Nachgefragt | Recht: Lebensversicherung für Kind abschließen?

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Nachgefragt | Recht: Lebensversicherung für Kind abschließen?

Sie haben rechtliche oder soziale Fragen bezüglich Kindern und Jugendlichen mit Diabetes? Unser Rechts-Experte Oliver Ebert gibt Ihnen in der Diabetes-Eltern-Journal-Rubrik Nachgefragt Antwort.

Die Frage

Wir haben den Tipp bekommen, für unsere beiden Töchter (Laura: 8 Jahre, Typ-1-Diabetes; Carla: 6 Jahre, kein Diabetes) doch eine Lebensversicherung abzuschließen. Denn bei Laura sei es wegen des Diabetes fraglich, ob sie später noch eine Versicherung bekomme; und auch bei Carla könnte ja vielleicht ein Diabetes oder eine andere Krankheit auftreten.

Herr K.

Die Antwort von Oliver Ebert

In der Tat ist es für Menschen mit Diabetes oder anderen chronischen Krankheiten zwischenzeitlich schwierig geworden, eine Risikoversicherung (Lebensversicherung, private Krankenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Dread-Disease-Versicherung) abzuschließen.

Vor Versicherungsabschluss wird dort nämlich regelmäßig eine Gesundheitsprüfung vorgenommen, man muss dann umfassende Angaben über seine Erkrankungen und Gesundheitsbeeinträchtigungen machen; auch der Diabetes muss angegeben werden. Die Versicherung entscheidet dann je nach individueller Risikoabschätzung, ob es sich für für das Unternehmen “lohnt”, einen Vertrag abzuschließen.

Bei Diabetikern – zumal, wenn bereits Folgeerkrankungen vorhanden sind, – führt diese Risikobewertung meist dazu, dass die Versicherung das Versicherungsrisiko als zu hoch einschätzt und daher keinen Versicherungsvertrag anbietet.

Den Tipp halte ich daher grundsätzlich nicht für verkehrt: Möglicherweise ist die Risikobewertung bei einem Kind mit Diabetes (aufgrund der statistisch längeren Lebenserwartung) günstiger als bei einem Jugendlichen oder Erwachsenen, so dass man für Laura zum jetzigen Zeitpunkt vielleicht noch eher bzw. zu besseren Konditionen eine Versicherung abschließen kann.

Bei gesunden Kindern kann es sogar noch aus einem anderen Grund sinnvoll sein, eine solche Versicherung abzuschließen: Manche Verträge sehen nämlich vor, dass beim Eintritt einer erheblichen Krankheit bzw. Behinderung eine entsprechende Rente gezahlt wird. Falls später auch Carla womöglich noch Diabetes bekäme, könnte sie damit vielleicht eine Versicherungsleistung erhalten.

Weitere Informationen

„Alles rund um Diabetes und Versicherungen“ hieß das Diabetes-Journal-Titelthema (www.diabetes-journal.de) im September 2013. Wer möchte, kann dort noch tiefer in das Thema einsteigen.

Allerdings muss man bei der Versicherungsart genau hinschauen:

Mit einer Risikolebensversicherung kann für den Fall eines vorzeitigen Todes für die Hinterbliebenen vorgesorgt werden: Stirbt der Versicherungsnehmer vor einem vereinbarten Zeitpunkt, dann wird die vertragliche Summe fällig. Eine Kapitallebensversicherung zahlt genau im umgekehrten Fall: nämlich, wenn man ein bestimmtes Alter erreicht. Sie dient daher oft als private Altersvorsorge.

Den Abschluss einer reinen Risikoversicherung für Kinder halte ich daher eigentlich nur dann für sinnvoll, wenn dort nicht nur der Todesfall, sondern auch der Eintritt erheblicher Krankheiten abgesichert ist. Ansonsten dürfte eine Kapitallebensversicherung (auch zum Ansparen bzw. zur Altersvorsorge) oft mehr Sinn machen, zumal die Versicherung in der Regel ja nur maximal 30 Jahre läuft und die Versicherungssumme somit auch relativ früh ausbezahlt würde.

Man sollte jedoch sehr genau prüfen, ob die Versicherung ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis bietet: Bei manchen Versicherungen ist die Leistung bzw. Rendite so schlecht, dass andere Spar- und Anlageformen zur Ansparung deutlich attraktiver sind, beispielsweise Aktien oder Festgeld.

Für viel wichtiger als eine Lebensversicherung halte ich übrigens eine Berufsunfähigkeitsversicherung: Diese sollte dann so früh wie möglich abgeschlossen werden, so dass die Beiträge noch relativ niedrig sind.

Was Laura betriftt, so dürfte es – aufgrund des Diabetes – aber wahrscheinlich schon etwas schwierig werden, eine Versicherung für sie abzuschließen.


von Rechtsanwalt Oliver Ebert

Erschienen in: Diabetes-Eltern-Journal, 2013; 6 (4) Seite 28-29

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