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Qualität vor Wirtschaftlichkeit: Die Deutsche Diabetes Gesellschaft begrüßt die Vorschläge zur Reform der Krankenhausversorgung, die der bisherigen Kommerzialisierung in der Medizin einen Riegel vorschieben will. Allerdings müsse die Versorgung besonders vulnerabler Gruppen wie Kinder und multimorbider, älterer Patienten besser berücksichtigt werden.
Jeder fünfte Patient im Krankenhaus hat Diabetes. Die Stoffwechselkrankheit ist eine der häufigsten Diagnosen bei stationär behandelten Patienten und muss professionell behandelt werden. Das geht laut Deutscher Diabetes Gesellschaft (DDG) nur, wenn sich das auch auf allen drei Versorgungsstufen widerspiegelt, die das Reformpapier des Bundesgesundheitsministers und der Regierungskommission jetzt vorsieht: Krankenhäuser der Grund- bzw. Basisversorgung, der Regel- und Schwerpunktversorgung sowie Maximalversorger wie Universitätskliniken. „Alle Krankenhäuser in Deutschland müssen eine versorgungsstufenadaptierte qualifizierte Diabetesexpertise vorhalten“, fordert Professor Dr. Andreas Fritsche, Vizepräsident der DDG.
Im Rahmen eines parlamentarischen Abends mit Vertreterinnen und Vertretern aus der Politik führte der Experte die Vorschläge weiter aus. In Kliniken der Basisversorgung sollte mindestens ein stationär beschäftigter oder ein kooperierender niedergelassener Diabetologe verfügbar sein. In der Regelversorgung muss die Klinik mit einem angestellten Diabetologen in Führungsverantwortung sowie entsprechendem Diabetesfachpersonal ausgestattet sein. Und in der Maximalversorgung sind eigenständige diabetologische Fachabteilungen rund um die Uhr vorzuhalten.
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„Einrichtungen mit diabetologischen Strukturen sollten finanzielle Zuschläge, Einrichtungen ohne diese Strukturen finanzielle Abschläge erhalten“, fordert Prof. Fritsche. Allerdings müssen für die Umsetzung dieses Vorhabens auch personelle Kapazitäten aufgebaut werden. Das werde jedoch schwierig, weil nach den bisherigen Plänen kein zusätzliches Geld ins System fließen wird. Außerdem fehlt gerade in der Diabetologie der Nachwuchs. „Wir befürchten, dass mit den bisherigen Vorschlägen die stationäre Diabetologie weiterhin ausblutet und damit die ohnehin bedrohte Versorgung der vielen Menschen mit Diabetes prekär wird“, warnt Fritsche.
Als Leidtragende sieht die DDG insbesondere vulnerable Gruppen. Nämlich Kinder und Jugendliche mit Diabetes sowie ältere Patienten, die häufig an mehreren chronischen Krankheiten leiden. „Diese beiden Patientengruppen benötigen im Krankenhaus eine besondere medizinische Versorgung, die auch genug Raum für das Gespräch lässt – mit den Patienten, aber auch mit den Angehörigen“, betont Professor Dr. Monika Kellerer, Past-Präsidentin der DDG. Die Sprechende Medizin werde jedoch auch in dem jetzigen Reform-Vorhaben weder erwähnt noch gestärkt. „Wir müssen aufpassen, dass nicht wieder neue finanzielle Anreize entstehen, die zum wiederholten Male nicht das Patientenwohl in den Mittelpunkt rücken“, so Prof. Kellerer.
Ein weiteres Anliegen der Reform ist es, die Sektorengrenzen zwischen ambulant und stationär zu überwinden. „Ein Vorhaben, das wir schon lange fordern und grundsätzlich begrüßen“, betont die Past-Präsidentin. Doch schon heute findet ein Großteil der diabetologischen Versorgung im ambulanten Sektor statt. Wenn nach dem Reformvorhaben künftig noch mehr Patienten in der hausärztlichen bzw. fachärztlich-ambulanten Versorgung betreut werden sollen, würde das den bereits heute spürbaren Fachkräfte-Mangel verschärfen. Denn während die Zahl der Menschen mit Diabetes kontinuierlich steigt, sinkt die Zahl der Diabetologen. Die Expertin warnt: „Der ambulante Sektor wird den großen Versorgungsbedarf nicht auffangen können – noch dazu, wenn aus den Kliniken noch mehr Fälle dort zu behandeln sind. Die Versorgung in der Diabetologie kann nur sichergestellt werden, wenn die stationäre Diabetologie gestärkt wird.“
Eine Reformierung der Krankenhausversorgung ist laut DDG dringend notwendig. Es müsse jedoch noch viel Detailarbeit umgesetzt werden. Die Vorhaben des Reformpapiers können daher nur erfolgreich sein, wenn systematisch in Strukturen und Personal, vor allem in eine breite Präsenz der Diabetologie in den Kliniken investiert wird. „Wir wollen seitens der Diabetologie die Konvergenzphase nutzen, um unsere Empfehlungen einzubringen, so dass die Reform wirklich zu einer Revolution im Sinne der Patient:innen wird – und zwar aller“, so Prof. Kellerer.
Qualität vor Wirtschaftlichkeit! DDG-Vorschläge zur Reform des Systems der Diagnosebezogene Fallgruppen (DRG-System)
▶ Alle Krankenhäuser in Deutschland brauchen eine versorgungsstufenadaptierte qualifizierte Diabetes-Expertise!
▶ Versorgungsqualität muss sich lohnen! Krankenhäuser mit Diabetesbehandlungsstrukturen sollten finanzielle Zuschläge erhalten. Einrichtungen ohne diabetologische Expertise finanzielle Abschläge.
▶ Vulnerable Gruppen schützen! Kinder oder multimorbide ältere Patienten mit einem Diabetes brauchen besondere Pflege und zeitintensive ärztliche Betreuung. Das muss im DRG-System kostendeckend abgebildet sein.
▶ Pflegeuntergrenzen auf den Prüfstand! Die Leistungen von Diabetesberatern und Diabetesassistenten müssen bei der Berechnung der Pflegeuntergrenzen in die Kalkulation mit einfließen.
von Redaktion Diabetes-Anker
mit Materialien der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG)
2 Minuten
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