Ausschluss vom Schulsport nach Unterzuckerung

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Ausschluss vom Schulsport nach Unterzuckerung

! Oliver Ebert: Dieser einmalige Vorfall darf natürlich nicht dazu führen, dass Ihr Kind dauerhaft vom Sportunterricht ausgeschlossen bleibt oder gar die Schule wechseln muss. Die Schule ist verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, damit Kinder mit Behinderungen – dazu zählt auch Diabetes – am regulären Schulunterricht teilhaben können. Allerdings sind auch die Sorgen der Lehrer nachvollziehbar, denn wenn etwas passieren sollte, können die verantwortlichen Aufsichtspersonen durchaus auch strafrechtlich belangt werden. Aktuell wird in den Medien über ein Strafverfahren gegen zwei Lehrerinnen berichtet, die wegen fahrlässiger Tötung angeklagt sind: Bei einer Klassenfahrt ist eine Schülerin aufgrund der Folgen einer Überzuckerung gestorben. Den Lehrerinnen wird vorgeworfen, dass es nicht zum Tod gekommen wäre, wenn sie richtig gehandelt hätten.

Vor diesem Hintergrund ist es meines Erachtens daher schon verständlich, dass der Lehrer sich nun davor scheut, die Überwachung der Diabetes-Erkrankung zu übernehmen. Wichtig ist daher, dass man der Schule bzw. dem Lehrer die (berechtigten) Ängste nimmt und im Interesse des Kindes einvernehmlich nach einer Lösung sucht. Möglicherweise lässt sich der Schulsport durch geeignete Maßnahmen so organisieren, dass solche Situationen künftig rechtzeitig erkannt und verhindert werden. Vielleicht gibt es die Möglichkeit, dass die Glukosewerte bzw. Alarme auf eine Follower-App übermittelt werden, die Sie als Eltern bzw. der Lehrer auf dem Smartphone haben, sodass im Bedarfsfall gleich eingegriffen werden kann. Sollte die Schule trotzdem weiter "mauern", bleibt wohl nur der Weg über eine Schulbegleitung, d. h. eine Person, die während des Unterrichts den Blutzucker von Paul überwacht. Eine solche Hilfe kann vom Arzt als "besondere Krankenbeobachtung" verordnet werden; die Kosten trägt die Krankenkasse, ggf. unter Beteiligung des Integrationsamts. Hiergegen können Schulen sich nur in Ausnahmefällen wehren – und sind daher spätestens dann meist für eine einvernehmliche Lösung offen.

Haben Sie auch Fragen rund um das Thema Kinder mit Typ1-Diabetes?

Autor:

RA Oliver Ebert
REK Rechtsanwälte Stuttgart, Balingen
Friedrichstraße 49, 72336 Balingen

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