Rückwirkend Vorteile wegen Schwerbehinderung nutzen

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Rückwirkend Vorteile wegen Schwerbehinderung nutzen

Die Frage von Peter A.

Ich habe im Jahr 2021 einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt, die Behörde hat mir jedoch nur einen Grad der Behinderung von 40 anerkannt. Ich habe dagegen Widerspruch eingelegt und anschließend Klage vor dem Sozialgericht eingelegt – und nun endlich Recht bekommen. Das Versorgungsamt hat die Schwerbehinderung rückwirkend ab Antragstellung (also ab 02/2021) anerkannt.Nun meine Frage: Kann ich die mit dem Schwerbehindertenausweis verbundenen Vorteile (Sonderurlaub, Steuerfreibetrag) nun noch nachträglich geltend machen?


Die Antwort von Oliver Ebert

Den Sonderurlaub für schwerbehinderte Menschen können Sie leider nur noch für dieses Jahr beim Arbeitgeber geltend machen (und dann ggf. mit ins nächste Jahr nehmen). Der Zusatzurlaub für vorausgegangene Jahre kann nachträglich nicht beansprucht werden. Eine Ausnahme würde nur gelten, wenn Sie den Zusatzurlaub beim Arbeitgeber auch schon in den Vorjahren unter Hinweis auf das laufende Verfahren beantragt hatten und dies dann abgelehnt wurde. Den Steuerfreibetrag können Sie dagegen aber grundsätzlich auch noch rückwirkend geltend machen. Hierzu können Sie den Feststellungsbescheid beim Finanzamt einreichen und beantragen, dass der Steuerbescheid der Vorjahre entsprechend abgeändert wird.


Kontakt:

Oliver Ebert
REK Rechtsanwälte
Nägelestraße 6A, 70597 Stuttgart

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