Rentenreform 2014: Was ändert sich?

4 Minuten

© © bilderstoeckchen - Fotolia.com
Rentenreform 2014: Was ändert sich?

Zum 1. Juli 2014 ist das “Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung” (im Folgenden: “RV-Leistungsverbesserungsgesetz”) in Kraft getreten. In diesem Beitrag informieren wir über die wichtigsten Neuerungen.

Mit dem Gesetzespaket zur Rentenreform hat die Bundesregierung ein Wahlversprechen eingelöst und einige Verbesserungen in der Rente vorgenommen. Bestimmte Personengruppen können nun bereits mit 63 Jahren ohne Abzüge in Rente gehen. Weitere Änderungen betreffen die Anrechnung von Kindererziehungszeiten, die Erwerbsminderungsrente sowie das Reha-Budget. An der Altersrente für schwerbehinderte Menschen wurde jedoch nichts geändert; diese besteht unter gleichen Voraussetzungen fort.

Die wichtigste Neuerung des RV-Leistungsverbesserungsgesetzes ist wohl die Rente mit 63:

Altersrente ab 63 Jahren: für “besonders langjährig Versicherte”

Wer vor 1953 geboren ist und mindestens 45 Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung vorweisen kann, der kann nun schon mit 63 Jahren die Altersrente für besonders langjährig Versicherte in Anspruch nehmen, d. h. ohne Abschläge in Rente gehen.

Für alle, die zwischen 1953 und 1964 geboren sind und 45 Beitragsjahre erfüllen, steigt die Altersgrenze schrittweise an. Abhängig vom Geburtsjahr wird das frühestmögliche Bezugsalter in Zweimonatsschritten angehoben.

Wer im Jahr 1964 oder später geboren wurde, kann diese Rentenart aber (weiterhin) erst mit 65 Jahren erhalten.

Die vorzeitige abschlagsfreie Rente setzt voraus, dass man mindestens 45 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert war. Neu ist allerdings, dass bei Berechnung dieser Wartezeit nun zusätzliche Zeiten berücksichtigt werden. So kann man nun die Zeiträume anrechnen lassen, in denen man Arbeitslosengeld bzw. Teilarbeitslosengeld oder Leistungen bei Krankheit sowie Übergangsgeld bezogen hat. Auch freiwillige Beitragszeiten werden bei der Wartezeit angerechnet, sofern man eine Pflichtbeitragszeit von 18 Jahren für eine Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit vorweisen kann.

Für die Wartezeit von 45 Jahren können nunmehr also folgende Zeiten angerechnet werden:

  • Pflichtbeiträge aus Beschäftigungsverhältnissen,
  • geringfügige, nicht versicherungspflichtige Beschäftigungen werden anteilig berücksichtigt,
  • Pflichtbeiträge aus selbständiger Tätigkeit,
  • freiwillige Beiträge, wenn mindestens 18 Jahre mit Pflichtbeiträgen aus Beschäftigung oder selbständiger Tätigkeit vorhanden sind,
  • Wehr- oder Zivildienstpflicht,
  • nicht erwerbsmäßige Pflege von Angehörigen,
  • Kindererziehung bis zum 10. Lebensjahr des Kindes,
  • Arbeitslosengeld, Teilarbeitslosengeld, Leistungen bei Krankheit (zum Beispiel Krankengeld, Verletztengeld), Übergangsgeld,
  • Leistungen bei beruflicher Weiterbildung,
  • Kurzarbeitergeld, Schlechtwettergeld, Winterausfallgeld, Insolvenzgeld und Konkursausfallgeld (Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers),
  • Ersatzzeiten (zum Beispiel politische Haft in der DDR).

Zeiten der Arbeitslosigkeit in den letzten zwei Jahren vor Beginn der Frührente werden allerdings nicht berücksichtigt, um eine Welle von Frühverrentungen zu verhindern.

Aufgrund der langen Wartezeit sowie der Einschränkung auf bestimmte Geburtenjahrgänge werden nur recht wenige die Voraussetzungen für die besondere vorzeitige Altersrente erfüllen können.

Altersrente für schwerbehinderte Menschen bleibt unverändert

Schwerbehinderte Menschen können auf Antrag ebenfalls vorzeitig und ohne Abzüge in Altersrente gehen; die Altersrente fürschwerbehinderte Menschen kann generell mit 65 Jahren abschlagsfrei oder ab 62 Jahren mit Abschlägen in Anspruch genommen werden. Wenn Sie vor 1964 geboren wurden, dann verschieben sich die Altersgrenzen nach unten; es gibt aufgrund zwischenzeitlicher Gesetzesänderungen auch Vertrauensschutz für ältere Jahrgänge.

Wer beispielsweise vor 1952 geboren ist, kann die Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit 63 Jahren abschlagsfrei oder ab 60 Jahren mit Abschlägen erhalten. An diesen Voraussetzungen hat die Rentenreform nichts geändert, vor allem gibt es keine Verbesserung für diejenigen schwerbehinderte Menschen, die zugleich die Voraussetzungen für die abschlagsfreie Rente mit 63 Jahren erfüllen. Hier kann es im Einzelfall sein, dass die Rente wegen Schwerbehinderung keine Vorteile bringt.

Tipp: Lassen Sie sich bei der Rentenversicherung beraten, welche Rentenart für Sie günstiger ist.

Man kann allerdings nicht behaupten, dass die Möglichkeit zur Altersrente wegen Schwerbehinderung nunmehr keinen Vorteil mehr bringe: Denn nach wie vor gibt es einen wesentlichen Unterschied zur Rente mit 63 Jahren: Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen setzt nämlich keine Wartezeit von 45 Jahren voraus.

Rentenart kann nicht nachträglich geändert werden

Wer schon Rente erhält, kann nachträglich nicht mehr in eine günstigere Rentenart wechseln. Wenn Sie also schon eine vorzeitige Altersrente mit Abschlägen beziehen, dann können Sie leider nicht mehr in die neue Rentenform wechseln – auch wenn Sie die 45 Beitragsjahre vorweisen können. Gleiches gilt übrigens auch, wenn Sie erst nach Renteneintritt schwerbehindert werden. Auch dann ist ein Wechsel in eine vorzeitige Rente wegen Schwerbehinderung nicht mehr möglich.

Rentenalter berechnen: online!

Für die genaue Ermittlung Ihres persönlichen Renteneintrittsalters sowie etwaiger Vertrauensschutzregelungen wenden Sie sich am besten an die Deutsche Rentenversicherung.

Kostenlose Hotline der Deutschen Rentenversicherung Bund: Telefon 08 00/1 00 04 80 70

Im Internet finden Sie dazu auch einen Rechner: http://bit.ly/VizqE1

Die “Mütterrente”

Mit der Reform wird die rentenrechtliche Anerkennung von Erziehungszeiten etwas verbessert. Bislang wurde nur ein Jahr Erziehungszeit berücksichtigt, nun wird Müttern und gegebenenfalls auch Vätern, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, ein weiteres Jahr mit Kindererziehungszeiten angerechnet. Dies kann zu einer Erhöhung der Ansprüche bei Altersrente, Erwerbsminderungsrente und Hinterbliebenenrente führen.

Erwerbsminderungs-, Witwen-, Waisenrenten: Erhöhung der Zurechnungszeit

Bei einem Eintritt der Erwerbsminderung wurde eine Erwerbsminderungsrente danach berechnet, als ob der Versicherte noch bis zum Alter von 60 Jahren weitergearbeitet und Beiträge bezahlt hätte (“Zurechnungszeit”). Auch bei der Witwen- und Waisenrente gibt es solche Zurechnungszeiten.

Das RV-Leistungsverbesserungsgesetz verlängert nun die Zurechnungszeit bei der Erwerbsminderungsrente um zwei Jahre. Erwerbsgeminderte werden so gestellt, als ob sie mit ihrem bisherigen durchschnittlichen Einkommen bis zum 62. statt wie bisher bis zum 60. Geburtstag weitergearbeitet hätten. Auf Antrag bleiben auch die letzten vier Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung unberücksichtigt, beispielsweise wenn es dort zu rentenrelevanten Einkommenseinbußen kam.

Die Gesetzesänderung betrifft auch die Renten wegen Todes, also Witwen- und Witwerrenten sowie Waisenrenten, wenn der Verstorbene bei seinem Tod noch nicht 62 Jahre alt war und die Rente nach dem 30. Juni 2014 begann oder beginnt. Auch dort wird also die Zurechnungszeit bis zum 62. Geburtstag verlängert.

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales1953 bis 1963: Altersgrenze steigt schrittweise an


von RA Oliver Ebert
REK Rechtsanwälte

Kontakt:
Nägelestraße 6A, 70597 Stuttgart sowie Friedrichstraße 49, 72336 Balingen
E-Mail: Sekretariat@rek.de
, Internet: www.diabetes-und-recht.de

Erschienen in: Diabetes-Journal, 2014; 63 (10) Seite 56-58

Diabetes-Anker-Newsletter

Alle wichtigen Infos und Events für Menschen mit Diabetes – kostenlos und direkt in deinem Postfach. Mit unserem Newsletter verpasst du nichts mehr.

Ähnliche Beiträge

In Japan und Deutschland: Mit Diabetes zwischen Kulturen
Sich ein Leben in Deutschland aufzubauen, wenn man nicht hier geboren und aufgewachsen ist, stellt schon eine Herausforderung dar. Dann bekam die aus Japan stammende Riho Taguchi nach vielen Jahren noch Typ-1-Diabetes. Wie sich der Umgang damit in den beiden Kulturen unterscheidet, berichtet die Journalistin im Interview.
In Japan und Deutschland: Mit Diabetes zwischen Kulturen | Foto: privat

8 Minuten

Apotheken-Reform 2026: Patienten-Verbände fordern, Qualität, Erreichbarkeit und Teilhabe zu sichern
Die Apotheken‑Reform 2026 stellt zentrale Weichen für die Versorgung von Menschen mit Diabetes. Patienten‑Verbände der Diabetes-Selbsthilfe betonen, dass Qualität, Erreichbarkeit und Teilhabe gesichert bleiben müssen – in Stadt und Land, analog wie digital.
Apotheken-Reform 2026: Patienten-Verbände fordern, Qualität, Erreichbarkeit und Teilhabe zu sichern | Foto: Kzenon – stock.adobe.com

4 Minuten

Diabetes-Anker-Newsletter

Alle wichtigen Infos und Events für Menschen mit Diabetes – kostenlos und direkt in deinem Postfach. Mit unserem Newsletter verpasst du nichts mehr.

Über uns

Geschichten, Gemeinschaft, Gesundheit: Der Diabetes-Anker ist das neue Angebot für alle Menschen mit Diabetes – live, gedruckt und digital. Der Diabetes-Anker und die Community sind immer da, wo du sie brauchst. Für alle Höhen und Tiefen.

Community-Frage
Mit wem redest du
über deinen Diabetes?

Die Antworten werden anonymisiert gesammelt und sind nicht mit dir oder deinem Profil verbunden. Achte darauf, dass deine Antwort auch keine Personenbezogenen Daten enthält.

Werde Teil unserer Community
Folge uns auf unseren Social-Media-Kanälen
Community-Feed
  • moira postete ein Update vor 2 Tagen, 5 Stunden

    Meine Tochter ist ein großer Fan der Buchreihe Woodwalkers. In einem Band kommt wohl ein Woodwalker mit Diabetes typ 1 vor. Fand ich cool. Es wird Blutzucker gemessen und ein Unterzucker behandelt.
    (Wen es interessiert Band 2.3)

  • moira postete ein Update vor 3 Wochen, 1 Tag

    Ich hatte am letzten Wochenende viel Spaß mit Bluetooth: meine Pumpe und mein Handy wollten sich 1Stunde lang nicht koppeln – bis mein Mann auf die Idee kam es könnte an den 3 Bluetooth Controllern liegen mit denen gerade im selben Raum gespielt wurde. Mit genug Abstand klappte alles wieder hervorragend. 🙄

  • bloodychaos postete ein Update vor 4 Wochen, 1 Tag

    Hat noch jemand Probleme mit dem Dexcom G7? Nachdem ich letztes Jahr im Sommer über drei Monate massive Probleme mit dem G7 hatte bin ich zum G6 zurückgewechselt. Jetzt zum Jahreswechsel bzw. jetzt Ende Februar wollte ich dem G7 mal wieder eine Change geben. Ich war davon ausgegangen, dass die Produktionsprobleme inzwischen behoben sind. Aber spätestens am dritten Tag habe ich massive Abweichungen von 50 – 70 mg/dL. Setzstellenunabhängig. Meine aktuellen G7 wurden im Dezember 2025 produziert. Also sollten die bekannten Probleme längst behoben worden sein. Zuerst lief es die ersten Monate von 2025 mit dem G7 super, aber im Frühjahr 2025 fingen dann die Probleme an und seitdem läuft der G7 nicht mehr bei mir, obwohl alle sagen, dass die Probleme längst behoben seien und der Sensor so toll funktioniert. Ich habe echt Angst. Mir schlägt das sehr auf die Psyche. Zumal ich die TSlim nutze, die nur mit Dexcom kompatibel ist und selbst wenn ich zur Ypsopump wechsel ist da der Druck, dass es mit dem Libre3 funktionieren MUSS. Ich verstehe nicht, warum der G7 bei allen so super läuft, nur ich bin die Komische, bei der er nicht funktioniert.

    • Kleine Ergänzung zum MeetUp von gestern.

      Wenn ein “klassischer” Pumpenbetrieb ohne AID/Loop eine Option ist, dann tut sich eine breite Auswahl an CGM auf, die momentan auf dem deutschen Markt verfügbar sind:

      Freestyle Libre 3 bzw. 3+
      Dexcom G7
      Dexcom G6 (noch)
      Medtronic Guardian 4 (nur mit Medtronic-Pumpe)
      Medtronic Simplera (nur mit Medtronic-Pumpe oder -Smartpen)
      Eversense (implantiert für 1/2 Jahr, wird oft bei Pflasterallergien genutzt)
      Accu-Chek Smartguide CGM
      Medtrum Touchcare Nano CGM

      Ich würde schätzen, dass die Reihenfolge ungefähr den Verbreitungsgrad widerspiegelt. Von Medtrum würde ich mir z.B. keinen grandiosen Kundenservice erhoffen. Aber wer weiß…?
      Mag sein, dass ich etwas vergessen habe, aber die wichtigesten müssten dabei sein.

Verbände