Nachgefragt Recht | Nur in besonderen Situationen: Mehrkosten für Ernährung geltend machen

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Nachgefragt Recht | Nur in besonderen Situationen: Mehrkosten für Ernährung geltend machen | Foto: New Africa - stock.adobe.com
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Nachgefragt Recht | Nur in besonderen Situationen: Mehrkosten für Ernährung geltend machen

Manche Menschen benötigen aus gesundheitlichen Gründen eine kostenaufwendige Ernährung. Auch kalorienreduzierte Diätprodukte sind oft noch immer deutlich teurer als „normale“ Lebensmittel. Allerdings kann man diese Mehrkosten in Deutschland nur im Ausnahmefall bei Sozialamt, Krankenkasse oder Finanzamt geltend machen. Hier fassen wir die Möglichkeiten zusammen.

Ist aus gesundheitlichen Gründen eine kostenaufwendige Ernährung nötig, gibt es im Ausnahmefall Möglichkeiten, diese geltend zu machen.

Staatliche Unterstützung: Bürgergeld und Sozialhilfe

Menschen, die Bürgergeld bzw. Sozialhilfe beziehen, können beim Amt einen „Mehrbedarf“ für kostenaufwendige Ernährung beantragen, wenn eine medizinisch zwingende und teurere Ernährungsform notwendig ist. Ein solcher Mehrbedarf allein aufgrund des Diabetes wird in der Regel aber nicht mehr anerkannt. Die Gerichte gehen davon aus, dass es bei Diabetes keine besondere Diät braucht, um sich gesund zu ernähren.

Das Bundessozialgericht hat hierzu klargestellt: „Anspruch auf einen Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung besteht nur bei einem objektiven Erfordernis einer besonderen Kostform aus physiologischen Gründen, nicht aber bei einem bestimmten Ernährungsverhalten oder einem Umgang mit Lebensmitteln, dem keine spezifische, physiologisch bestimmte Kostform zugrunde liegt.“ (Bundessozialgericht, Urteil vom 20.01.2016 – B 14 AS 8/15 R)

Ein solcher Anspruch wird daher nur bei besonderen medizinischen Konstellationen oder zusätzlichen Erfordernissen im Einzelfall anerkannt. Entscheidend ist eine aktuelle, ausführliche ärztliche Bescheinigung, idealerweise ergänzt durch ein Ernährungstagebuch und Quittungen als Nachweis der erhöhten Aufwendungen. Voraussetzung ist, dass die Kosten der notwendigen Ernährung den normalen Regelsatz erheblich überschreiten und ein direkter Zusammenhang zwischen Erkrankung und Ernährungsform nachgewiesen wird.

Ernährung ist keine Leistung von Krankenkassen

Auch die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine spezielle Ernährung bei Diabetes grundsätzlich nicht. Auch Spezial-Lebensmittel, Diätprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel werden in der Regel nicht bezahlt, da sie meist als allgemeine Kosten des Lebensunterhalts bzw. als Lifestyle-Produkte gelten. Eine Kosten-Übernahme durch Krankenkassen kommt daher nur in Ausnahmefällen, d. h. vor allem bei sehr seltenen, angeborenen Stoffwechsel-Krankheiten wie der Mukoviszidose in Betracht.

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  • Hallo zusammen,
    ich möchte im Herbst auf eine Patchpump umsteigen, daher würde mich interessieren, ob jemand mit der Nano touchcare Erfahrungen machen konnte. Lieben Dank für Rückmeldungen im Voraus!

    • Hey, ja ich nutze aktuell das Medtrum Nano System also CGM + Patchpumpe. Zuvor hatte ich das Omnipod Dash (war schon sehr gut) aber das Medtrum System ist eine ganz andere Welt (im positiven) der Automodus läuft und hält die Werte größtenteils stabil. Auch die Auto Bolus Abgabe (nur auswählen Frühstück, mittag, Abendessen oder snack) Damit brauchst du bei bis bis zu 90g Kolenhydrate nicht mehr den Bolusrechner verwenden, kannst du aber bei Bedarf trotzdem jederzeit. Es hat mein Leben verändert, auch dass du wenn du möchtest eine Schnittstelle (smartphone eine App für Cgm+Pumpe) funktioniert einwandfrei. Das einzige wo man aufpassen muss, man sollte den Sensor gelegentlich kalibrieren. Der Dexcom g7 war ohne kalibrieren etwas genauer, aber die Vorteile vom Medtrum überwiegen. Ich kann’s nur empfehlen. Viel Erfolg beim Einstieg! Melde dich gerne falls du noch konkrete Fragen hast. Erfahrung in der Praxis hab icb schon einige Monate hinter mir.

    • @calvin240: Super, dass du geantwortet hast. Ich hatte vor einiger Zeit die gleiche Frage. Auch ich werde diese Pumpe ab Herbst nutzen. Bin aber absoluter Pumpenneuling. Darf ich dich bei Bedarf anschreiben? Viele Grüße aus der schönen Rhön!

    • calvin240 antwortete vor 1 Woche

      @uho1: klar kannst du gerne machen. Wenn du Allgemein Pumpenneuling bist (jeder hat andere Anforderungen) aber aus meiner Sicht ist eine Patchpumpe also auch das Medtrum Nano die innovativste Behandlungsmöglichkeit.
      Liebe Grüße

  • stephanie-haack postete ein Update vor 1 Monat

    Jetzt schon vormerken: Das nächste virtuelle Community-MeetUp findet am 10. Juni statt. Wir freuen uns drauf! 🙂

    Alle Infos hier: https://diabetes-anker.de/veranstaltung/virtuelles-diabetes-anker-community-meetup-im-juni2026/

  • tako111 postete ein Update vor 1 Monat

    Ich habe Ihr Heft 1-2/2026 leider erst jetzt in die Hände bekommen und war über den Bericht auf Seite 14 „Spritzen, aber kein Insulin“ schon verwundert. Zwar nennen Sie einige mögliche Nebenwirkungen der einzelnen Substanzen, jedoch fehlt ein Hinweis auf eine besonders schwerwiegende Komplikation: die Gefahr einer Schädigung des Sehnervs beziehungsweise anderer Augenstrukturen. Nach meinem Kenntnisstand kann diese Nebenwirkung unter Umständen nicht mehr reversibel sein.

    Ich würde mir wünschen, dass Sie bei künftigen Berichten auch auf solche Risiken eingehen und diese entsprechend berücksichtigen. Auffällig ist zudem, dass in Ihrem Heft häufig über Menschen mit Diabetes Typ 1 berichtet wird, während der Diabetes Typ 2 deutlich weniger Beachtung findet. Darüber hinaus entsteht der Eindruck, dass die entsprechenden Spritzenmedikamente bei Typ-2-Diabetes oftmals in einem überwiegend positiven Licht dargestellt werden, ja geradezu für den Typ 2 gegenüber beispielsweise Metformin, präferiert werden.

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