- Behandlung
Atteste und Bescheinigungen – wofür dürfen Ärzte Geld verlangen?
3 Minuten
Menschen mit Diabetes benötigen immer wieder ein Attest oder eine Bescheinigung von einer Ärztin oder einem Arzt. In vielen Fällen werden die Kosten dafür von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen, sodass man als Patientin oder Patient nichts bezahlen muss. Im Bundesmantelvertrag – Ärzte (BMV-Ä) sind für solche schriftlichen Informationen bestimmte Vordrucke vereinbart. Grundsätzlich gilt: Für kurze Bescheinigungen und Auskünfte darf nichts berechnet werden, wenn dieses auf einem solchen vereinbarten Vordruck oder auf besonderes Verlangen der Krankenkassen bzw. des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung erstellt wird. Alle anderen Atteste dürfen Ärztinnen und Ärzte als Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL), zuzüglich ggf. anfallender Portokosten, privat abrechnen. Hierbei ist die amtliche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) zu beachten und vorher über die entstehenden Kosten aufzuklären. Für jede ärztliche Leistung ist in der GOÄ eine Grund- bzw. Basisgebühr definiert. Diese wird nach Aufwand mit einem Faktor multipliziert: bei durchschnittlichem Umfang 2,3, für eine besonders umfangreiche oder schwierige Leistung 3,5.
"Krankschreibung", Rente, Reha
Die Kosten für Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ("Krankschreibungen"), Renten-, Reha- und Kuranträge werden von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen.
Insulinpumpe oder CGM-System
Auch die Kosten für das Ausstellen eines Rezepts zur Verordnung einer Insulinpumpe sowie eines Systems zum kontinuierlichen Glukose-Monitoring (CGM-System) nebst einer erforderlichen Begründung werden von der Krankenkasse übernommen. Allerdings sind die Ärzte nicht verpflichtet, die anschließende Hilfsmittelversorgung mit der Krankenkasse abzuwickeln. Wenn die Krankenkasse den Antrag für das Hilfsmittel ablehnt, ist der Widerspruch hiergegen grundsätzlich keine ärztliche Leistung mehr. Auch wenn der Arzt beim Widerspruch unterstützt, beruht dies auf Kulanz. Denn das ist keine ärztliche Tätigkeit mehr, sondern eine Rechtsdienstleistung.
Schule, Kindergarten, Sport
Häufig benötigen Eltern ein Attest, dass das Kind mit dem Diabetes den Regel-Kindergarten bzw. eine normale Schule besuchen kann. Solche Bescheinigungen müssen von den Eltern bezahlt werden. Die Kosten für eine solche Bescheinigung werden auch nach der GOÄ berechnet und betragen zwischen 2,33 Euro (Faktor 1,0) und 8,16 Euro (Faktor 3,5). Wenn die Summe über 5,36 Euro (Faktor 2,3) liegt, muss dies begründet werden. Ist eine Untersuchung erforderlich, kann der Arzt die Kosten dafür zusätzlich abrechnen. Wird das Attest allerdings im Rahmen eines ohnehin geplanten oder medizinisch notwendigen Besuchs beauftragt, muss man nur das Attest selbst bezahlen.
Verkehrsmedizinische Begutachtungen
Wer sich um einen Führerschein bewirbt, muss in manchen Fällen ein ärztliches Attest über die Fahreignung vorlegen, mitunter auch eine Eignungs-Untersuchung nachweisen. Sofern der Führerscheinbehörde bekannt wird – beispielsweise nach einem Unfall – dass bestimmte Krankheiten vorliegen, welche die Fahreignung beeinträchtigen können, kann diese auch ein ausführliches verkehrsmedizinisches Gutachten anfordern. Die Kosten für solche Untersuchungen und Bescheinigungen sind von den Betroffenen selbst zu tragen.Auch hier ist entscheidend für die Gesamtkosten, welche ärztlichen Leistungen bzw. Laboruntersuchungen gemacht werden. Die Kosten hängen daher in der Regel von der individuellen Krankheitssituation ab.
Schwerbehindertenausweis, Pflegegeld
In vielen Fällen ist es sinnvoll, dem Antrag für den Schwerbehindertenausweis bzw. auf Pflegegeld für das Kind bereits ein ausführliches ärztliches Attest beizufügen. Die Kosten hierfür müssen selbst getragen werden. Auch hier sollte man vorab die Kosten besprechen.
Reisetauglichkeit
Bescheinigungen im Zusammenhang mit Reisen oder Urlaub sind in der Regel keine Leistungen der Krankenkassen und müssen daher selbst bezahlt werden. Gleiches gilt für Reiseimpfungen. Auch hier hängen die Kosten vom Aufwand ab: Eine einfache Bescheinigung darf in der Regel nur 5,36 Euro kosten, während für ein ausführliches Gutachten mit entsprechenden Untersuchungen Kosten von einigen Hundert Euro anfallen können.
Gesundheitszeugnis auf Verlangen des Arbeitgebers
Manchmal verlangen Arbeitgeber ein Gesundheitszeugnis, insbesondere, um das Vorliegen ansteckender Krankheiten ausschließen zu können. Hierzu sind in der Regel eine körperliche Untersuchung und je nach Fragestellung eine Laboruntersuchung erforderlich. Die Kosten für Attest und Untersuchung betragen in der Regel ca. 50 Euro, hinzu kommen die Laborkosten. Da es sich hierbei um keine medizinisch notwendige Leistung handelt, müssen die Kosten grundsätzlich von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern selbst getragen werden.
Kopie der Krankenakte
Patienten haben das Recht, Einsicht in ihre Krankenakte zu nehmen sowie eine Kopie hiervon zu erhalten. Für das Anfertigen dieser Kopien dürfen Ärzte in der Regel nichts berechnen.
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bloodychaos postete ein Update vor 1 Tag, 23 Stunden
Hey, brauche Eure Hilfe. Habe den G7 genutzt. Als der über mehrere Monate (Frühjahr/Sommer 2025) massive Probleme (teils Abweichungen von 150 mg/dL, Messfaden schaute oben heraus) machte bin ich zum G6 zurückgegangen. Dessen Produktion wird nun eingestellt. Ich habe solche Panik, wieder den G7 zu nutzen. Habe absolut kein Vertrauen mehr in diesen Sensor. Aber mit meiner TSlim ist nur Dexcom kompatibel. Ich weiß nicht was ich machen soll, ich habe solche Angst.
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loredana postete ein Update vor 3 Tagen, 20 Stunden
Die Registrierung mit dem Geburtsjahr war echt sportlich. Wollte es schon fast wieder abbrechen.
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Mit “meinem” Omnipod 5 wird der Dexcom G7 Ende 2026 voraussichtlich der einzige verfügbare Sensor sein.
So richtig begeistert über die Einstellung des G6 bin ich auch nicht, auch wenn es absehbar war.
Ich habe einfach die Hoffnung, dass die Qualitätsprobleme beim G7 bis dahin ausgestanden sind.
Ich warte das Thema noch einige Monate ab.
Wenn ich Ende 2026 feststelle, dass die Kombination aus meiner Pumpe und dem CGM für mich nicht funktioniert, bin mir sicher, dass meine Diabetes-Ärztin und ich eine gute Lösung für mich finden.
Hier habe ich aufgeschnappt, dass für die t:slim wohl eine Anbindung des Libre 3 in der Mache ist:
https://insulinclub.de/index.php?thread/36852-t-slim-mit-libre-3-wann/
Leider steht keine überprüfbare Quelle dabei. 🤷♂️
Ein weiterer mir wichtiger Gedanke:
Angst und Panik sind in diesem Zusammenhang vermutlich keine hilfreichen Ratgeber. Hoffentlich schaffst Du es, dem Thema etwas gelassener zu begegnen.
(Das sagt der Richtige: Ich habe in meinem letzten DiaDoc-Termin auch die Hausaufgabe bekommen, mal zu schauen, was mir gut tut.)
@ole-t1: Hey Ole, ganz lieben Dank für Deine Nachricht. Die Produktion des G6 endet laut einem Artikel auf dieser Seite ja zum 1. Juli 2026. Wann der Libre3 mit der TSlim kompatibel sein wird weiß man ja noch nicht. An sich gefällt mir Dexcom auch besser als Libre und die erste Zeit lief der G7 ja auch super bei mir. Ich kann mir schwer vorstellen, dass der G7 von heute auf Morgen nicht mehr bei mir funktioniert? Es gab ja auch das Gerücht das Dexcom eine zeitlang Produktionsprobleme hatte, dass wäre ja eine Erklärung, aber da geht Dexcom natürlich auch nicht mit hausieren.