Wegen meines Diabetes plötzlich gekündigt – wie wehre ich mich?

< 1 minute

© Fotolia
Wegen meines Diabetes plötzlich gekündigt – wie wehre ich mich?

Fall 1:

Die Frage:

Oliver Ebert:

Die Diabetes-Erkrankung allein ist kein Kündigungsgrund. Bei der Neuorganisation des Aufgabenbereichs wäre eine Kündigung aber nur zulässig, wenn der Arbeitgeber eine Sozialauswahl getroffen hat und zudem nachweisen kann, dass er alle zumutbaren Anstrengungen unternommen hat, um Sie einzugliedern bzw. ggf. an eine geeignete andere Stelle umzusetzen. Ich empfehle Ihnen, gegen die Kündigung vorzugehen. Hierzu müssen Sie innerhalb von 3 Wochen ab Erhalt der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen.

Fall 2:

Die Frage:

Oliver Ebert:

Gemäß § 85 Sozialgesetzbuch (SGB) IX muss vor der Kündigung eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber zunächst die Zustimmung des zuständigen Integrationsamtes eingeholt werden. Macht er das nicht, dann ist die Kündigung in jedem Fall unwirksam. Sie sollten daher innerhalb der Frist von 3 Wochen eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen und dort auf Ihre Schwerbehinderung hinweisen.

Im vorliegenden Fall spielt übrigens keine Rolle, dass der Arbeitgeber nichts von der Schwerbehinderung wusste und aus diesem Grund natürlich auch nicht die Zustimmung des Integrationsamts eingeholt hat: Arbeitnehmer sind nämlich nicht verpflichtet, dem Arbeitgeber unaufgefordert eine Schwerbehinderung mitzuteilen. Der Arbeitgeber wird dadurch auch nicht schutzlos gestellt, denn er hätte vor der Kündigung ja zunächst nach dem Vorliegen einer Schwerbehinderung fragen und dann die entsprechende Zustimmung einholen können. Auf eine solche Frage des Arbeitgebers hätten Sie wahrheitsgemäß antworten müssen.

Wichtig:

Diabetes-Anker-Newsletter

Alle wichtigen Infos und Events für Menschen mit Diabetes – kostenlos und direkt in deinem Postfach. Mit unserem Newsletter verpasst du nichts mehr.

Ähnliche Beiträge

Rezept für Schoko-Kuchen mit Kidneybohnen

Rezept für Schoko-Kuchen mit Kidneybohnen | Foto: MedTriX / Bernhard und Gabi Kölsch

2 Minuten

Nachgefragt | Recht: Zweitmeinung und freie Arztwahl – so ist die rechtliche Situation

Menschen mit chronischen Krankheiten wie Diabetes stehen mitunter vor weitreichenden medizinischen Entscheidungen – vor allem, wenn es um Operationen oder neue Therapien geht. In solchen Situationen sind das Recht auf eine ärztliche Zweitmeinung und die freie Arztwahl besonders wichtig. Nicht jedem ist das bekannt. Wie sieht die rechtliche Situation aus?
Nachgefragt | Recht: Zweitmeinung und freie Arztwahl – so ist die rechtliche Situation | Foto: HNFOTO – stock.adobe.com

3 Minuten

Über uns

Der Diabetes-Anker ist das neue Angebot für alle Menschen mit Diabetes – live, gedruckt und digital. Der Diabetes-Anker und die Community sind immer da, wo du sie brauchst. Für alle Höhen und Tiefen.

Diabetes-Anker-Newsletter

Alle wichtigen Infos und Events für Menschen mit Diabetes – kostenlos und direkt in deinem Postfach. Mit unserem Newsletter verpasst du nichts mehr.

Anzeige

Recor Medical

Das Verfahren der renalen Denervierung kann helfen, den Blutdruck effektiv zu senken.

Folge uns auf unseren Social-Media-Kanälen