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CGM, AID-Systeme, Smartpens: Der Fortschritt auf dem Gebiet der Diabetes-Technologie, die die Therapie verbessern und das Leben erleichtern, verlief in den letzten Jahren rasant. Doch nicht alle Menschen mit Diabetes können auch daran teilhaben.
Einigen Gruppen von Menschen mit Diabetes bleibt der Zugang zu moderner Diabetes-Technologie wie CGM-Systemen oft verwehrt. Insbesondere ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen und Einschränkungen sind davon ausgeschlossen. Darauf wies Dr. Dorotha Reichert hin, Tagungspräsidentin der Herbsttagung der Deutschen Diabetes Gesellschaft, Fachärztin in der Diabetes-Schwerpunktpraxis Drs. Reichert & Hinck in Landau und Fachliche Leitung der Diabetologie im Klinikum Landau.
Sie machte darauf aufmerksam, dass 2009 in Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention in Kraft getreten ist. Diese beinhaltet u.a. das Recht auf Barrierefreiheit. Aber: „Schaut man sich den Statusbericht 2023 an, wird recht schnell klar, dass wir bei der Umsetzung bisher nicht bei den in der Diabetologie täglich auflaufenden Problemen angekommen sind.“ Dr. Reichert sieht mehrere Probleme:
Im Krankenhaus wird häufig das Basalinsulin nicht gegeben bzw. „die Insulinpumpe wird einfach abgenommen, was zu lebensbedrohlichen Ketoazidosen führt“. Sie fordert deshalb die Schulung und Weiterbildung des Pflegepersonals in Kliniken und auch z. B. in Altenheimen, damit Diabetes-Technologie (weiterhin) genutzt werden kann. Solche Fort- und Weiterbildungen werden von der DDG angeboten, aber nicht ausreichend wahrgenommen.
CGM, Pumpen und AID würden vielen Menschen „eine zufriedenstellende Stoffwechselführung ermöglichen“. Aber, so Dr. Reichert, „es gibt weder barrierefreie Glukose-Sensoren noch barrierefreie Insulinpumpen“. Hier ist u. a. die Sprachausgabe für CGM-Systeme zu nennen, die z. B. blinde Menschen benötigen würden.
Wer darf CGM-Sensoren nutzen? Der G-BA, so Dr. Reichert, „trägt hier zur Exklusion von Menschen mit Behinderung bei“. Denn im Beschluss zur Sensornutzung zu Lasten der GKV fordere der G-BA, dass nur Patient*innen, die den Zeitpunkt und die Zusammensetzung der Mahlzeit selbst frei festlegen und die Dosierung des Mahlzeiteninsulins steuern, ein Anrecht auf die Kostenübernahme haben. „Das führt insbesondere bei Menschen mit Pflegebedarf dazu, dass sie die für sie teils so wichtige Möglichkeit zum Schutz vor schweren Hypoglykämien nicht erhalten.“
„Wir reden immer wieder mit der Industrie, und weisen auf diese spezifischen Gruppen auch sehr intensiv hin. Prinzipiell wird einem zugehört. Aber man muss ehrlicherweise sagen: Die Patientengruppe erscheint nicht attraktiv“, so Dr. Tobias Wiesner, Co-Tagungspräsident der Herbsttagung und tätig am MVZ Stoffwechselmedizin Leipzig. Deshalb, so Dr. Reichert, „braucht es eine politische Vorgabe, dass ein Hilfsmittel, das in Deutschland bezahlt wird, auch barrierefrei geschaffen werden muss. Das ist für mich in Zeiten einer UN-Behindertenrechtskonvention unabdingbar“.
Menschen mit ADHS oder einer beginnenden Demenz würden enorm von moderner Diabetes-Technologie profitieren. Sie können aber „die vom Medizinischen Dienst geforderten Dokumentationen zu ihrem Alltag mit Erfassung von Essen, Zuckerhöhe, Insulinmenge, aber auch Faktoren wie Sport etc. nicht in der geforderten Qualität vorlegen“. Was also tun? Dr. Reichert fordert politische Regelungen (s. Kasten) und „eine Überprüfung und Korrektur der Anforderungen, die an Menschen mit Behinderung oder im Bereich der Geriatrie gestellt werden“, um diese Menschen nicht vom medizinischen Fortschritt auszuschließen.
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