Schwerbehinderung: Insulintherapie allein reicht nicht

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Schwerbehinderung: Insulintherapie allein reicht nicht

Rechtsanwalt Oliver Ebert gibt Ihnen in der Rubrik Rechteck Antworten auf Rechtsfragen rund um das Thema Diabetes.

Die Frage:

Ich bin seit 30 Jahren Typ-1-Diabetiker und mache als Therapie die intensivierte Insulintherapie mit 4-fach-Blutzuckerkontrolle und Insulininjektionen nach Kohlenhydratmenge. Eines meiner Probleme ist die Hypoglykämiewahrnehmung.

Ich habe einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt und einen Bescheid zum GdB (Grad der Behinderung; d. Red.) mit 30 Prozent vorliegen, der Widerspruch über den VdK erbrachte kein anderes Ergebnis.

Günter S., per E-Mail

Oliver Ebert:

Es ist leider nicht so, dass aufgrund eines insulinpflichtigen Diabetes automatisch die Feststellung einer Schwerbehinderung beantragt werden kann. Ein Diabetes mit intensivierter Insulintherapie oder Pumpentherapie reicht allein also nicht. Grundsätzlich müssen Sie nachweisen können, dass Sie “erhebliche” Einschränkungen erfahren, die sich “gravierend” auf die Lebensführung auswirken. Der bloße Therapieaufwand dürfte dafür eher nicht ausreichen.

Wenn Sie den Antrag stellen, dann sollten Sie möglichst umfassend schildern, wie und inwieweit Sie durch den Diabetes beeinträchtigt werden bzw. was Sie dadurch nicht (mehr) machen können. Sofern die Feststellung der Schwerbehinderung abgelehnt wird, können Sie hiergegen Widerspruch einlegen und anschließend Klage erheben.

Weitere Tipps zur Antragstellung finden Sie in einer http://Broschüre
, die ich für diabetesDE zusammengestellt habe.


Oliver Ebert

Kontakt:
REK Rechtsanwälte
Nägelestraße 6A, 70597 Stuttgart oder
Friedrichstraße 49, 72336 Balingen
E-Mail: Sekretariat@rek.de

Internet: www.diabetes-und-recht.de

Erschienen in: Diabetes-Journal, 2014; 63 (1) Seite 46

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