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DDG und diabetesDE begrüßen die positive Nutzenbewertung des IQWiG für Systeme zur kontinuierlichen Glukosemessung – mahnen aber auch an, dass weitere Patientengruppen als potentielle Nutzer berücksichtigt werden sollten.
Vor kurzem hat das Institut für Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) den Vorbericht zum Auftrag D12-01 „Kontinuierliche interstitielle Glukosemessung (CGM) mit Real-Time-Messgeräten bei insulinpflichtigem Diabetes mellitus“ des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) veröffentlicht: Die Meta-Analyse der berücksichtigten Studien ergab dabei einen Beleg für den Nutzen von CGM bei Erwachsenen.
Die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG), diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe, die Arbeitsgemeinschaft Diabetologische Technologie und die Arbeitsgemeinschaft Pädiatrische Diabetologie begrüßen in einer gemeinsamen Stellungnahme die positive Bewertung der Studienevidenz hinsichtlich der Nutzung von CGM speziell zur Verbesserung des HbA1c-Wertes sowie der Verringerung von schweren oder schwerwiegenden Unterzuckerungen bei Menschen mit Typ-1-Diabetes.
„Der Einsatz von Systemen zum kontinuierlichen Glukosemonitoring bedarf aber einer umfassenderen Betrachtung, die unter anderem auch den diabetologischen Versorgungsalltag miteinbezieht“, so Privatdozent Dr. med. Erhard Siegel, Präsident der DDG.
CGM steht für „Continuous Glucose Monitoring“, also „kontinuierliches Glukosemonitoring“. CGM-Systeme sind Geräte, die rund um die Uhr alle fünf Minuten den Glukosegehalt in der Gewebeflüssigkeit des Unterhautfettgewebes messen. Von den gesetzlichen Krankenkassen werden die Kosten für CGM-Systeme bislang nur im Einzelfall auf Antrag und nach Prüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) übernommen.
Dem vorläufigen Bericht des IQWiG zufolge lässt sich mit der Kombination von Blutglukoseselbstmessung (BGSM) und Real-Time-CGM der HbA1c-Wert besser kontrollieren als mit einer reinen BGSM, ohne dass schwere und schwerwiegende Hypoglykämien nachweislich häufiger auftreten. „Wir betrachten CGM als Grundlage für die rasch weitergehende technische Entwicklung in Hinblick auf eine automatisierte Insulintherapie. Die positive Bewertung durch den IQWiG-Vorbericht bestätigt diese Einschätzung“, sagt Privatdozent Dr. med. Erhard Siegel, Präsident der DDG.
„Der nun festgestellte Nutzen von CGM-Systemen insbesondere bei Erwachsenen und eingeschränkt bei Kindern liefert unserer Ansicht nach die Basis für eine Kostenübernahme bei all den Patienten, bei denen eine Indikation besteht und bei denen eine Verbesserung ihrer Situation durch den Einsatz von CGM erreicht werden kann“, ergänzt Professor Dr. rer. nat. Lutz Heinemann, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Diabetologische Technologie (AGDT) der DDG und Mitunterzeichner der gemeinsamen Stellungnahme.
Für bestimmte weitere Endpunkte und Fragestellungen im IQWiG-Vorbericht fehlten jedoch Daten oder die Studienergebnisse sind nicht statistisch signifikant oder ergeben kein klares Bild. „Dies gilt etwa für die Kombination von CGM mit einer Insulinpumpe“, hebt Professor Heinemann hervor.
„Außerdem fehlt eine würdigende Bewertung anderer Faktoren beziehungsweise Studienergebnisse aus dem klinischen Blickwinkel – also eine Bewertung, die über eine reine Betrachtung der Studien hinausgeht, die die höchste Evidenzklasse aufweisen“, ergänzt Privatdozent Dr. med. Christian Berg, stellvertretender Vorsitzender von diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe und selbst Typ-1-Diabetiker.
So solle der G-BA bei seiner Entscheidung Hinweise auf den diabetologischen Versorgungsalltag und besonders „gefährdete“ Patientengruppen berücksichtigen: Kinder und Jugendliche mit Typ-1-Diabetes, Schwangere und Patienten mit einer Wahrnehmungsproblematik für Unterzuckerungen. Frau Dr. Simone von Sengbusch und Dr. Ralph Ziegler von der Arbeitsgemeinschaft Pädiatrische Diabetologie (AGPD) weisen auf die Notwendigkeit der Vermeidung von Unterzuckerungen gerade bei Kindern hin, um Störungen bei der Gehirnentwicklung zu vermeiden.
„Gerade bei einem diagnostisch-therapeutischen Hilfsmittel wie Real-Time CGM gilt es andere Kriterien anzuwenden als bei einem Medikament, um eine langfristige und positive Krankheitsbewältigung zu bewirken, insbesondere vor dem Hintergrund einer chronischen Erkrankung mit potentiell sich verschlimmernden Folgeerkrankungen“, sind sich Professor Heinemann und Dr. Berg einig. Diese hätten eine erhebliche Bedeutung in Hinsicht auf stationäre Aufenthalte, Aspekte der Arbeitssicherheit und nicht zuletzt auf die Lebensqualität.
„Die in unserer Stellungnahme angeführten Aspekte sollten in einer wissenschaftlichen Erörterung zum Vorbericht des IQWiG diskutiert werden und Eingang in den Abschlussbericht finden“, resümiert Dr. Siegel.
Stellungnahmen zu dem veröffentlichten Vorbericht werden nun seitens des IQWiG gesichtet. Sofern sie Fragen offen lassen, werden die Stellungnehmenden zu einer mündlichen Erörterung eingeladen. Die ausführliche Stellungnahme der DDG, diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe, AGDT und AGPD zur IQWiG-Bewertung können Sie hier nachlesen.
Quelle: Pressemitteilung der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG)
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