Lieferengpässe: Wie reagiert die Apotheke darauf?

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Lieferengpässe: Wie reagiert die Apotheke darauf?

Derzeit sind auch Patienten mit Typ-2-Diabetes von Lieferengpässen bei ihrer Medikation betroffen: So sind zeitweise einige Arzneimittel mit den Wirkstoffen Metformin und Sitagliptin nicht lieferbar. Was genau passiert in einer Apotheke in einer solchen Situation? Was kann die Apotheke leisten, um ihren Kunden eine sichere Therapie zu ermöglichen? Diese Prozesse zu verstehen, wird Ihnen bei der Entscheidung helfen, wenn Sie einmal in eine solche Situation kommen.

Erika M., 70 Jahre alt, hat seit vielen Jahren Typ-2-Diabetes. Sie kommt stets in ihre Stamm-Apotheke, um ihr Rezept einzulösen über Metformin 1000 mg, 120 Stück, N2 sowie Januvia 100 mg, 98 Stück, N3. Laut Computeranzeige in der Apotheke erhält Frau M. ihr Metformin immer von demselben Hersteller in einer roten Packung. Der Hersteller wird dabei von ihrer Krankenkasse bestimmt, die mit diesem einen Liefervertrag geschlossen hat und dafür einen Herstellerrabatt erhält (Rabattvertrag).

Auch heute erwartet Erika M. ihr gewohntes Arzneimittel. Aufgrund eines Lieferengpasses, der derzeit einige Hersteller metforminhaltiger Arzneimittel betrifft, kann sie ihre erwartete rote Packung aber dieses Mal nicht bekommen. Auch Januvia 100 mg Filmtabletten, 98 Stück, N3, die den Wirkstoff ­Sitagliptin enthalten, seien momentan nicht verfügbar, sagt ihr die Apothekerin.

Die Apothekerin versucht nun, das passende Medikament über verschiedene Zwischenlager (Großhändler) oder über den Hersteller direkt zu erwerben. Hierbei kann die Apothekerin dank einer digitalen Vernetzung binnen Minuten sämtliche Lagerbestände in allen Häusern der Großhändler in ganz Deutschland abfragen. Die ausgeklügelte Logistik der Großhändler untereinander tauscht über Nacht die Packungen so aus, dass eine z. B. nur in Bayern vorrätige letzte Packung schon am folgenden Tag in die Apotheke in Westfalen geliefert werden kann.

Rote Packung ist nicht verfügbar …

Leider ist aber in ganz Deutschland keine passende Packung mehr erhältlich. Von ihrer Apothekerin wird Frau M. nun über mögliche Alternativen informiert. Die Apothekerin erklärt ihr, dass der Packungswechsel sicher ärgerlich sei, es aber umso wichtiger sei, dass sie ihre Medikamente ohne Unterbrechung einnehmen könne. Komme es zu einem Abbruch der Therapie, so müsse unter Umständen z. B. Metformin wieder neu aufdosiert werden, also mit niedrigen Dosierungen begonnen und dann langsam gesteigert werden. Zudem würden als Folge der Nichteinnahme die Blutzuckerspiegel natürlich wieder steigen. Dies alles soll unbedingt vermieden werden.

Für Erika M. handelt es sich bei Metformin in der roten Packung um „das Originalprodukt“. Aus pharmazeutischer Sicht ist dies nur eines der Nachahmerprodukte, in dem Fall vom „roten“ Unternehmen. Neben diesem existieren viele weitere Anbieter metforminhaltiger Arzneimittel. Frau M. befürchtet Unterschiede in der Qualität zwischen den verschiedenen Herstellern, aber dafür gibt es objektiv keine nachprüfbaren Anhaltspunkte. Dass ein Wechsel der Packung zur Verunsicherung führt, ist hingegen nachvollziehbar.

Die Apothekerin schlägt also vor, dass ­Erika M. ihr Metformin von einem anderen Unternehmen erhält. Hierzu ist die Apotheke bei Lieferengpässen ermächtigt. Die Apothekerin muss die Lieferprobleme auf dem Rezept dokumentieren und darf dann das Präparat eines anderen Herstellers abgeben. Die Versorgung der Patienten hat schließlich Vorrang vor finanziellen Interessen der Krankenkassen.

Die Patientenseite

Erika M. ist allerdings skeptisch. Packungsfarbe und Tablettenform bringen sie durcheinander, denn sie nimmt noch sieben weitere Medikamente ein, bei denen es zuletzt auch schon Wechsel gab. Sie möchte daher unbedingt das Medikament desselben Unternehmens wie zuvor erhalten und bittet die Apothekerin, dies irgendwie zu ermöglichen. Die Apothekerin prüft nun, ob sie die Patientin statt mit einer Packung mit 120 Tabletten mit vier Packungen mit jeweils 30 Tabletten des „roten“ Unternehmens versorgen kann.

Allerdings müsste in dem Fall die Apothekerin eine etwaige Preisdifferenz (vier kleine Packungen sind meistens teurer als eine große) von der Patientin einfordern, was eigentlich nicht vorgesehen ist. Alternativ könnte die Apothekerin auch versuchen, Erika M. die doppelte Anzahl an Metformin-Tabletten in der halben Dosis, also 500 mg, zu bestellen, sodass sie statt einer Tablette à 1.000 mg nun zwei Tabletten à 500 mg Metformin einnehmen müsste.

Dafür muss die Apothekerin aber in der Arztpraxis anrufen, das Rezept ändern lassen und dann auch die doppelte Zuzahlung von Erika M. kassieren und an die Krankenkasse abführen. Zudem würde sich für Erika M. durch die zwei Tabletten statt einer ebenfalls eine vielleicht verwirrende Änderung ihrer Medikation ergeben.

Die Realität ist aber so

Tatsächlich verfährt jede Apotheke aber täglich genau so, allerdings nur dann, wenn gar keine Lösung gefunden werden kann, weil überhaupt nichts Passendes lieferbar ist. In ähnlichen Situationen ist der Wechsel auf einen anderen Hersteller bei gleicher Wirkstärke und Tablettenzahl sicher für alle Beteiligten der eleganteste Weg. In jedem Fall kostet das Vorgehen die Patientin, die Apotheke und ggf. die Praxis viel Zeit und Mühe – Zeit, die sicher besser in eine Besprechung der Medikation investiert werden sollte als in formale Aspekte. Für Erika M. ist der Wechsel in jedem Fall ein Ärgernis.

Und die nächste Überraschung wartet schon bei Januvia: Hier ist im Beispiel für Erika M. derzeit keine einzige Wirkstärke und Packungsgröße verfügbar, auch nicht die Packung mit 98 Tabletten à 100 mg, die sie eigentlich erhalten soll. Die Apothekerin hat aber Xelevia in ihrer Apotheke vorrätig und zwar in der passenden Stärke und Packungsgröße. Nun ist hier nicht, wie z. B. bei Metformin, der Name ähnlich und nur die Packungsfarbe anders, sondern es scheint sich vordergründig um ein gänzlich anderes Medikament zu handeln.

Die Apothekerin beruhigt Erika M. nun und erklärt ihr, dass es sich bei Januvia (von MSD Sharp & Dohme) und Xelevia (von Berlin-Chemie) um das gleiche Originalpräparat mit noch bestehendem Patentschutz handle. Die Zulassung hinsichtlich der Wirkweise von Januvia und Xelevia zur Anwendung bei Typ-2-Diabetes ist identisch. Diese als Parallelarzneimittel bezeichneten Originale sind, sofern es durch die Vorgaben der Krankenkassen nicht auch so schon geschieht, während eines Lieferengpasses austauschbar.

Fazit

Erika M. konnte trotz bestehenden Lieferengpasses von ihrer Apothekerin adäquat mit ihren Medikamenten versorgt werden. Die ausgeklügelte EDV in den Apotheken und die schnelle Logistik der Großhändler unterstützten sie dabei. Erika M. reagiert dennoch verärgert und enttäuscht, ist aber dankbar, dass ihre Apothekerin ihr bei diesem Engpass geholfen hat. Das gewachsene Vertrauen zwischen der Patientin und der Apothekerin hat hier ermöglicht, dass die Therapie nicht gefährdet wurde.

Schwerpunkt „Arzneimittel-Versorgung gesichert?“

Autoren:

Julia Freckmann
Apothekerin, AMTS- Managerin
diabetologisch qualifizierte Apothekerin (DDG)
Elefanten-Apotheke
Steinstraße 14, 48565 Steinfurt
Dr. Olaf Rose
Apotheker, PharmD
diabetologisch qualifizierter Apotheker (DDG)
Elefanten-Apotheke
Steinstraße 14, 48565 Steinfurt

Erschienen in: Diabetes-Journal, 2020; 69 (6) Seite 27-29

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