- Soziales und Recht
Patient hat Anspruch auf Kostenübernahme!
3 Minuten
Das erste (positive) Gerichtsurteil zum FreeStyle Libre liegt nun vor: Oliver Ebert, Rechtsanwalt und Redakteur des Diabetes-Journals, konnte für einen Patienten die Kostenübernahme beim Sozialgericht durchsetzen!
Die beklagte Krankenkasse wurde vom Sozialgericht Konstanz (SG Konstanz, Anerkenntnisgerichtsbescheid vom 31.05.2016, S 8 KR 1870/15) verurteilt, dem Kläger die Kosten in Höhe von 553,10 EUR für selbst beschaffte Sensoren des FreeStyle Libre zu erstatten. Weiterhin muss sie die Anwaltskosten tragen.
Diese Entscheidung kann auch anderen Diabetikern helfen, die Kosten von der Krankenkasse erstattet zu erhalten.
Urteil aus der Vergangenheit
Nach einem Urteil des Bundessozialgericht (Urteil vom 08.07.2015, B 3 KR 5/14 R) wurden viele Anträge von Patienten abgelehnt, die von ihrer Krankenkasse die Kostenübernahme eines FreeStyle Libre-Systems wünschten. Das Bundessozialgericht hatte nämlich entschieden, daß eine „kontinuierliche interstitielle Glukosemessung auch nicht ausnahmsweise ohne positive Empfehlung des GBA im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung eingesetzt werden“ dürfe. Denn es handele sich dabei um eine neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode, deren Nutzen und Wirksamkeit erst einmal nachgewiesen werden müsse.
Die Urteilsbegründung legt allerdings nahe, daß das höchste Gericht bei seiner Entscheidung von vollkommen falschen Tatsachen ausging. So führt es beispielsweise an, dass „die Verwendung von CGM insbesondere dann Risiken birgt, wenn – wie im Fall der Klägerin – die Insulinpumpe automatisch über diese Geräte gesteuert wird”. Und weiter: „Schließlich sendet das von der Klägerin beschaffte Gerät die Glukosewerte per Funk an die Veo-Insulinpumpe, so dass die Ausschüttung von Insulin sogleich über dieses System gesteuert wird.“
Das Problem: ein solches „closed-loop“-System, was eine Insulinpumpe automatisch steuert, gibt es derzeit noch gar nicht. Daneben zeigt die Entscheidung zahlreiche weitere gravierende Fehler, die aber ebenfalls eher nicht dem Gericht anzulasten sind. Denn sehr wahrscheinlich hat die dortige Klägerin erheblich „geschlampt“ und den Sachverhalt wohl äußerst schlecht aufbereitet- und damit allen Patienten einen Bärendienst erwiesen. Nun wird erst die Entscheidung des dafür zuständigen Gemeinsamen Bundesausschuss („G-BA“, diese wird für den 16.06.2016 erwartet) zeigen, ob und für welche Patienten ein CGM in Frage kommen wird.
Was hat das nun mit dem FreeStyle Libre und der aktuellen Entscheidung zu tun?
Das FreeStyle Libre ist mangels Funkverbindung und Alarmierung zwar kein System zum kontinuierlichen Glukosemonitoring, bietet also keine automatische „Überwachung“ bzw. Beobachtung. Aber selbstverständlich misst es – genauso wie die CGM-Systeme – kontinuierlich den Glukosegehalt im Interstitium (d.h. im Unterhautfettgewebe bzw. der Zwischenzellflüssigkeit).
Die Entscheidung des höchsten Gerichts, welche für Krankenkassen grundsätzlich bindend ist, verbietet daher auch eine Kostenübernahme des FreeStyle Libre, solange keine positiven Empfehlung des G-BA vorliegt.
Für alle Patitenten möglichst großer Nutzen
In dem Verfahren vor dem Sozialgericht Konstanz habe ich nun sehr ausführlich argumentiert und aufgezeigt, welche Mängel die Entscheidung des Bundessozialgerichts aufweist bzw. welcher Unterscheid zum FreeStyle Libre besteht. Im mündlichen Erörterungstermin hat das Gericht daraufhin signalisiert, dass es meinen Ausführungen durchaus folge und einen Anspruch auf Versorgung mit dem FreeStyle Libre sehe. Die Krankenkasse hat in der Folge die komplette Erstattung der Kosten für das Sensoren anerkannt – und ging dabei offensichtlich davon aus, dass die Sache damit stillschweigend erledigt wäre.
Um daraus einen für alle Patienten möglichst großen Nutzen zu ziehen, habe ich jedoch eine im sozialgerichtlichen Verfahren äußerst seltene Prozesstaktik gewählt: ich habe das Verfahren nicht einfach für erledigt erklärt (und mir damit weitere Arbeit erspart) , sondern das Anerkenntnis nicht angenommen und auf einem Urteil bestanden.
Dieses wurde nun vom Sozialgericht Konstanz in Form eines sog. „Anerkenntnisgerichtsbescheids“ erlassen:
„Der mit der zulässigen Klage geltend gemachte Anspruch auf Erstattung von Kosten in Höhe von 553,10 EUR wurde von der Beklagten durch wirksames Anerkenntnis in dem Schreiben vom 21.03.2016 in Verbindung mit dem Schreiben vum 10.05.2016 vollumfänglich anerkannt. Von der Möglichkeit, die Erledigung des Rechtsstreites durch Annahme dieses Anerkenntnisses nach § 101 Abs. 2 SGG herbeizuführen, hat die Klägerseite keinen Gebrauch gemacht. Daher ergeht aufgrund des Anerkenntnisses ein Anerkenntnisurteil (hier in Form eines Gerichtsbescheids), das nach § 202 SGG in Verbindung mit § 313 b Abs. l Satz 1 Zivilprozessordnung keiner weiteren Begründung bedarf.“ (SG Konstanz, Anerkenntnisgerichtsbescheid vom 31.05.2016, S 8 KR 1870/15)
- Es wurde damit erstmals durch eine gesetzliche Krankenkasse in dieser Form öffentlich anerkannt, daß Patienten ein Anspruch auf Versorgung mit dem FreeStyle Libre zustehen kann.
- Dies bedeutet zugleich auch, daß zumindest diese Krankenkasse das FreeStyle Libre offensichtlich als grundsätzlich erstattungsfähig ansieht
- Das SG Konstanz bringt mit Erlass dieses Urteils zum Ausdruck, daß es das FreeStyle Libre ebenfalls als erstattungsfähig ansieht und davon ausgeht, dass die Vorgaben des Bundessozialgerichts zu CGM nicht zwingend für das FreeStyle Libre gelten müssen. Denn im anderen Fall hätte das Gericht nicht von einem wirksamen Anerkenntnis ausgehen können – und dann auch ein solches Urteil gar nicht erlassen dürfen
von Oliver Ebert
REK Rechtsanwälte
Nägelestraße 6A, 70597 Stuttgart oder
Friedrichstraße 49, 72336 Balingen
E-Mail: Sekretariat@rek.de
Internet: www.diabetes-und-recht.de
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insulina postete ein Update in der Gruppe In der Gruppe:Reisen mit Diabetes vor 1 Woche, 5 Tagen
Hallo Zusammen,
ich reise seit meinem 10. Lebensjahr mit Diabetesequipment…
Auf dem Segelboot mit meinen Eltern, auf Klassenfahrt in den Harz direkt nach meiner Diagnose 1984. Gerne war ich wandern, am liebsten an der Küste. Bretagne, Alentejo, Andalusien, Norwegen. Zum Leidwesen meiner Eltern dann auch mal ganz alleine durch Schottland… Seit einigen Jahren bin ich nun als Sozia mit meinem Mann auf dem Motorrad unterwegs. Neben Zelt und Kocher nimmt das Diabeteszeug (+weiterer Medis) einen Großteil unseres Gepäcks ein. Ich mag Sensor und Pumpe- aber das Reisen war „früher“ leichter. Im wahrsten Sinne es Wortes. Da eben nicht so viel Platz für Klamotten bleibt, bleiben wir (noch) gerne in wärmeren Regionen. Wo ist bei fast 40 Grad Sonnenschein der kühlste Platz an einem Motorrad? Und was veranstalten Katheter und Schlauch da schon wieder unter dem Nierengurt? Nach einem Starkregen knallgefüllte, aufgeplatzte Friotaschen auf den Motorradkoffern, bei den Reisevorbereitungen zurechtgeschnippelte Katheterverpackungen, damit einer mehr in die Tupperdose passt… Oft muss ich über so etwas lachen- und bin dankbar, dass mir noch nichts wirklich bedrohliches passiert ist.
Im September waren wir auf Sardinien und auf dem Rückweg länger in Südtirol. Ein letztes Mal mit meiner guten, alten Accu-Check Combo. Jetzt bin ich AID´lerin und die Katheter sind noch größer verpackt… 😉
Mein „Diabetesding“ in diesem Urlaub war eine sehr, sehr sehr große Sammlung von Zuckertütchen. Solche, die es in fast jedem Café gibt. Die waren überall an mir… in jeder Tasche, in der Pumpentache, überall ein- und zwischengeklemmt. Und liegen noch heute zahlreich im Küchenschrank. Nicht, weil sie so besonders hübsch sind und / oder eine Sammlereigenschaft befriedigen… Ich habe beim Packen zu Hause auf einen Teil der üblichen Traubenzuckerration verzichtet, da ich nach jedem Urlaub ausreichend davon wieder mit nach Hause schleppe.
Da wollte ich wohl dann bei jeder sich bietenden Gelegenheit sicherstellen, bei Unterzuckerungen trotzdem ausreichend „Stoff“ dabei zu haben…
Ich freue mich auf den nächsten Urlaub und bin gespannt, was für eine Marotte dann vielleicht entsteht. Und, ob ich vom AID wieder in den „Basalratenhandbetrieb“ schalte.
Die Marotte allerdings kündigt sich schon an. Da ich ja nun das Handy dringend benötige, habe ich bereits eine Sicherungsleine an Handy und Innentasche der Jacke befestigt. So kann ich das Handy zum Fotografieren oder für das Diabetesmanagement heraus nehmen -ohne dass es die Alpen hinunter- oder ins Wasser fällt. Diabetesbedingte Paranoia. 😉
Wenn ´s weiter nichts ist… .
Ich würde übrigens lieber ohne Erkrankungen reisen. Aber es hilft ja nichts… und mit Neugierde, Selbstverantwortung und ein bisschen Mut klappt es auch so.
Lieben Gruß und viel Vorfreude auf die nächsten Urlaube
Nina -
gingergirl postete ein Update vor 3 Wochen
Hallo zusammen meine name ist chiara und ich bin seit knapp 3 monaten mit der diagnose diabetes typ 1 diagnostiziert. Eigentlich habe ich es recht gut im griff nach der diagnose die zweite woche waren meine werte schon im ehner normalen bereich und die ärzte waren beeindruckt das es so schnell ging da ich aber alles durch die ernährung verändert habe und strickt mich daran halte war es einfach und man sah es sofort.
Ich habe ein paar Fragen kann man überall am oberarm den sensor ansetzten( da ich ihn jetzt eher etwas hoch habe beim muskel) und muss man jeden dexcom g7 sensor kalibrieren am anfang beim wechseln? .
Und ich habe bei den overpatch pflastern immer so viel kleberesten am arm kann das am pflaster liegen? Weil es ist ein transparentes und ich habe das gefühl es kriegt wie keine luft… Ich hab mir jetzt nur mal neue pflaster bestellt aber bei einem ist kein loch wo der dexcom ein löchli hat
Und wie ist das bei euch wegen abnehmen funktioniert das oder nicht?
Und wie spritzt ihr wenn ihr ihn der Öffentlichkeit seit an einem fest /Messe oder so?
Da ich nicht immer auf die Toilette renne kann?
Danke schonmal im Voraus-
darktear antwortete vor 2 Wochen, 4 Tagen
Hallo,
Als ich noch die ICT Methode hatte habe ich bei Konzerten oder Messen mir das Kurzzeitinsulin in den Bauch gespritzt und das Langzeit oben am Gesäß.Hat meist keiner mitbekommen.
Meinen Sensor setzte ich oben am Arm,ist für mich angenehmer 🙂
Ich bin froh das die Technik so gut ist und nicht mehr so Steinzeitmäßig wie vor 42 Jahren *lach*LG Sndra
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moira antwortete vor 2 Wochen
Hallo Chiara! Mit dem Spritzen habe ich es wie Sandra gemacht. Abnehmen ist echt schwierig – ich komme da nicht gut weiter, ich muss aber auch für zwei weitere Leute kochen und deren Essenswünsche sind da nicht unbedingt hilfreich. LG
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hexle postete ein Update vor 3 Wochen, 1 Tag
Hat jemand Tipps bei einer Pfalsterallergie gegen dexcom g6. Ich muss die vorhandenen Sensoren noch verwenden, bis die Umstellung auf g7 durch ist.
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lena-schmidt antwortete vor 2 Wochen, 3 Tagen
@stephanie-haack hast du vielleicht ein paar gutes Tipps?
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connyhumboldt antwortete vor 1 Woche, 5 Tagen
Besorge Dir Pflaster die über Tattoos geklebt werden, wenn die neu gestochen sind! Oder Sprühpflaster das Stomapatienten benutzen!
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Hallo Nina,
als unser Kind noch kleiner war, fand ich es schon immer spannend für 2 Typ1 Dias alles zusammen zu packen,alles kam in eine große Klappbox.
Und dann stand man am Auto schaute in den Kofferraum und dachte sich oki wohin mit dem Zuckermonster,es war also Tetris spielen im Auto ;). Für die Fahrten packen wir uns genug Gummibärchen ein und der Rest wird zur Not dann vor Ort gehohlt.
Unsere letzte weite Fahrt war bis nach Venedig