Begleitung in Kita und Schule: schnelle und einfache Lösungen nicht zu erwarten

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Begleitung in Kita und Schule: schnelle und einfache Lösungen nicht zu erwarten | Foto: Diabetiker Niedersachsen
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Begleitung in Kita und Schule: schnelle und einfache Lösungen nicht zu erwarten

Ende September nahmen der Landesvorsitzende Arnfred Stoppok und der Kommunikationsbeauftragte André Owczarek für die Diabetiker Niedersachsen auf Einladung des SelbstHilfeVerbands Forum Gehirn e. V. (SHV Gehirn) an einem parlamentarischen Abend mit Vertretern der Bundesministerien für Gesundheit und Arbeit und Soziales in Berlin teil.

Daneben geladen waren u. a. weitere Vertreter der Selbsthilfe, der Wissenschaft, der Rechtspflege und auch der gesetzlichen Krankenkassen. Der Fokus der Veranstaltung lag dabei auf der Herausforderung, die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen künftig verlässlicher in ganzheitliche Teilhabe-Planungen zu integrieren.

Als Vertreter der Diabetes-Selbsthilfe und Beratender von Mitgliedern in diesen Fragen berichtete Owczarek, dass bei einem Antrag auf Schulassistenzen für Kinder mit Diabetes in der Regel gar kein Teilhabeplan von den Krankenkassen erstellt werde. Im Gegenteil, Eltern würden oft direkt mit ablehnenden Bescheiden konfrontiert und an das Sozialamt verwiesen.

Dann beginne das altbekannte Pingpong-Spiel um Zuständigkeiten, solange man nicht auf das Beantragen von spezieller Krankenbeobachtung im Sinne der außerklinischen Intensivpflege ausweiche und diese notfalls mit Hilfe von Sozialgerichten durchsetze. Der Beitrag sorgte bei den Diskutanten für Betroffenheit. Der Vertreter des GKV-Spitzenverbands war zu diesem Zeitpunkt leider schon gegangen und konnte dieses Feedback nicht mitnehmen.

Antrag für Begleitperson für Kinder mit Diabetes in Kita oder Schule bleibt schwierig

Trotz eines umfangreichen Impuls-Papiers des SHV-Gehirn-Beiratsvorsitzenden Sebastian Lemme gelang es den Beteiligten nicht, praxistaugliche und schnelle Lösungen für die Schieflagen in der Teilhabe-Gesetzgebung zu entwickeln. Appelliert wurde an die Träger, vor allem die Krankenkassen, sich künftig besser an den gesetzlichen Vorgaben und dem eigentlichen Anliegen der Teilhabe-Gesetzgebung zu orientieren und statt ablehnender Bescheide als Erstangegangener aktiv und konstruktiv Teilhabepläne zu erstellen und ggf. partiell zuständige Träger selbsttätig einzubinden.

Fazit: Schnelle und einfache Lösungen sind mindestens in dieser Legislatur-Periode nicht mehr zu erwarten – dies trotz hoher Sensibilität für das Thema in den Ministerien und beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel. Eltern von Kindern mit Diabetes werden sich weiterhin mit verwirrenden Gesetzen und Antragswegen sowie juristischem Hickhack beschäftigen müssen, wenn sie den Bedarf einer steten Begleitperson für das betroffene Kind in Kita oder Schule haben. Eine qualitätsgesicherte und kompetente Beratung durch die organisierte Selbsthilfe- und Patientenvertretung ist damit weiterhin erforderlich und ausbaubedürftig.


Erschienen in: Diabetes-Anker, 2024; 72 (11) Seite 77

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