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Neuer „Fuß-Pass“ der DDG soll Informationslücken in der Versorgung schließen
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Mit dem neuen „Fuß-Pass“ möchte die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) Patientinnen und Patienten darüber aufklären, dass sich gesetzlich Versicherte mit einem DFS vor einer Amputation eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung einholen können, um die medizinische Notwendigkeit des Eingriffs zu prüfen. Der Pass kann kostenlos per E-Mail bestellt werden.
Das diabetische Fußsyndrom (DFS) verursacht jährlich rund 40.000 Amputationen in Deutschland. Rund die Hälfte könnte durch vorherige Präventionsmaßnahmen und alternative medizinische Therapien begrenzt oder gar verhindert werden, doch diese sind nicht immer allen Betroffenen und Behandelnden bekannt. Im April 2020 beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) deshalb, dass sich gesetzlich Versicherte mit einem DFS vor einer Amputation eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung einholen können, um die medizinische Notwendigkeit des Eingriffs zu prüfen.
„Auch wenn der aktuelle G-BA-Beschluss ein großer Fortschritt in der Versorgung des DFS ist, bestehen noch Unklarheiten und Probleme in der realen Umsetzung“, erklärt DDG-Präsidentin Professor Dr. med. Monika Kellerer. „Nicht jeder kennt sein Recht auf diese Zweitmeinung.“ Zudem kritisiert die Ärztliche Direktorin des Zentrums für Innere Medizin I am Marienhospital Stuttgart, dass das Verfahren auf Freiwilligkeit beruhe und dem Patienten damit die alleinige Verantwortung über seine Therapieoptionen überlasse: „Machen Betroffene von ihrem Zweitmeinungsrecht nicht Gebrauch, kann es weiterhin zu unnötigen Amputationen kommen.“
Hier setzt der neue Fuß-Pass der DDG an: Er soll durch gezielte Patientenaufklärung das Zweitmeinungsverfahren bekannt machen und zur Senkung der hohen Amputationsrate beitragen.
Fuß-Pass: Patientinnen und Patienten über ihr Recht aufklären
„Mit dem Fuß-Pass, der dem Diabetes-Pass beigelegt wird, geben wir einerseits den behandelnden Ärzten ein Instrument an die Hand, ihre Diabetespatienten besser, engmaschiger und sicherer zu versorgen. Andererseits wird den Betroffenen mithilfe eines Ampelsystems ein geringes, mittleres und hohes Risiko zugeordnet und sie erhalten entsprechende Informationen zu weiteren notwendigen Maßnahmen“, erklärt Professor Dr. med. Ralf Lobmann, DDG-Vorstandsmitglied und Initiator des Fuß-Passes.
Während Patienten mit dem grünen Fuß-Pass und geringem Risiko nur jährliche Kontrolluntersuchungen machen müssen, sollten Inhaber eines gelben Passes und mittlerem Risiko alle sechs Monate vorstellig werden und Vorsorgemaßnahmen wie eine Fußpflege in Anspruch nehmen. Erhält der Patient den roten Fuß-Pass, gehört er der Hochrisikogruppe an, muss vierteljährlich zum Arzt gehen und den Hinweis auf das Recht auf Zweitmeinung vor operativer Maßnahme und Amputation der unteren Extremität erhalten.
Zweitmeinungsverfahren nicht für stationären Sektor konzipiert
Wird der Patient jedoch mit einem akuten Handlungsbedarf ins Krankenhaus eingeliefert, besteht weiterhin die Gefahr einer unnötigen Amputation. Denn: „Das G-BA-Zweitmeinungsverfahren ist nicht für den stationären Sektor konzipiert“, so Lobmann, Ärztlicher Direktor der Klinik für Endokrinologie, Diabetologie und Geriatrie am Klinikum Stuttgart. „Steht eine große, sogenannte Major-Amputation an, ist die Situation immer dringlich und erfordert eine Entscheidung binnen maximal 36 Stunden.“
Ein Zweitmeinungsverfahren im Sinne des G-BA sei in solchen Fällen nicht zu realisieren, da sich der Patient aktiv um eine zweite Expertise außerhalb des Hauses bemühen müsste. Aber auch hier sei es hilfreich, wenn Patienten über ihre Rechte aufgeklärt sind. „Je mehr sie ihr Recht kennen und einfordern, desto größer ist der gesundheitspolitische Druck, auch für den stationären Bereich eine tragbare Lösung für eine bessere Versorgung zu finden“, betont Lobmann. Krankenhäuser könnten sich zudem über die Anzahl der Zweitmeinungen und Übereinstimmungen mit dem Erst- oder Zweitgutachten profilieren.
Ein möglicher Ansatz wäre das telemedizinische Zweitmeinungskonsil, das die DDG inzwischen erfolgreich auf den Weg gebracht hat. Dies könne das Zweitmeinungsverfahren im stationären Bereich umsetzbar machen, indem schnelle, sichere Entscheidungen getroffen werden können. Besonders in ländlichen Regionen trage dies zu einer höheren ambulanten sowie stationären Versorgungsqualität bei. „Würde die Telemedizin systematisch in das Zweitmeinungsverfahren eingebaut, könne der G-BA-Entscheid eine höhere Wirkkraft erzielen“, regt Lobmann an.
Fuß-Pass kann kostenfrei für Patienten bestellt werden
Die DDG hofft, dass die Fuß-Pass-Kampagne mehr Aufmerksamkeit für dieses komplexe Krankheitsbild schafft und fordert Ärztinnen und Ärzte auf, diesen kostenfrei für ihre Patienten unter der Mailadresse diabetesfusspass@ddg.info
oder bei den beteiligten Fachgesellschaften zu bestellen. Das Projekt ist eine gemeinsame Aktion der DDG, diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe, der Deutschen Gesellschaft für Angiologie (DGA), der Deutschen Gesellschaft für Gefäßchirurgie (DGG) mit freundlicher Unterstützung durch die URGO GmbH.
Das diabetische Fußsyndrom (DFS) gehört zu den komplexesten und schwerwiegendsten Folgeerkrankungen des Diabetes mellitus. In Deutschland sind etwa 250.000 Menschen mit Diabetes davon betroffen. Mit dem Begriff „diabetisches Fußsyndrom“ wird ein Komplex von Symptomen im Bereich der Füße und Unterschenkel bezeichnet, die sich infolge einer Diabeteserkrankung entwickeln können.
Durch einen jahrelang erhöhten Blutzuckerspiegel treten schwere Schädigungen der Nerven und Blutgefäße in den Beinen auf. In Folge heilen selbst kleinste Verletzungen nur schlecht ab, sie infizieren sich leicht und es entwickeln sich oft tiefe Geschwüre, die sich bis auf den Knochen ausbreiten können. Schlimmstenfalls kann eine Amputation erforderlich sein. Rund 70 Prozent der Amputationen in Deutschland betreffen Patienten mit Diabetes – das sind etwa 40.000 jedes Jahr.
Quelle: Pressemitteilung der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG)
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