Führerschein: Diabetes angeben – ja oder nein?

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Führerschein: Diabetes angeben – ja oder nein?

Sie haben rechtliche oder soziale Fragen bezüglich Kindern und Jugendlichen mit Diabetes? Unser Rechts-Experte Oliver Ebert gibt Ihnen in der Rubrik Nachgefragt Antwort.

Immer wieder einmal stellt sich uns die Frage: Müssen wir bzw. unser Sohn Stephan den Diabetes angeben? Stephan ist jetzt 17 Jahre alt und will bald den Führerschein machen – was soll er eintragen, wenn im Führerscheinantrag nach dem Diabetes gefragt wird?

Bruno W.

Die Antwort von Oliver Ebert

Oliver Ebert: Den Diabetes muss Ihr Sohn nicht unaufgefordert angeben. Wenn im Führerscheinantrag jedoch danach gefragt wird (und die Beantwortung nicht ausdrücklich als freiwillig angegeben ist), sollte er wahrheitsgemäße Angaben machen. In diesem Fall kann es helfen, der Führerscheinbehörde schnellstmöglich ein ausführliches Attest des Diabetologen vorzulegen. Wenn dieser die Fahreignung bescheinigt und bestätigt, dass keine schweren Unterzuckerungen auftraten, bestehen gute Chancen, dass die Behörde keine weiteren Fragen stellt.

Es kann aber auch passieren, dass die Behörde anordnet, dass ein verkehrsmedizinisches Gutachten beigebracht werden muss – und dagegen kann man juristisch leider nichts ausrichten. Einer solchen Anordnung der Behörde sollte Ihr Sohn unbedingt Folge leisten und das angeforderte Gutachten beibringen. Geschieht dies nicht, wird die Behörde davon ausgehen, dass keine Kraftfahreignung besteht und die Erteilung der Fahrerlaubnis verweigern.

Ich empfehle, dass Ihr Sohn in diesem Fall unbedingt einen auf Diabetes spezialisierten Verkehrsmediziner mit dem Gutachten beauftragt. Möglicherweise kann der behandelnde Arzt einen entsprechend qualifizierten Arzt in der Nähe benennen; eine Arztsuche gibt es unter deutsche-diabetes-gesellschaft.de.

Sicherheit durch neue Leitlinie

Die Deutsche Diabetes Gesellschaft hat kürzlich eine neue Leitlinie Diabetes und Straßenverkehr vorgestellt. Als einer der Koordinatoren und Autoren freue ich mich, dass die neue Leitlinie auch in Bezug auf Ihre Frage zusätzliche Rechtssicherheit bietet, nämlich durch einen erstmals verlässlichen Beurteilungs- und Bewertungsmaßstab, anhand dessen die fachliche Richtigkeit und sorgfaltsgemäße Erstellung eines Fahreignungsgutachtens befriedigend überprüft werden kann.

Denn immer wieder ist zu beobachten, dass verkehrsmedizinische Gutachten nicht mit der gebotenen Sorgfalt bzw. nicht unter Berücksichtigung der Vorgaben erstellt werden und Patienten die Fahrerlaubnis verlieren.

Bislang konnte man dagegen meist wenig ausrichten, selbst ein positives Gutachten eines anderen Arztes konnte nicht immer weiterhelfen. Nun ist es deutlich einfacher, gegen ein fehlerhaftes Gutachten vorzugehen bzw. einen deswegen drohenden Verlust der Fahrerlaubnis abzuwenden. Denn wenn ein Gutachten von den Vorgaben der Leitlinie abweicht und es dafür keine wirklich gute Begründung gibt, ist es fehlerhaft.

Rechtsfragen einsenden
Haben Sie Fragen zum Bereich „Diabetes und Recht“, zu Pumpe, CGM, Schwerbehinderung etc.? Dann schreiben Sie unserem Rechtsexperten Oliver Ebert – über seine Internetseite diabetes-und-recht.de oder per Mail. Sie können sich auch an DEJ-Redakteurin Nicole Finkenauer wenden. Sie leitet Ihr Anliegen umgehend weiter.

von Oliver Ebert
REK Rechtsanwälte Stuttgart/Balingen

E-Mail: Sekretariat@rek.de
,
Internet: www.diabetes-und-recht.de

Erschienen in: Diabetes-Eltern-Journal, 2018; 10 (4) Seite 23

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