- Soziales und Recht
Pflegeheim: Welche Rechte haben Bewohner und Angehörige?
3 Minuten
In einer Zeit, in der immer mehr Menschen auf professionelle Pflege angewiesen sind, gewinnt das Thema Patienten-Rechte in Pflegeheimen zunehmend an Bedeutung. In diesem Beitrag haben wir die wichtigsten Rechte zusammengestellt, die Pflegeheim-Bewohnerinnen und -Bewohner und deren Angehörige haben.
Das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) bildet die gesetzliche Grundlage für den Schutz von Menschen in Pflegeeinrichtungen. Es regelt zentrale Aspekte wie Informationspflichten der Einrichtungen, Vertragsgestaltung und Kündigungsbedingungen. Das Gesetz gilt nicht nur für klassische Pflegeheime, sondern auch für Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen sowie Kurzzeitpflegeeinrichtungen.
Ein fundamentales Recht aller Pflegeheimbewohner ist das Recht auf Selbstbestimmung. Dies bedeutet, dass medizinische Behandlungen grundsätzlich nur mit Zustimmung des Patienten durchgeführt werden dürfen. Eng verbunden mit dem Recht auf Selbstbestimmung ist das Recht auf umfassende Information. Pflegeheimbewohner sowie bevollmächtigte Angehörige haben Anspruch darauf, über ihren Gesundheitszustand, Diagnose- und Behandlungsmöglichkeiten sowie damit verbundene Risiken aufgeklärt zu werden. Diese Informationen müssen in einer für den Patienten verständlichen Form vermittelt werden.
Weiterführende Informationen: Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz
Ein weiteres wichtiges Recht ist der Schutz der Privatsphäre. Pflegeheimbewohner haben Anspruch auf die Wahrung ihrer Privat- und Intimsphäre. Dies umfasst das Beachten des Privatbereichs, das Bereitstellen von Rückzugsmöglichkeiten und die Möglichkeit, persönliche Gegenstände in die Einrichtung mitzubringen. Auch der Schutz persönlicher Daten und die Wahrung des Brief- und Fernmeldegeheimnisses fallen unter dieses Recht.
Tipp: Für Situationen, in denen man nicht mehr selbst entscheiden kann, sollte man im Vorfeld eine Patientenverfügung erstellen. Darin können Wünsche bezüglich medizinischer Behandlungen sowie zum Durchführen lebenserhaltender Maßnahmen festgehalten werden; diese Vorgaben müssen grundsätzlich beachtet werden.
Recht auf Fortführen der Diabetes-Therapie
Pflegeheime sind verpflichtet, Kooperationsverträge mit Vertragsärzten zu schließen. Die Bewohner müssen sich aber nicht zwingend von diesen Ärzten behandeln lassen: Auch dort hat man selbstverständlich das Recht, seinen Arzt frei zu wählen, und, dass die erforderliche Therapie erfolgt bzw. fortgeführt wird. Das Pflegeheim darf also nicht einfach die Insulinpumpe oder den Sensor für das kontinuierliche Glukose-Messen (CGM) wegnehmen.
Allerdings sieht die Praxis oft anders aus, denn viele Ärzte zeigen nur eine geringe Bereitschaft, Hausbesuche in Pflegeheimen durchzuführen. Faktisch ist man dann oft doch auf den Heimarzt angewiesen. Und auch die Therapie muss an die jeweilige Situation angepasst werden: So kann beispielsweise bei Demenz oder anderen geistigen Einschränkungen ein Umstellen der Therapie notwendig sein.
Auch wenn ein Heimbewohner bei seiner Diabetes-Therapie Unterstützung braucht, kann dies schnell zu Problemen führen, vor allem, wenn nicht ausreichend Pflegekräfte vorhanden sind. Da es immer schwieriger wird, einen Pflegeplatz zu finden, haben die Heime hier oft ein Druckmittel, denn wenn die erforderlichen bzw. vom Bewohner gewünschten Maßnahmen mit dem vorhandenen Personal nicht geleistet werden können, droht das Heim womöglich, den Pflegevertrag zu kündigen.
Rechte bei der Pflegequalität
Pflegeheimbewohner haben das Recht auf eine qualitativ hochwertige Pflege. Dies beinhaltet den Schutz vor Gefahren für Leib und Seele, einschließlich des Schutzes vor Gewalt, Vernachlässigung und unsachgemäßer Pflege und Behandlung. Das Recht auf bestmögliche Schmerztherapie ist insoweit ebenfalls ein wichtiger Aspekt der Pflegequalität.
Maßnahmen, die die Freiheit einschränken wie Bettgitter oder Fixierungen, dürfen nur als letztes Mittel und grundsätzlich nur mit gerichtlicher Erlaubnis angewendet werden. Pflegeheime sind auch gesetzlich verpflichtet, eine Qualitätsprüfung zu durchlaufen, um realistische Pflegeheim-Bewertungen zu ermöglichen.
Rechte der Angehörigen
Auch Angehörige haben Rechte. So kann man sich bei Unzufriedenheit mit der Pflege beschweren und Verbesserungen einfordern. In vielen Einrichtungen gibt es spezielle Beschwerde-Verfahren, die Angehörigen die Möglichkeit geben, ihre Anliegen vorzubringen.
Angehörige, die als Bevollmächtigte oder rechtliche Betreuer eingesetzt sind, können Einsicht in die Pflegedokumentation nehmen und haben das Recht, bei wichtigen Entscheidungen einbezogen zu werden. Dies ist besonders relevant, wenn ein Heimbewohner selbst nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen.
Kündigung
Pflegeheimbewohner haben ein flexibles Kündigungsrecht und können den Heimvertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt und ohne Angabe von Gründen kündigen. Im Ausnahmefall ist auch eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund möglich, etwa wenn eine angemessene Pflege nicht gewährleistet ist.
Eine Kündigung durch das Heim ist dagegen nur in Ausnahmefällen und aus wichtigem Grund zulässig. Es muss grundsätzlich eine unzumutbare Härte für das Heim vorliegen, die die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unmöglich macht.
Solche wichtigen Gründe können beispielsweise vorliegen, wenn das Heim den Betrieb einstellt, wenn aufgrund einer veränderten Gesundheitssituation des Bewohners keine fachgerechte Pflege mehr gewährleistet werden kann oder wenn der Bewohner notwendige Pflegeleistungen wiederholt verweigert. Auch grobe Vertragsverletzungen durch den Bewohner, wie anhaltendes Missachten der Hausordnung, sexuelle Belästigung oder Angriffe auf Personal können das Heim zu einer Kündigung berechtigen.
Auf einen Blick: Rechte im Pflegeheim
- Ein fundamentales Recht aller Pflegeheimbewohner ist das Recht auf Selbstbestimmung.
- Pflegeheimbewohnerhaben das Recht, ihren Arzt frei zu wählen, und, dass die erforderliche Therapie erfolgt bzw. fortgeführt wird.
- Pflegeheimbewohner habendas Recht auf eine qualitativ hochwertige Pflege.
von RA Oliver Ebert
Erschienen in: Diabetes-Anker, 2025; 73 (5) Seite 50-51
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stephanie-haack postete ein Update vor 1 Woche, 3 Tagen
Jetzt schon vormerken: Das nächste virtuelle Community-MeetUp findet am 10. Juni statt. Wir freuen uns drauf! 🙂
Alle Infos hier: https://diabetes-anker.de/veranstaltung/virtuelles-diabetes-anker-community-meetup-im-juni2026/
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tako111 postete ein Update vor 1 Woche, 3 Tagen
Ich habe Ihr Heft 1-2/2026 leider erst jetzt in die Hände bekommen und war über den Bericht auf Seite 14 „Spritzen, aber kein Insulin“ schon verwundert. Zwar nennen Sie einige mögliche Nebenwirkungen der einzelnen Substanzen, jedoch fehlt ein Hinweis auf eine besonders schwerwiegende Komplikation: die Gefahr einer Schädigung des Sehnervs beziehungsweise anderer Augenstrukturen. Nach meinem Kenntnisstand kann diese Nebenwirkung unter Umständen nicht mehr reversibel sein.
Ich würde mir wünschen, dass Sie bei künftigen Berichten auch auf solche Risiken eingehen und diese entsprechend berücksichtigen. Auffällig ist zudem, dass in Ihrem Heft häufig über Menschen mit Diabetes Typ 1 berichtet wird, während der Diabetes Typ 2 deutlich weniger Beachtung findet. Darüber hinaus entsteht der Eindruck, dass die entsprechenden Spritzenmedikamente bei Typ-2-Diabetes oftmals in einem überwiegend positiven Licht dargestellt werden, ja geradezu für den Typ 2 gegenüber beispielsweise Metformin, präferiert werden.
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katrin-kraatz antwortete vor 1 Woche, 3 Tagen
Für die Augenproblematik konnte bisher keine Kausalität gezeigt werden. Hier sind weitere Studien zu erwarten, deren Ergebnisse abzuwarten sind. Außerdem ist es ein sehr seltenes Ereignis. Details sind zum Beispiel zu finden im Deutschen Ärzteblatt unter https://www.aerzteblatt.de/themen/augenheilkunde/therapie-mit-glp-1-rezeptor-agonisten-okulaere-komplikationen-sind-selten-aber-visusbedrohend-e345aa92-a4f7-4f40-8146-b2967b577504.
Wir bemühen uns, mit unseren Beiträgen ausgewogen über die Ausgaben des Diabetes-Ankers hinweg alle Menschen mit Diabetes zu informieren – mal mehr über den einen, mal mehr über den anderen Typ und auch weitere Diabetestypen. Medikamente finden ebenfalls über die Ausgaben hinweg ausgewogen ihren Raum im Heft.
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moira postete ein Update vor 2 Wochen, 6 Tagen
Hallo! Ich fahre in den Ferien nach Paris und möchte gerne auf den Eiffelturm steigen. Mein Mann macht sich deshalb große Sorgen, weil die Treppe schon sehr lang ist.
War jemand schon mal dort und hat den einen oder anderen Tipp?
