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Als Folge der Gesundheitsreform werden zunehmend Zusatz- oder Ergänzungsversicherungen zur Risikoabsicherung privater Unfälle – Sport-, Freizeit-, Haushalts- oder Verkehrsunfälle – sowie auch bei der Zahnersatzversicherung notwendig. Eine der wichtigsten Versicherungen ist die Berufsunfähigkeitsversicherung: Sie sichert das Risiko ab, seine Arbeitskraft aufgrund von Erkrankungen oder Unfällen einzubüßen. Menschen mit Diabetes mellitus werden dabei von Versicherern jedoch oft benachteiligt oder ausgeschlossen, obwohl sie grundsätzlich genauso leistungsfähig sind wie Stoffwechselgesunde. Darauf macht die gemeinnützige Organisation diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe aufmerksam und rät Betroffenen, sich individuell beraten zu lassen.
„Eine vernünftige Risikoabsicherung – sei es für Krankheit, Unfälle oder Invalidität – ist für jeden ratsam“, so Dr. med. Jens Kröger, Vorstandsvorsitzender von diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe. „Doch für Menschen mit chronischen Erkrankungen ist es meist schwer, eine Versicherung zu erhalten“, ergänzt Kröger. Menschen mit Diabetes Typ 1 oder Typ 2 sind häufig beim Abschluss von Kranken-, Unfall-, Berufsunfähigkeits- und Lebensversicherungen schlechter gestellt.
„Das ist oft darauf zurückzuführen, dass versicherungsmathematische Modelle oder versicherungsstatistische Erhebungen zugrunde gelegt werden, ohne die Ergebnisse der modernen Diabetestherapie zu berücksichtigen“, erklärt Oliver Ebert, Rechtsanwalt aus Stuttgart.
Versicherungen fragen in ihren Anträgen nach Vorerkrankungen. „Diese müssen Antragsteller wahrheitsgemäß beantworten“, so Ebert. „Liegt eine chronische Erkrankung wie Diabetes vor, führt dies oft zur Ablehnung des Versicherungsantrags.“ Außerdem fragen Versicherer häufig auch danach, ob eine Behinderung festgestellt ist – oder dies in der Vergangenheit beantragt wurde. Chronisch Kranke wie Menschen mit Diabetes können sich dann meist nur gegen einen unverhältnismäßigen Beitrag infolge hoher Risikozuschläge versichern.
Für den einzelnen Menschen mit Diabetes kann der fehlende Versicherungsschutz – und damit nicht versicherbare Risiken wie Unfall, Krankheit oder Tod – in sozialer Hinsicht enorme Folgen haben: Konkret kann es beispielsweise um die Voraussetzungen für eine Firmengründung oder eine Berufsausübung gehen, im privaten Bereich um das Darlehen für den Hausbau, die finanzielle Absicherung der Familie oder die private Altersvorsorge. „Häufig wird betroffenen Menschen aufgrund der Diagnose Diabetes mellitus ein bezahlbarer Versicherungsschutz ganz verwehrt“, sagt Jochen Riehle, Vorstandsvorsitzender der Selbsthilfeorganisation Deutsche Diabetes-Hilfe – Menschen mit Diabetes (DDH-M). „Hier besteht Handlungsbedarf zur Gewährleistung eines bezahlbaren Versicherungsschutzes!“
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