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Bei der Behandlung mit Insulin wird die Insulinmenge normalerweise an die Kohlenyhdratmenge der bevorstehenden Mahlzeit und den aktuellen Glukosewert angepasst, damit ein Glukosewert im Zielbereich zwischen 70-180mg/dl erreicht wird. Trotz genauester Berechnungen kann es zu Glukoseschwankungen nach oben oder unten kommen. Faktoren, die hier eine Rolle spielen, sind zum Beispiel unerwartete Bewegung, falsche Einschätzung der Kohlenhydrate in der Mahlzeit, Temperaturschwankungen oder auch eine fieberhafte Erkrankung, um nur einige zu nennen. Die Behandlung und Verhinderung der Hypoglykämie soll hier heute Thema sein.
Die genaue Festlegung eines Grenzwertes für die Hypoglykämie wird immer wieder diskutiert. Bei Kindern und Jugendlichen mit Diabetes empfehlen die Fachgesellschaften, Blutzuckerwerte <70mg/dl ( 3,9mmol/L) zu vermeiden bzw. adäquat zu behandeln, da in den meisten Fällen die Gegenregulationsmechanismen des Körpers in diesem Glukosebereich beginnen. Außerdem werden bei Kindern und Jugendlichen Auffälligkeiten im Denken und Handeln bei diesen Glukosewerten beschrieben.
Die Symptome, die Menschen in einer Hypoglykämie bemerken, kann man in zwei Kategorien einteilen:
Wenn der Glukosewert bei Menschen in den Unterzuckerungsbereich (<70mg/dl) sinkt, treten in der Regel zuerst die körperlichen autonomen Symptome auf. Fällt der Blutzucker weiter ab, kommen die neurologischen Symptome hinzu.
Die Schwelle für hypoglykämische Symptome ist individuell unterschiedlich. Bei Menschen mit dauerhaft niedrigeren Glukosewerten ist auch die Schwelle für das Auftreten der autonomen Hypoglykämiesymptome niedriger als bei Menschen mit dauerhaft höheren Glukosewerten. Das macht es schwierig, einen konkreten Glukosewert für die Definition der Hypoglykämie zu definieren. Um jedoch eine einheitliche Empfehlung für die Behandlung zu formulieren haben die Fachgesellschaften folgende Einteilung empfohlen:
Die Behandlung der Hypoglykämie sollte ausschließlich mit Traubenzucker (Dextrose) erfolgen. Die Gabe von Fruchtsäften, Schokolade, Milch und Weingummis ist nicht geeignet, da die Wirkung dieser Kohlenhydratzubereitungen gegenüber reinem Traubenzucker deutlich verzögert ist oder eine höhere Menge notwendig ist, um den gleichen Effekt zu erzielen. Die jeweils notwendige Menge an Traubenzucker ist abhängig vom aktuellen Glukosewert und dem Gewicht des Kindes. Empfehlungen sind in oben stehender Tabelle zusammengefasst.
Einem bewusstlosen oder sogar krampfendem Kind darf man niemals Traubenzucker in den Mund geben. Es besteht die Gefahr der Aspiration (des Einatmens des Traubernzuckers in die Lunge), da der Schluckreflex nicht funktioniert. Für diesen Notfall gibt es das Glukagon. Bis zum Alter von <4 Jahren muss das Glucagen® Hypokit verabreicht werden. Dies ist eine Notfallspritze, die man mit einer vorgegebenen Menge an Flüssigkeit und Pulver selbst anmischen muss und dann dem bewusstlosen Kind in den Muskel oder unter die Haut, z.B. am Oberschenkel, injiziert. Kinder unter 12 Jahren bekommen eine halbe Ampulle (also 0,5mg), Kinder über 12 Jahren eine ganze Ampulle (1mg) verabreicht. Seit ein paar Jahren gibt es das Glukagon auch als Nasenpulver. Das Präparat heißt Baqsimi®, ist aber erst für Kinder ab 4 Jahre zugelassen. Es ist wesentlich einfacher in der Handhabung, da es, wie ein Nasenspray, in die Nase gesprüht wird. Außerdem muss man es nicht im Kühlschrank lagern sondern sollte es immer mitführen, so dass es im Notfall griffbereit ist.
Mit Hilfe der Glukosesensoren können Hypoglykämien erfolgreich verhindert werden. Bei diesen Geräten werden die Alarme so eingestellt, dass die Patienten bereits vor dem Eintreten einer Hypoglykämie gewarnt werden und somit frühzeitig reagieren können.
Die automatisierten Insulininfusionssysteme (AID) bestehen aus einer Insulinpumpe, die mit einem Sensor gekoppelt ist. Dadurch kann die Hypoglykämie noch effektiver verhindert werden: Die Insulinpumpe unterbricht vor Eintreten der Unterzuckerung die Insulinzufuhr und schaltet diese erst wieder ein, wenn der Glukosewert wieder in einem akzeptablen Bereich ist.
10 Minuten nach der Hypoglykämie sollte noch einmal der Glukosewert überprüft werden, um zu sehen, dass er ansteigt. Tut er dies nicht, ist eine erneute Behandlung (nach dem obigen Schema) notwendig, mit einer erneuten Kontrolle nach weiteren 10 Minuten. Sollte der Glukosewert dann weiterhin zu niedrig sein, muss die Traubenzuckermenge um eine Stufe erhöhte werden (also z.B. 1 KE (10g KH) anstelle von ½ KE (5g KH) .
Wichtig nach der Behandlung der akuten Hypoglykämie oder der schweren Hypoglykämie ist ein Moment der Reflektion, am besten mit etwas Abstand: Was hat zu dem niedrigen Glukosewert geführt, was kann man das nächste Mal anders machen? Lag es an zu viel Bewegung? An der falschen Dosis oder an einer Fehlberechnung einer Mahlzeit? Kommt es regelmäßig zu einer Unterzuckerung nach einer bestimmten Mahlzeit? Daraus lassen sich Handlungsempfehlungen wie genauere Berechnungen oder Dosis-Anpassungen ableiten, die dabei helfen, Hypoglykämien möglichst zu verhindern.
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