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Heute (8. Juni 2018) entscheidet der Deutsche Bundesrat über die Analgetika-Warnhinweis-Verordnung (AnalgetikaWarnHV) – wird sie abgesegnet, muss künftig auf Verpackungen von nicht-rezeptpflichtigen Schmerzmedikamenten ein einheitlicher Warnhinweis zu deren potentiellen Risiken aufgebracht werden.
Medikamente mit einer schmerzstillenden oder schmerzlindernden Wirkung bezeichnet man als Analgetika. Nicht-verschreibungspflichtige Schmerzmittel, sogenannte OTC-Produkte (OTC steht für over-the-counter) werden Millionenfach in Apotheken, aber auch über den Onlinehandel, gekauft.
Am heutigen Freitag entscheidet der Deutsche Bundesrat in seiner Plenarsitzung unter Top 38 über die Analgetika-Warnhinweis-Verordnung (AnalgetikaWarnHV), mit der in Zukunft auf den Verpackungen von nicht-rezeptpflichtigen Schmerzmedikamenten einheitlich ein Warnhinweis aufgebracht werden muss. Umfragen zeigen einen deutlichen Missbrauch: Schmerzmittel werden in Deutschland sehr häufig und oft zu lange eingenommen.
Bei einer längerfristigen Anwendung oder Überdosierung kann es zu schweren Nebenwirkungen wie Schleimhautentzündungen oder Nierenschäden kommen. Die Deutsche Schmerzgesellschaft e.V. begrüßt diesen Vorstoß. „Damit werden die Verbraucher in Bezug auf die Dosis und Anwendungsdauer auch rezeptfreier Arzneien sensibilisiert und von einer Einnahmedauer ohne ärztlichen Rat von über vier Tagen abgehalten“, sagt Professor Dr. med. Martin Schmelz, Präsident der Deutschen Schmerzgesellschaft e.V.
Die Bedeutung der neuen Verordnung wird angesichts des derzeitigen Verbraucherverhaltens deutlich. Fast die Hälfte der erwachsenen Bevölkerung nimmt innerhalb von vier Wochen mindestens einmal OTC-Analgetika ein. 22 Prozent der OTC-Anwender verwendet diese Mittel länger als vier Tage. Viele von ihnen – ein Fünftel der Frauen und fast ein Drittel der Männer – lesen die Anwendungsempfehlungen nicht. Schätzungen zufolge wenden ein bis drei Prozent der Allgemeinbevölkerung täglich Schmerzmittel an.
Für Thomas Isenberg, Geschäftsführer der Deutschen Schmerzgesellschaft e.V., sind das alarmierende Zahlen: „Der Missbrauch von nicht-verschreibungspflichtigen Schmerzmitteln ist damit sogar häufiger als derjenige von Beruhigungsmitteln. Der aus unserer Sicht längst überfällige Analgetika-Warnhinweis ist ein wichtiger Schritt für den Verbraucher- und Patientenschutz in Deutschland.“
Tritt die Analgetika-Warnhinweis-Verordnung (AnalgetikaWarnHV) dann in Kraft, sind die Hersteller verpflichtet, nicht-rezeptpflichtigen Schmerzmittel zur Behandlung leichter bis mäßig starker Schmerzen oder von Fieber auf den Verpackungen oder Umhüllungen entsprechend zu kennzeichnen. Der Warnhinweis soll lauten: “Bei Schmerzen oder Fieber ohne ärztlichen Rat nicht länger anwenden als in der Packungsbeilage vorgegeben.”
Handelt es sich um Rezepturarzneimittel, also in der Apotheke hergestellte Arzneimittel, soll der Hinweis aufgebracht werden: „Bei Schmerzen oder Fieber ohne ärztlichen Rat nicht länger anwenden als vom Apotheker oder von der Apothekerin empfohlen.“
„Vielen Menschen ist nicht klar, dass auch rezeptfreie Schmerzmittel gefährlich sein können, sie haben Neben- und Wechselwirkungen, die insbesondere bei längerem Gebrauch erhebliche Gesundheitsrisiken bis hin zum Tod darstellen und überraschenderweise selbst Kopfschmerzen auslösen können“, betont Schmelz, der an der Medizinischen Fakultät Mannheim der Universität Heidelberg im Bereich der Experimentellen Schmerzforschung tätig ist.
„Manchmal scheint der Griff zum Schmerzmittel unvermeidlich zu sein, dann sollten aber die Einnahme-Empfehlungen vor allem in Bezug auf die Einnahmedauer beachtet werden“, ergänzt Thomas Isenberg, Geschäftsführer der Deutschen Schmerzgesellschaft. Der Warnhinweis auf Packungen ist aus Sicht der Deutschen Schmerzgesellschaft e.V. ein wichtiger Schritt für einen vorsichtigeren Umgang mit OTC-Analgetika.
„Wichtig ist nun, in den nächsten Jahren konsequent zu evaluieren, wie und ob der Warnhinweis seine beabsichtigte Schutzwirkung entfaltet. Notfalls wären ansonsten später weitergehende Regulierungen des Arzneimittelmarkts im Sinne des Patienten- und Verbraucherschutzes nötig wie sie beispielsweise bereits als weitergehende Alternative in der entsprechenden Bundesratsdrucksache Nr. 133/18 erwähnt werden,“ so Isenberg.
Quelle: Pressemitteilung der Deutschen Schmerzgesellschaft e.V.
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