- Soziales und Recht
Pflegeheim: Welche Rechte haben Bewohner und Angehörige?
3 Minuten
In einer Zeit, in der immer mehr Menschen auf professionelle Pflege angewiesen sind, gewinnt das Thema Patienten-Rechte in Pflegeheimen zunehmend an Bedeutung. In diesem Beitrag haben wir die wichtigsten Rechte zusammengestellt, die Pflegeheim-Bewohnerinnen und -Bewohner und deren Angehörige haben.
Das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) bildet die gesetzliche Grundlage für den Schutz von Menschen in Pflegeeinrichtungen. Es regelt zentrale Aspekte wie Informationspflichten der Einrichtungen, Vertragsgestaltung und Kündigungsbedingungen. Das Gesetz gilt nicht nur für klassische Pflegeheime, sondern auch für Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen sowie Kurzzeitpflegeeinrichtungen.
Ein fundamentales Recht aller Pflegeheimbewohner ist das Recht auf Selbstbestimmung. Dies bedeutet, dass medizinische Behandlungen grundsätzlich nur mit Zustimmung des Patienten durchgeführt werden dürfen. Eng verbunden mit dem Recht auf Selbstbestimmung ist das Recht auf umfassende Information. Pflegeheimbewohner sowie bevollmächtigte Angehörige haben Anspruch darauf, über ihren Gesundheitszustand, Diagnose- und Behandlungsmöglichkeiten sowie damit verbundene Risiken aufgeklärt zu werden. Diese Informationen müssen in einer für den Patienten verständlichen Form vermittelt werden.
Weiterführende Informationen: Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz
Ein weiteres wichtiges Recht ist der Schutz der Privatsphäre. Pflegeheimbewohner haben Anspruch auf die Wahrung ihrer Privat- und Intimsphäre. Dies umfasst das Beachten des Privatbereichs, das Bereitstellen von Rückzugsmöglichkeiten und die Möglichkeit, persönliche Gegenstände in die Einrichtung mitzubringen. Auch der Schutz persönlicher Daten und die Wahrung des Brief- und Fernmeldegeheimnisses fallen unter dieses Recht.
Tipp: Für Situationen, in denen man nicht mehr selbst entscheiden kann, sollte man im Vorfeld eine Patientenverfügung erstellen. Darin können Wünsche bezüglich medizinischer Behandlungen sowie zum Durchführen lebenserhaltender Maßnahmen festgehalten werden; diese Vorgaben müssen grundsätzlich beachtet werden.
Recht auf Fortführen der Diabetes-Therapie
Pflegeheime sind verpflichtet, Kooperationsverträge mit Vertragsärzten zu schließen. Die Bewohner müssen sich aber nicht zwingend von diesen Ärzten behandeln lassen: Auch dort hat man selbstverständlich das Recht, seinen Arzt frei zu wählen, und, dass die erforderliche Therapie erfolgt bzw. fortgeführt wird. Das Pflegeheim darf also nicht einfach die Insulinpumpe oder den Sensor für das kontinuierliche Glukose-Messen (CGM) wegnehmen.
Allerdings sieht die Praxis oft anders aus, denn viele Ärzte zeigen nur eine geringe Bereitschaft, Hausbesuche in Pflegeheimen durchzuführen. Faktisch ist man dann oft doch auf den Heimarzt angewiesen. Und auch die Therapie muss an die jeweilige Situation angepasst werden: So kann beispielsweise bei Demenz oder anderen geistigen Einschränkungen ein Umstellen der Therapie notwendig sein.
Auch wenn ein Heimbewohner bei seiner Diabetes-Therapie Unterstützung braucht, kann dies schnell zu Problemen führen, vor allem, wenn nicht ausreichend Pflegekräfte vorhanden sind. Da es immer schwieriger wird, einen Pflegeplatz zu finden, haben die Heime hier oft ein Druckmittel, denn wenn die erforderlichen bzw. vom Bewohner gewünschten Maßnahmen mit dem vorhandenen Personal nicht geleistet werden können, droht das Heim womöglich, den Pflegevertrag zu kündigen.
Rechte bei der Pflegequalität
Pflegeheimbewohner haben das Recht auf eine qualitativ hochwertige Pflege. Dies beinhaltet den Schutz vor Gefahren für Leib und Seele, einschließlich des Schutzes vor Gewalt, Vernachlässigung und unsachgemäßer Pflege und Behandlung. Das Recht auf bestmögliche Schmerztherapie ist insoweit ebenfalls ein wichtiger Aspekt der Pflegequalität.
Maßnahmen, die die Freiheit einschränken wie Bettgitter oder Fixierungen, dürfen nur als letztes Mittel und grundsätzlich nur mit gerichtlicher Erlaubnis angewendet werden. Pflegeheime sind auch gesetzlich verpflichtet, eine Qualitätsprüfung zu durchlaufen, um realistische Pflegeheim-Bewertungen zu ermöglichen.
Rechte der Angehörigen
Auch Angehörige haben Rechte. So kann man sich bei Unzufriedenheit mit der Pflege beschweren und Verbesserungen einfordern. In vielen Einrichtungen gibt es spezielle Beschwerde-Verfahren, die Angehörigen die Möglichkeit geben, ihre Anliegen vorzubringen.
Angehörige, die als Bevollmächtigte oder rechtliche Betreuer eingesetzt sind, können Einsicht in die Pflegedokumentation nehmen und haben das Recht, bei wichtigen Entscheidungen einbezogen zu werden. Dies ist besonders relevant, wenn ein Heimbewohner selbst nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen.
Kündigung
Pflegeheimbewohner haben ein flexibles Kündigungsrecht und können den Heimvertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt und ohne Angabe von Gründen kündigen. Im Ausnahmefall ist auch eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund möglich, etwa wenn eine angemessene Pflege nicht gewährleistet ist.
Eine Kündigung durch das Heim ist dagegen nur in Ausnahmefällen und aus wichtigem Grund zulässig. Es muss grundsätzlich eine unzumutbare Härte für das Heim vorliegen, die die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unmöglich macht.
Solche wichtigen Gründe können beispielsweise vorliegen, wenn das Heim den Betrieb einstellt, wenn aufgrund einer veränderten Gesundheitssituation des Bewohners keine fachgerechte Pflege mehr gewährleistet werden kann oder wenn der Bewohner notwendige Pflegeleistungen wiederholt verweigert. Auch grobe Vertragsverletzungen durch den Bewohner, wie anhaltendes Missachten der Hausordnung, sexuelle Belästigung oder Angriffe auf Personal können das Heim zu einer Kündigung berechtigen.
Auf einen Blick: Rechte im Pflegeheim
- Ein fundamentales Recht aller Pflegeheimbewohner ist das Recht auf Selbstbestimmung.
- Pflegeheimbewohnerhaben das Recht, ihren Arzt frei zu wählen, und, dass die erforderliche Therapie erfolgt bzw. fortgeführt wird.
- Pflegeheimbewohner habendas Recht auf eine qualitativ hochwertige Pflege.
von RA Oliver Ebert
Erschienen in: Diabetes-Anker, 2025; 73 (5) Seite 50-51
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sveastine postete ein Update in der Gruppe In der Gruppe:Diabetes und Psyche vor 5 Tagen, 3 Stunden
hallo, ich hab schon ewig Diabetes, hab damit 4 Kinder bekommen und war beruflich unterschiedlich unterwegs, in der Pflege und Pädagogik. Seit ein paar Jahren funktioniert nichts mehr so wie ich das möchte: die Einstellung des Diabetes, der eigentlich immer gut lief, Sport klappt nicht mehr….ich bin frustriert und traurig..so kenne ich das nicht.. Geht es jemanden ähnlich? Bin 53…Viele grüße. Astrid
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mayhe antwortete vor 5 Tagen, 2 Stunden
Liebe Astrid! Ich gerade 60 geworden und habe seit 30 Jahren Typ 1, aktuell mit Insulinpumpe und Sensor versorgt. Beim Diabetes läuft es dank des Loop gut, aber Psyche und Folgeerkrankung, Neuropathie des Darmes und fehlende Hypoerkennung, machen mir sehr zu schaffen. Bin jetzt als Ärztin schon berentet und versuche ebenfalls mein Leben wieder zu normalisieren. Kann gut verstehen, wie anstrengend es sein kann. Nicht aufgeben!! Liebe Grüße Heike
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sveastine antwortete vor 4 Tagen, 7 Stunden
@mayhe: Hallo liebe Heike, danke für deine schnelle Antwort, das hat mich sehr gefreut. Nein aufgeben ist keine Option, aber es frustriert und kostet so viel Kraft. Ich hoffe dass ich beruflich noch einen passenden Platz finde. Und danke dass du dich gemeldet hast und von deiner Situation berichtet. Das ist ja auch nicht einfach. Und ich wünsche auch dir eine gewisse Stabilisierung…jetzt fühle ich mich mit dem ganzen nicht mehr so alleine. Was machst du denn sonst noch? Viele Grüße Astrid
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mayhe antwortete vor 4 Tagen, 2 Stunden
Liebe Astrid! Ja, das Leben mit Diabetes ist echt anstrengend. Es kommt ja auf den normalen Wahnsinn noch oben drauf. Ich habe den Diabetes während der Facharztausbildung bekommen und ehrgeizig wie ich war auch damit beendet. Auch meinen Sohn, 26 Jahre, habe ich mit Diabetes bekommen. Hattest bei den Kindern auch schon Diabetes? Leider bin ich von Schicksalsschlägen dann nicht verschont geblieben. Was dann zu der heutigen Situation geführt hat. Ich habe durchgehalten bis nichts mehr ging. Jetzt backe ich ganz kleine Brötchen, freue mich wenn ich ganz normale kleine Dinge machen kann: Sport, Chor, Freunde treffen, usw. Ich würde mich zwar gerne aufgrund meiner Ausbildung mehr engagieren, dazu bin ich aber noch nicht fit genug. Was machst du so und wie alt sind deine Kinder? Bist du verheiratet? Liebe Grüße Heike
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stephanie-haack postete ein Update vor 6 Tagen
Wir freuen uns auf das heutige virtuelle Community-MeetUp mit euch. Um 19 Uhr geht’s los! 🙂
Alle Infos hier: https://diabetes-anker.de/veranstaltung/virtuelles-diabetes-anker-community-meetup-im-november/
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lena-schmidt antwortete vor 6 Tagen
Ich bin dabei 🙂
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insulina postete ein Update in der Gruppe In der Gruppe:Reisen mit Diabetes vor 2 Wochen, 6 Tagen
Hallo Zusammen,
ich reise seit meinem 10. Lebensjahr mit Diabetesequipment…
Auf dem Segelboot mit meinen Eltern, auf Klassenfahrt in den Harz direkt nach meiner Diagnose 1984. Gerne war ich wandern, am liebsten an der Küste. Bretagne, Alentejo, Andalusien, Norwegen. Zum Leidwesen meiner Eltern dann auch mal ganz alleine durch Schottland… Seit einigen Jahren bin ich nun als Sozia mit meinem Mann auf dem Motorrad unterwegs. Neben Zelt und Kocher nimmt das Diabeteszeug (+weiterer Medis) einen Großteil unseres Gepäcks ein. Ich mag Sensor und Pumpe- aber das Reisen war „früher“ leichter. Im wahrsten Sinne es Wortes. Da eben nicht so viel Platz für Klamotten bleibt, bleiben wir (noch) gerne in wärmeren Regionen. Wo ist bei fast 40 Grad Sonnenschein der kühlste Platz an einem Motorrad? Und was veranstalten Katheter und Schlauch da schon wieder unter dem Nierengurt? Nach einem Starkregen knallgefüllte, aufgeplatzte Friotaschen auf den Motorradkoffern, bei den Reisevorbereitungen zurechtgeschnippelte Katheterverpackungen, damit einer mehr in die Tupperdose passt… Oft muss ich über so etwas lachen- und bin dankbar, dass mir noch nichts wirklich bedrohliches passiert ist.
Im September waren wir auf Sardinien und auf dem Rückweg länger in Südtirol. Ein letztes Mal mit meiner guten, alten Accu-Check Combo. Jetzt bin ich AID´lerin und die Katheter sind noch größer verpackt… 😉
Mein „Diabetesding“ in diesem Urlaub war eine sehr, sehr sehr große Sammlung von Zuckertütchen. Solche, die es in fast jedem Café gibt. Die waren überall an mir… in jeder Tasche, in der Pumpentache, überall ein- und zwischengeklemmt. Und liegen noch heute zahlreich im Küchenschrank. Nicht, weil sie so besonders hübsch sind und / oder eine Sammlereigenschaft befriedigen… Ich habe beim Packen zu Hause auf einen Teil der üblichen Traubenzuckerration verzichtet, da ich nach jedem Urlaub ausreichend davon wieder mit nach Hause schleppe.
Da wollte ich wohl dann bei jeder sich bietenden Gelegenheit sicherstellen, bei Unterzuckerungen trotzdem ausreichend „Stoff“ dabei zu haben…
Ich freue mich auf den nächsten Urlaub und bin gespannt, was für eine Marotte dann vielleicht entsteht. Und, ob ich vom AID wieder in den „Basalratenhandbetrieb“ schalte.
Die Marotte allerdings kündigt sich schon an. Da ich ja nun das Handy dringend benötige, habe ich bereits eine Sicherungsleine an Handy und Innentasche der Jacke befestigt. So kann ich das Handy zum Fotografieren oder für das Diabetesmanagement heraus nehmen -ohne dass es die Alpen hinunter- oder ins Wasser fällt. Diabetesbedingte Paranoia. 😉
Wenn ´s weiter nichts ist… .
Ich würde übrigens lieber ohne Erkrankungen reisen. Aber es hilft ja nichts… und mit Neugierde, Selbstverantwortung und ein bisschen Mut klappt es auch so.
Lieben Gruß und viel Vorfreude auf die nächsten Urlaube
Nina-
darktear antwortete vor 2 Wochen, 1 Tag
Hallo Nina,
als unser Kind noch kleiner war, fand ich es schon immer spannend für 2 Typ1 Dias alles zusammen zu packen,alles kam in eine große Klappbox.
Und dann stand man am Auto schaute in den Kofferraum und dachte sich oki wohin mit dem Zuckermonster,es war also Tetris spielen im Auto ;). Für die Fahrten packen wir uns genug Gummibärchen ein und der Rest wird zur Not dann vor Ort gehohlt.
Unsere letzte weite Fahrt war bis nach Venedig
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