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Bei der Beantragung der Kostenübernahme für Therapie-Hilfsmittel kann es passieren, dass man Bekanntschaft mit dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung macht. Und mitunter mischt sich dieser ein in die Therapie-Entscheidung, die Arzt und Patient getroffen haben. Doch ist dieses Vorgehen noch zeitgemäß, fragt Jana Einser…
Wenn ich krank bin, gehe ich zu einem Arzt, spreche mit ihm, er untersucht mich. Daraus ergeben sich meist eine Diagnose und eine Therapieempfehlung. Genau das gilt auch für meinen Typ-1-Diabetes: Hier steht die Diagnose zwar seit langem, aber Gesprächsbedarf besteht regelmäßig, und Therapieüberlegungen stellen wir auch regelmäßig gemeinsam an.
Warum darf sich in dieses Vertrauensverhältnis ein weiterer Arzt einmischen, dessen Identität ich normalerweise nicht kenne? Ich meine hier den Arzt des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK). Denn wenn mein Arzt und ich die Entscheidung treffen, dass ich ein bestimmtes Hilfsmittel für meine Therapie benötige, beruht das ja auf medizinischen Überlegungen, und nicht auf Luftschlössern.
Dennoch nimmt sich der Arzt des MDK das Recht, meist ausschließlich auf Aktengrundlage, diese Entscheidung zu hinterfragen und oft genug in seinem Gutachten als falsch zu bewerten – das heißt, dass er der jeweiligen Krankenkasse empfiehlt, das benötigte Hilfsmittel nicht zu finanzieren. Und in der Regel wird die Krankenkasse dem Gutachten folgen, denn welche Berechtigung hätte sonst der MDK?
Rechtlich steht der MDK auf der sicheren Seite. Er schreibt auf seiner Internetseite: “Die Entscheidung über eine Leistung liegt bei den Kranken- und Pflegekassen. Die Gutachterinnen und Gutachter des MDK greifen nicht in die ärztliche Behandlung oder pflegerische Versorgung ein.”
Praktisch aber sieht es anders aus: Was aufgrund des MDK-Gutachtens nicht bezahlt wird, kann ich nicht verwenden. Auch die Unabhängigkeit der MDK-Entscheidungen wird betont, aber: “Die Medizinischen Dienste werden von ihren Trägern, also den Kranken- und Pflegekassen auf Landesebene, finanziert.” Wes Brot ich ess, des Lied ich sing, heißt es doch so schön in einer Redensart.
Hinzu kommt: Ich habe in meiner Diabeteslaufbahn bezüglich meiner Anträge – mal positiv beschieden, mal negativ – noch nie mit einem MDK-Gutachter gesprochen. Kann man eine medizinische Entscheidung ausschließlich aufgrund von Akten treffen? Ich denke nicht. Nicht umsonst gilt in Deutschland das Verbot der Fernbehandlung ausschließlich über Print- und Kommunikationsmedien. Mir stellt sich die Frage: Ist der MDK noch zeitgemäß?
von Jana Einser
Kontakt:
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Tel.: (06131) 9 60 70 0, Fax: (06131) 9 60 70 90,
E-mail: redaktion@diabetes-journal.de
Erschienen in: Diabetes-Journal, 2016; 65 (6) Seite 82
5 Minuten
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