Schwerbehindertenausweis bei Diabetes: Was sind die Vorteile? Und gibt es auch Nachteile?

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Schwerbehindertenausweis bei Diabetes: Was sind die Vorteile? Und gibt es auch Nachteile? | Foto: blende11.photo – stock.adobe.com
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Schwerbehindertenausweis bei Diabetes: Was sind die Vorteile? Und gibt es auch Nachteile?

Ein Schwerbehindertenausweis bringt bestimmte Vergünstigungen, der Aufwand des Antragsverfahrens kann jedoch erheblich sein. Welche wesentlichen Vorteile, aber auch Nachteile sind mit dem Schwerbehinderten­status bei Diabetes verbunden?

Menschen mit festgestellter Schwerbehinderung, d.h. ab einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50, können zahlreiche staatliche Maßnahmen zur Unterstützung in Anspruch nehmen, die „Nachteilsausgleiche“. Seit einigen Jahren ist es allerdings zunehmend schwierig, allein aufgrund des Diabetes den Schwerbehindertenstatus zu erhalten. Ein hoher Therapie-Aufwand reicht allein noch nicht aus. Man muss zusätzliche, erhebliche Einschnitte nachweisen, die sich gravierend auf die Lebensführung auswirken.

Der Aufwand für einen solchen Antrag kann daher erheblich sein. Nicht selten lässt sich der Schwerbehindertenstatus oft erst nach jahrelangen Gerichtsverfahren durchsetzen.

Auf einen Blick: Vor- und Nachteile des Schwerbehindertenausweises bei Diabetes
  • Der Schwerbehindertenstatus bringt u. a. einen erhöhten Kündigungsschutz, die Möglichkeit zur vorzeitigen Altersrente sowie Steuervorteile.
  • Nachteilig ist, dass sich die Chancen auf den Abschluss einer Risikoversicherung meist verringern. Auch besteht die Gefahr von Mobbing oder Diskriminierung, wenn die Behinderung bekannt wird.
  • Der Schwerbehindertenstatus hängt vom tatsächlichen Gesundheitszustand ab, es gibt keinen Bestandsschutz.

Vorteile: der Schwerbehindertenausweis bringt Menschen mit Diabetes einige Vergünstigungen

Eins der wichtigsten Argumente für das Erlangen eines Schwerbehindertenstatus ist der erhöhte Kündigungsschutz: Die Kündigung eines schwerbehinderten Mitarbeiters durch den Arbeitgeber ist nur dann wirksam, wenn zuvor das Integrationsamt angehört wurde und die Behörde der Kündigung zugestimmt hat. Wurde die Zustimmung nicht eingeholt, ist die Kündigung unwirksam.

Eins der wichtigsten Argumente für das Erlangen eines Schwerbehindertenstatus ist der erhöhte Kündigungsschutz: Die Kündigung eines schwerbehinderten Mitarbeiters durch den Arbeitgeber ist nur dann wirksam, wenn zuvor das Integrationsamt angehört wurde und die Behörde der Kündigung zugestimmt hat. Wurde die Zustimmung nicht eingeholt, ist die Kündigung unwirksam.

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