Da ich abnahm, dachte ich, das der Wert besser ist…Bis Januar 2025…Da hatte ich einen HbA1C Wert von 14,8…Also Krankenhaus und Humalog 100 zu den Malzeiten spritzen…Und Toujeo 6 EI am Morgen…Irgendwann merkte ich, das mich kein Krankenhaus einstellen konnte.Die Insulineinheiten wurden immer weniger.Konnte kein Korrekturspritzen megr vornehmen.Zum Schluss gin ich nach 5 Mon. mit 2 Insulineinheiten in den Hypo…Lange Rede …kurzer Sinn.Ich ging dann auf Metformin…Also Siofor 500…Ich war bei vielen Diabethologen….Die haben mich als Typ 1 behandelt.Mit Metformin ging es mir besser.Meine letzte Diaethologin möchte, das ich wieder spritze.Ich komme mit ihr garnicht zurecht.Mein HbA1C liegt jetztbei 6,5…Mein Problem ist mein Gewicht.Ich wiege ungefähr 48 Kilo bei 160 m…Ich bräuchte dringend Austausch…Habe so viele Fragen…Bin auch psychisch total am Ende. Achso…Ja ich habe seit 1991 eine chronisch kalfizierende Pankreatitis…Und eine exokrine Pankreasinsuffizienz…Also daurch den Diabetes 3c.Wer möchte sich gerne mit mir austauschen?An Michael Bender:” Ich habe Deine Geschichte gelesen . Würde mich auch gerne mit Dir austauschen, da Du ja auch eine längere Zeit Metformin eingenommen hast.” Ich bin für jeden, mit dem ich mich hier austauschen kann, sehr dankbar. dankbar..Bitte meldet Euch…!!!

    • Hallo Leila, ich bin Suzana und auch in dieser Gruppe. Meine Geschichte kannst du etwas weiter unten lesen.
      Es ist sicher schwer aus der Ferne Ratschläge zugeben, dennoch: ich habe mich lange gegen Insulinspritzen gewehrt aber dann eingesehen, dass es besser ist. Wenn die Pankreas nicht mehr genug produziert ist es mit Medikamenten nicht zu machen. Als ich nach langer Zeit Metformin abgesetzt habe, habe ich erst gemerkt, welche Nebenwirkungen ich damit hatte.
      Ja auch ich muss aufpassen nicht in den unterzucker zu kommen bei Sport und Bewegung aber damit habe ich mich inzwischen arrangiert. Traubensaft ist mein bester Freund.
      Ganz wichtig ist aber ein DiabetologIn wo du dich gut aufgehoben fühlst und die Fragen zwischendurch beantwortet.
      Weiterhin viel Kraft und gute Wegbegleiter!

    • laila antwortete vor 54 Minuten

      @suzana: Ich danke Dir für die Nachricht.Könnten wir uns weiterhin austauschen?Es wäre so wichtig für mich.Vielleicht auch privat? Gebe mir bitte Bescheid…Ich kenne mich hier leider nicht so gut aus…Wäre echt super…😊

  • vio1978 postete ein Update vor 1 Tag, 15 Stunden

    Habe wieder Freestyle Libre Sensor, weil ich damit besser zurecht kam als mit dem Dexcom G 6. ist es abzusehen, ob und wann Libre mit d. Omnipod-Pumpe kompatibel ist?🍀

  • renrew postete ein Update in der Gruppe In der Gruppe:Diabetes-Technik vor 1 Woche, 1 Tag

    gibt es Tips oder Ratschläge dieser Pumpe betreffend?

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