Fachverbände vermissen in geplantem Digital-Gesetz für Gesundheitsbereich Regelungen fürs digitale DMP

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Medizinische Fachkraft in Schutzkleidung hält ein Tablet; darüber sind digitale Darstellungen von Organen, Blut- und DNA-Tests sowie weiteren Gesundheitsdaten eingeblendet.
Foto: OleCNX – stock.adobe.com
Fachverbände vermissen in geplantem Digital-Gesetz für Gesundheitsbereich Regelungen fürs digitale DMP

Ein neues Digital-Gesetz soll für den Gesundheitsbereich ein datengestütztes Ökosystem ermöglichen. DDG und BVND begrüßen die angestrebte digitale Transformation. Sie vermissen allerdings Regelungen für das digitale Disease-Management-Programm (DMP) und wünschen sich Nachbesserungen.

Das Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) ist aktuell noch im Entwurfsstadium. Es zielt darauf ab, die Digitalisierung im deutschen Gesundheitssystem in Zukunft verlässlicher, stabiler und nutzerfreundlicher zu machen. Zudem soll damit die sichere und datenschutzkonforme Nutzung von Gesundheitsdaten für die Versorgung, die Forschung und den medizinischen Fortschritt deutlich verbessert werden.

Das GeDIG enthält u.a. Regelungen zur

  • elektronischen Patientenakte, ePA (z.B. müssen die Kassen ihren Versicherten eine digitale Impfübersicht liefern),
  • Nutzung von Gesundheitsdaten durch das Forschungsdatenzentrum Gesundheit und die Krankenkassen,
  • Telematikinfrastruktur, TI (z.B. übernimmt die gematik eine stärker steuernde Rolle),
  • Interoperabilität (z. B. müssen IT-Anbieter dafür sorgen, dass Daten in den Systemen der Leistungserbringer miteinander kompatibel und austauschbar sind) und
  • Umsetzung der Verordnung zum Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS).

Mit dem Gesetz soll die elektronische Überweisung eingeführt werden. Die standardisierte digitale Ersteinschätzung zur Feststellung des Versorgungsbedarfs von Patientinnen und Patienten wird flächendeckend vorbereitet. Die Übertragung medizinischer und pflegerischer Daten mittels Fax wird nicht mehr zulässig sein.

Fachverbände mit Lob – aber auch Hinweisen für Nachbesserungsbedarf

Die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) und der Bundesverband Niedergelassener Diabetologen (BVND) begrüßen ausdrücklich die vorgesehene Weiterentwicklung von TI und ePA. Ihnen fehlen allerdings Regelungen zur funktionalen Ausgestaltung des digitalen Disease-Management-Programms (dDMP).

Die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) vorbereitete Konstruktion des dDMP als ergänzendes Modul zum bisherigen DMP sei unzureichend. Sie erzeuge Doppelstrukturen sowie redundante Einschreibepflichten und beseitige weder die analoge Dokumentationslast noch die Fragmentierung durch rund 3.000 regionale DMP-Verträge.

„Ohne korrektive gesetzliche Leitplanken im GeDIG droht die Digitalisierung bestehende Mängel zu verstetigen, statt sie zu beheben“, so DDG und BVND. Sie schlagen entsprechende Regelungen vor, die noch ins GeDIG aufgenommen werden sollten (siehe Kasten).

Was laut DDG und BVND noch ins GeDIG gehört

DDG und BVND fordern den G-BA und das BMG auf, folgende Regelungen im GeDIG-Gesetzgebungsverfahren zu verankern:

  • Das dDMP ist als eigenständige, von bestehenden Programmen getrennte Versorgungsform zu normieren. Die digitale Einschreibung über die Telematikinfrastruktur muss die analoge vollständig ersetzen. Der Teilnahmestatus muss jederzeit elektronisch verifizierbar sein.
  • Für das dDMP sind bundeseinheitliche Vertrags- und Datenstandards verbindlich festzulegen. Regionale Abweichungen sind nur in Anlagen zulässig.
  • Die zulässigen Instrumente sind um digitale medizinische Anwendungen (DimA), dedizierte DMP-Managementsysteme sowie klinische Entscheidungsunterstützungssysteme (CDSS) zu erweitern. Deren Finanzierung ist gesetzlich sicherzustellen.
  • Das Medizinische Informationsobjekt (MIO) Diabetes ist als maschinenlesbarer, interoperabler und algorithmusfähiger Pflichtbestandteil der elektronischen Patientenakte zu normieren. Pflichtfelder umfassen Therapieziele, CGM- und Insulinpumpen-Reports, Laborwerte sowie Risikofaktoren.
  • Krankenhäuser sind als integraler Bestandteil des dDMP verpflichtend einzubinden. Die Übermittlung behandlungsrelevanter Daten zwischen stationären und ambulanten Leistungserbringern über die ePA ist sicherzustellen.
  • Das BMG ist zu verpflichten, die Rechtsverordnung nach § 370b SGB V innerhalb von zwölf Monaten nach Inkrafttreten des GeDIG zu erlassen. Diese muss verbindliche technische Mindeststandards, Zertifizierungsanforderungen für CDSS sowie Datenschutz- und Sicherheitsvorgaben festlegen.

Ähnlich lautende Forderungen hat der Verband der Diagnostika-Industrie in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf formuliert. Der Bundesverband Gesundheits-IT verlangt ebenfalls vom Gesetzgeber, die zentralen Impulse der DDG aufzugreifen und das dDMP als echtes, datenbasiertes Steuerungsinstrument zu verankern.

Einwilligung von Patientinnen und Patienten in Datennutzung sollte genügen

Das Deutsche Zentrum für Diabetesforschung (DZD) hat sich an der Stellungnahme der Koordinierungsgruppe Gesundheitsdateninfrastrukturen beteiligt. Die mitwirkenden Initiativen und Organisationen wünschen sich u.a. im GeDIG eine Regelung zur Übermittlung von Krankenkassendaten auf Basis wirksamer Patienteneinwilligungen und ohne behördliche Genehmigung. Das würde bestehende Rechtsunsicherheiten beseitigen, Bürokratie reduzieren und den Datenzugang für die Forschung beschleunigen.


von Michael Reischmann

Michael Reischmann ist Journalist. Er ist tätig als stellvertretender Chefredakteur und Ressortleiter Politik & Management der Medical Tribune Deutschland und schreibt auch für die diabetes zeitung und den Diabetes-Anker.

in leicht abgewandelter Form zuerst erschienen in diabetes zeitung, Ausgabe 4/2026

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  • uho1 postete ein Update vor 1 Tag, 18 Stunden

    @calvin240
    Ich hätte eine Frage zum
    Bestellablauf und deinen Erfahrungen mit Medtrum. Könnte ich dich auch „privat“ anschreiben? Wenn du vielleicht meine Freundschaftsanfrage annimmst? Gruß Ute

  • Bin neu hier. Typ2. Meine Werte verschlechtern sich obwohl ich nicht anders esse und mehr Bewegung eingebaut habe. Denke Stress ist hier das Hauptthema. Pflegebedürftige Mutter und Sohn steht im Stastsexsmen. Habe seit Jahren auch Depressionen und Panikattacken. Bin verzweifelt.

    • Liebe @123novesia, willkommen in unserer Community. Es tut mir sehr leid zu lesen, wie viel gerade auf deinen Schultern liegt. Die Sorge um deine Mutter, der Stress rund um das Staats­examen deines Sohnes und dazu Depressionen und Panikattacken. Dass dich das erschöpft und verzweifelt macht, ist sehr verständlich.
      Bitte mach dir keine Vorwürfe: Verschlechterte Werte bedeuten nicht automatisch, dass du etwas falsch machst. Stress und psychische Belastungen können den Blutzucker beeinflussen. Trotzdem wäre es wichtig, die Veränderungen zeitnah mit deiner Diabetespraxis oder deiner Hausärztin/deinem Hausarzt zu besprechen, damit auch andere Ursachen ausgeschlossen und die Behandlung gegebenenfalls angepasst werden kann.
      Du musst das alles nicht allein tragen. Vielleicht gibt es für deine Mutter Unterstützung durch Angehörige, einen Pflegestützpunkt oder einen ambulanten Dienst. Und auch für dich wäre jetzt Unterstützung wichtig – durch deine behandelnde Praxis oder eine psychotherapeutische/psychiatrische Anlaufstelle. Auch hier findest du vielleicht noch Halt und Unterstützung aus unserer Community. Alles Gute und pass auf dich auf. Liebe Grüße Lena

  • jseiffert postete ein Update vor 1 Woche, 3 Tagen

    Hallo zusammen,
    heute findet unser nächstes Community-MeetUp via Teams statt.
    Alle Infos gibt es hier: https://diabetes-anker.de/veranstaltung/virtuelles-diabetes-anker-community-meetup-im-september-26
    Wir freuen uns auf Euch! 🙂