- Soziales und Recht
Pflegeheim: Welche Rechte haben Bewohner und Angehörige?
3 Minuten
In einer Zeit, in der immer mehr Menschen auf professionelle Pflege angewiesen sind, gewinnt das Thema Patienten-Rechte in Pflegeheimen zunehmend an Bedeutung. In diesem Beitrag haben wir die wichtigsten Rechte zusammengestellt, die Pflegeheim-Bewohnerinnen und -Bewohner und deren Angehörige haben.
Das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) bildet die gesetzliche Grundlage für den Schutz von Menschen in Pflegeeinrichtungen. Es regelt zentrale Aspekte wie Informationspflichten der Einrichtungen, Vertragsgestaltung und Kündigungsbedingungen. Das Gesetz gilt nicht nur für klassische Pflegeheime, sondern auch für Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen sowie Kurzzeitpflegeeinrichtungen.
Ein fundamentales Recht aller Pflegeheimbewohner ist das Recht auf Selbstbestimmung. Dies bedeutet, dass medizinische Behandlungen grundsätzlich nur mit Zustimmung des Patienten durchgeführt werden dürfen. Eng verbunden mit dem Recht auf Selbstbestimmung ist das Recht auf umfassende Information. Pflegeheimbewohner sowie bevollmächtigte Angehörige haben Anspruch darauf, über ihren Gesundheitszustand, Diagnose- und Behandlungsmöglichkeiten sowie damit verbundene Risiken aufgeklärt zu werden. Diese Informationen müssen in einer für den Patienten verständlichen Form vermittelt werden.
Weiterführende Informationen: Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz
Ein weiteres wichtiges Recht ist der Schutz der Privatsphäre. Pflegeheimbewohner haben Anspruch auf die Wahrung ihrer Privat- und Intimsphäre. Dies umfasst das Beachten des Privatbereichs, das Bereitstellen von Rückzugsmöglichkeiten und die Möglichkeit, persönliche Gegenstände in die Einrichtung mitzubringen. Auch der Schutz persönlicher Daten und die Wahrung des Brief- und Fernmeldegeheimnisses fallen unter dieses Recht.
Tipp: Für Situationen, in denen man nicht mehr selbst entscheiden kann, sollte man im Vorfeld eine Patientenverfügung erstellen. Darin können Wünsche bezüglich medizinischer Behandlungen sowie zum Durchführen lebenserhaltender Maßnahmen festgehalten werden; diese Vorgaben müssen grundsätzlich beachtet werden.
Recht auf Fortführen der Diabetes-Therapie
Pflegeheime sind verpflichtet, Kooperationsverträge mit Vertragsärzten zu schließen. Die Bewohner müssen sich aber nicht zwingend von diesen Ärzten behandeln lassen: Auch dort hat man selbstverständlich das Recht, seinen Arzt frei zu wählen, und, dass die erforderliche Therapie erfolgt bzw. fortgeführt wird. Das Pflegeheim darf also nicht einfach die Insulinpumpe oder den Sensor für das kontinuierliche Glukose-Messen (CGM) wegnehmen.
Allerdings sieht die Praxis oft anders aus, denn viele Ärzte zeigen nur eine geringe Bereitschaft, Hausbesuche in Pflegeheimen durchzuführen. Faktisch ist man dann oft doch auf den Heimarzt angewiesen. Und auch die Therapie muss an die jeweilige Situation angepasst werden: So kann beispielsweise bei Demenz oder anderen geistigen Einschränkungen ein Umstellen der Therapie notwendig sein.
Auch wenn ein Heimbewohner bei seiner Diabetes-Therapie Unterstützung braucht, kann dies schnell zu Problemen führen, vor allem, wenn nicht ausreichend Pflegekräfte vorhanden sind. Da es immer schwieriger wird, einen Pflegeplatz zu finden, haben die Heime hier oft ein Druckmittel, denn wenn die erforderlichen bzw. vom Bewohner gewünschten Maßnahmen mit dem vorhandenen Personal nicht geleistet werden können, droht das Heim womöglich, den Pflegevertrag zu kündigen.
Rechte bei der Pflegequalität
Pflegeheimbewohner haben das Recht auf eine qualitativ hochwertige Pflege. Dies beinhaltet den Schutz vor Gefahren für Leib und Seele, einschließlich des Schutzes vor Gewalt, Vernachlässigung und unsachgemäßer Pflege und Behandlung. Das Recht auf bestmögliche Schmerztherapie ist insoweit ebenfalls ein wichtiger Aspekt der Pflegequalität.
Maßnahmen, die die Freiheit einschränken wie Bettgitter oder Fixierungen, dürfen nur als letztes Mittel und grundsätzlich nur mit gerichtlicher Erlaubnis angewendet werden. Pflegeheime sind auch gesetzlich verpflichtet, eine Qualitätsprüfung zu durchlaufen, um realistische Pflegeheim-Bewertungen zu ermöglichen.
Rechte der Angehörigen
Auch Angehörige haben Rechte. So kann man sich bei Unzufriedenheit mit der Pflege beschweren und Verbesserungen einfordern. In vielen Einrichtungen gibt es spezielle Beschwerde-Verfahren, die Angehörigen die Möglichkeit geben, ihre Anliegen vorzubringen.
Angehörige, die als Bevollmächtigte oder rechtliche Betreuer eingesetzt sind, können Einsicht in die Pflegedokumentation nehmen und haben das Recht, bei wichtigen Entscheidungen einbezogen zu werden. Dies ist besonders relevant, wenn ein Heimbewohner selbst nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen.
Kündigung
Pflegeheimbewohner haben ein flexibles Kündigungsrecht und können den Heimvertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt und ohne Angabe von Gründen kündigen. Im Ausnahmefall ist auch eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund möglich, etwa wenn eine angemessene Pflege nicht gewährleistet ist.
Eine Kündigung durch das Heim ist dagegen nur in Ausnahmefällen und aus wichtigem Grund zulässig. Es muss grundsätzlich eine unzumutbare Härte für das Heim vorliegen, die die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unmöglich macht.
Solche wichtigen Gründe können beispielsweise vorliegen, wenn das Heim den Betrieb einstellt, wenn aufgrund einer veränderten Gesundheitssituation des Bewohners keine fachgerechte Pflege mehr gewährleistet werden kann oder wenn der Bewohner notwendige Pflegeleistungen wiederholt verweigert. Auch grobe Vertragsverletzungen durch den Bewohner, wie anhaltendes Missachten der Hausordnung, sexuelle Belästigung oder Angriffe auf Personal können das Heim zu einer Kündigung berechtigen.
Auf einen Blick: Rechte im Pflegeheim
- Ein fundamentales Recht aller Pflegeheimbewohner ist das Recht auf Selbstbestimmung.
- Pflegeheimbewohnerhaben das Recht, ihren Arzt frei zu wählen, und, dass die erforderliche Therapie erfolgt bzw. fortgeführt wird.
- Pflegeheimbewohner habendas Recht auf eine qualitativ hochwertige Pflege.
von RA Oliver Ebert
Erschienen in: Diabetes-Anker, 2025; 73 (5) Seite 50-51
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bloodychaos postete ein Update vor 6 Tagen, 17 Stunden
Hat noch jemand Probleme mit dem Dexcom G7? Nachdem ich letztes Jahr im Sommer über drei Monate massive Probleme mit dem G7 hatte bin ich zum G6 zurückgewechselt. Jetzt zum Jahreswechsel bzw. jetzt Ende Februar wollte ich dem G7 mal wieder eine Change geben. Ich war davon ausgegangen, dass die Produktionsprobleme inzwischen behoben sind. Aber spätestens am dritten Tag habe ich massive Abweichungen von 50 – 70 mg/dL. Setzstellenunabhängig. Meine aktuellen G7 wurden im Dezember 2025 produziert. Also sollten die bekannten Probleme längst behoben worden sein. Zuerst lief es die ersten Monate von 2025 mit dem G7 super, aber im Frühjahr 2025 fingen dann die Probleme an und seitdem läuft der G7 nicht mehr bei mir, obwohl alle sagen, dass die Probleme längst behoben seien und der Sensor so toll funktioniert. Ich habe echt Angst. Mir schlägt das sehr auf die Psyche. Zumal ich die TSlim nutze, die nur mit Dexcom kompatibel ist und selbst wenn ich zur Ypsopump wechsel ist da der Druck, dass es mit dem Libre3 funktionieren MUSS. Ich verstehe nicht, warum der G7 bei allen so super läuft, nur ich bin die Komische, bei der er nicht funktioniert.
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ole-t1 antwortete vor 4 Tagen, 9 Stunden
Kleine Ergänzung zum MeetUp von gestern.
Wenn ein “klassischer” Pumpenbetrieb ohne AID/Loop eine Option ist, dann tut sich eine breite Auswahl an CGM auf, die momentan auf dem deutschen Markt verfügbar sind:
Freestyle Libre 3 bzw. 3+
Dexcom G7
Dexcom G6 (noch)
Medtronic Guardian 4 (nur mit Medtronic-Pumpe)
Medtronic Simplera (nur mit Medtronic-Pumpe oder -Smartpen)
Eversense (implantiert für 1/2 Jahr, wird oft bei Pflasterallergien genutzt)
Accu-Chek Smartguide CGM
Medtrum Touchcare Nano CGMIch würde schätzen, dass die Reihenfolge ungefähr den Verbreitungsgrad widerspiegelt. Von Medtrum würde ich mir z.B. keinen grandiosen Kundenservice erhoffen. Aber wer weiß…?
Mag sein, dass ich etwas vergessen habe, aber die wichtigesten müssten dabei sein.
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thomas55 postete ein Update vor 1 Woche, 4 Tagen
Hallo,
ich habe zur Zeit die Medtronic Minimed 670G mit Libre als Sensor. Ich überlege, auf die 780G als AID mit dem Simplera umzusteigen. Hat jemand Erfahrung mit diesem Sensor? Wie sieht es mit der Verfügbarkeit aus? In der Vergangenheit wurden Neukunden der 780G nicht mit dem Simplera beliefert sondern nur Kunden, die die 780G schon länger nutzen. Das hat sich nach Aussagen von Medtronic-Mitarbeitern beim T1day heute genau umgekehrt. Mein Doc hat das vestätigt. Für mich als neuer Bezieher der 780G gut, für die Bestandskunden schlecht.
Danke vorab und bleibt gesund (von unserem Typ 1 lassen wir uns das Leben dank Technik nicht vermiesen!)
Thomas55 -
sayuri postete ein Update vor 1 Woche, 5 Tagen
Hi, ich bin zum ersten Mal hier, um mich für meinen Freund mit Diabetes Typ 1 mit anderen auszutauschen zu können. Er versteht nicht alles auf Deutsch, daher schreibe ich hier. Etwa vor einem Jahr wurde ihm der Diabetes diagnostiziert und macht noch viele neue Erfahrungen, hat aber auch Schwierigkeiten, z.B. die Menge von Insulin besser abzuschätzen. Er überlegt sich, mal die Patch-Pad am Arm auszuprobieren. Kann jemand uns etwas über eingene Erfahrungen damit erzählen? Ich wäre sehr dankbar!🤗🙏
Liebe Grüße
Sayuri
