Die Deutsche Diabetes Föderation (DDF) hat sich für das Jahr 2025 vorgenommen, besonders zwei verletzliche (vulnerable) Gruppen an Diabetes-Patienten in den Blick zu nehmen: nämlich Kinder und alte Menschen, vor allem Bewohnerinnen und Bewohner von Einrichtungen der stationären Pflege und Patienten in der ambulanten pflegerischen Versorgung.
Beginnen wir mit den Alten: Während es in der heutigen Zeit schon für mobile berufstätige „best-ager“ ein echtes Problem darstellt, eine vernünftige diabetologische Versorgung in der Nähe von Wohnort oder Arbeitsort zu finden, wird es ganz schwierig für ältere Menschen mit mobilen Einschränkungen und vor allem für Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeheimen. Denn die „sprechende Medizin“ ist in der Regel keine „aufsuchende Medizin“. Der bisher behandelnde Diabetologe oder der bisherige Hausarzt mit diabetologischen Kenntnissen fühlt sich oft nicht mehr zuständig für die diabetologische Versorgung der Alten- und Pflegeheim-Bewohner und wird – soweit wir das berichtet bekommen – dafür auch nicht bezahlt.
Dies führt dann im Fall eines Diabetes dazu, dass das Überwachen der Zuckerwerte dem pflegerischen Personal überlassen bleibt, das nicht oder nur unzureichend dafür ausgebildet ist. Eine traditionelle Blutzuckermessung kann vielleicht jede Pflegekraft durchführen. Die richtigen Schlüsse aus dem Ergebnis ziehen oder gar das Einleiten von Maßnahmen bei Entgleisungen und eine Ernährungsberatung kann dann schon nicht mehr jede Pflegekraft.
Dass bei Aufnahme in eine Pflegeeinrichtung Diabetes als Vorerkrankung erfasst wird, die Medikamentierung in der strukturierten Informationssammlung (SIS) hinterlegt und die einzelnen Maßnahmen dokumentiert werden, ist sinnvoll. Aber das reicht natürlich nicht.
Möglichkeiten der Digitalisierung auch in der Pflege nutzen
Deshalb begrüßen wir zum Beispiel die Initiative des bpa – Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V., Seminare für Pflegefachkräfte mit dem Titel „Notfälle bei Menschen mit Diabetes mellitus“ anzubieten und seine Pflegehilfskräfte zu allgemeineren behandlungspflegerischen Maßnahmen zu Diabetes zu schulen. Reicht das oder geht da mehr?
Wir finden, es geht mehr, und zwar mit den Möglichkeiten der Digitalisierung. Pflegekräfte könnten z. B. entlastet werden, wenn die Zuckerwerte der Bewohnerinnen und Bewohner mit Diabetes mit Sensor-Technologie überwacht und per App an das Tablet der Pflegekraft übertragen würden. Die Pflegekraft müsste nur dann einschreiten, wenn sich Auffälligkeiten ergeben, und das Blutzuckermessen könnte entfallen. Eine Voraussetzung dafür wäre, dass in den Pflege-Einrichtungen digitale Technologie Einzug hält, was heute bei Weitem noch nicht Branchen-Standard ist. Das Gleiche gilt übrigens auch für die ambulante pflegerische Versorgung. Auch hier kann mit digitalen Konzepten viel verbessert werden.
Als Bundesverband der Diabetes-Selbsthilfe stehen wir hierzu in engem Austausch mit der Politik, den Betreibern von Pflege-Einrichtungen und mit der Industrie, die sich hier genauso engagieren muss. Unser Motto lautet: „Vergesst die Alten nicht!“
Die zweite Gruppe sind die Kinder. Hier reichen die Probleme von der mangelhaften medizinischen Grundversorgung über die Diskriminierung und Stigmatisierung im Schulalltag bis zum Ausschluss von Kita und Schule als Folge ihrer Erkrankung. Dazu lesen Sie in der nächsten Ausgabe des Diabetes-Ankers.
von Leonhard Stärk, Vorsitzender des Vorstands (DDF)
Erschienen in: Diabetes-Anker, 2025; 73 (3) Seite 66