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Minister Özdemir stellt Gesetzesvorhaben für mehr Kinderschutz in der Werbung vor
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Um die Gesundheit von Kindern zu schützen, hat Bundesminister Cem Özdemir Pläne für einen besseren Kinderschutz in der Werbung vorgestellt. Nach einem Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) soll an Kinder gerichtete Werbung für Lebensmittel mit zu viel Zucker, Salz oder Fett künftig nicht mehr erlaubt sein. Das Vorhaben ist im Koalitionsvertrag verankert.
Der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft Cem Özdemir hat einen Gesetzentwurf zur Regulierung von Lebensmittelwerbung für Kinder vorgestellt. Dem Entwurf zufolge soll Werbung für Lebensmittel mit zu hohem Zucker-, Fett- oder Salzgehalt nicht mehr erlaubt sein, wenn sie an Kinder gerichtet ist. Insgesamt soll damit die Gesundheit von Kindern geschützt werden. Denn der übermäßige Verzehr von Lebensmitteln mit diesen Inhaltsstoffen kann zu gesundheitlichen Problemen wie Übergewicht und Typ-2-Diabetes führen.
Die Einhaltung der Höchstwerte für den Gehalt an Gesamtfett, gesättigten Fettsäuren, Gesamtzucker, zugesetztem Zucker, Süßungsmitteln, Salz und/oder Energie pro 100 g Lebensmittel sollen an das Nährwertprofilmodell der Weltgesundheitsorganisation (WHO) gebunden werden. Ausgenommen sind Milchprodukte (hinsichtlich des Fettgehalts) und Säfte ohne zusätzlichen Zucker oder Süßungsmittel.
Besserer Kinderschutz in der Werbung: Das umfasst der Gesetzentwurf von Özdemir
Der Gesetzentwurf definiert Kinder als alle unter 14-Jährigen. Werbung für entsprechende Lebensmittel ist demnach an Kinder gerichtet, wenn die Werbung direkt an Kinder adressiert ist oder Kinder durch das Werbeumfeld oder den Kontext der Werbung beeinflusst werden können (z.B. durch Kinder als Darsteller, auf Kinder ausgerichtete Aufmachung oder speziell auf Kinder abzielende Sprache). Die Regulierung soll für alle Medien gelten, die für Kinder relevant sind, so bspw. auch für Radio- und TV-Übertragungen zwischen 6 und 23 Uhr sowie für Influencermarketing auf Social Media. Auch Außenwerbung in der Nähe von Kitas, Schulen oder Freizeiteinrichtungen für Kinder sind darin eingeschlossen. Zudem soll an Kinder gerichtetes Sponsoring, das auf Lebensmittelprodukte mit hohem Zucker-, Fett- oder Salzgehalt basiert, ebenfalls nicht mehr zulässig sein.
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Kinder werden täglich mit Werbung für Lebensmittel mit hohem Zucker-, Fett- oder Salzgehalt beeinflusst. Durch die gestiegene Mediennutzung während der COVID-19-Pandemie hat sich die Situation weiter verschärft. Im Durchschnitt sieht ein Kind pro Tag 15 Werbespots für ungesunde Lebensmittel. Kinder essen doppelt so viele Süßigkeiten und snacken mehr, als Obst und Gemüse zu sich zu nehmen. 15 Prozent der deutschen Drei- bis Siebzehnjährigen sind übergewichtig, knapp sechs Prozent adipös, also stark übergewichtig, wie Studien zeigen. Übergewicht im Kindesalter führt zu einem erhöhten Risiko für ernährungsbedingte Krankheiten und kann psychische und physische Belastungen verursachen. Darüber hinaus werden Lebensstil und Ernährungsgewohnheiten im Kindesalter geprägt und wirken im Erwachsenalter stark nach.
Fachverbände unterstützen das Gesetzesvorhaben des Bundesministeriums für Ernähung
Die Deutsche Allianz Nichtübertragbare Krankheiten (DANK), einen Zusammenschluss von medizinischen und wissenschaftlichen Fachverbänden, begrüßt den Entwurf als Meilenstein für die Kindergesundheit. Das WHO-Nährwertmodell sei die ideale Grundlage für die Werbebeschränkung, ebenso sei ein komplettes Verbot der Werbung für ungesunde Lebensmittel in allen Medien notwendig. Die Werbebeschränkung light, die nur im Umfeld klassischer Kindersendungen greift, wäre zum Scheitern verurteilt, so Barbara Bitzer, DANK-Sprecherin und Geschäftsführerin der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG). Die Pläne stoßen bei einem breiten gesellschaftlichen Bündnis von Wissenschaft und Ärzteschaft sowie Krankenkassen und Elternverbänden auf Unterstützung, auch eine Mehrheit der Bevölkerung befürwortet sie.
von Redaktion Diabetes-Anker (gh)
mit Materialien des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und der Deutschen Allianz Nichtübertragbare Krankheiten (DANK)
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