Verbot von Kinderwerbung soll Kinder vor Übergewicht schützen

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Verbot von Kinderwerbung soll Kinder vor Übergewicht schützen

Die WHO Europa hat ein Modell entwickelt, das es den Regierungen erlaubt, Lebensmittel nach einheitlich festgelegten Kriterien in gesunde und ungesunde Lebensmittel zu unterscheiden.

Überall in der Welt und auch in Europa sind Kinder permanent den vielfältigen Marketingaktivitäten der Lebensmittelindustrie ausgesetzt. Beworben werden überwiegend ungesunde Produkte, die für die Zunahme von kindlichem Übergewicht und den Tsunami der chronischen Krankheiten mit verantwortlich sind. Jetzt hat die WHO Europa ein Modell entwickelt, das es den Regierungen erlaubt, die Lebensmittel nach einheitlich festgelegten Kriterien in gesunde und ungesunde Lebensmittel zu unterscheiden und daran Werbeverbote zu knüpfen.

„Auf eine solche europaweit einsetzbare Methode der Klassifikation von Lebensmitteln und Getränken anhand von definierten Nährwertprofilen haben wir lange gewartet, denn sie ist für die Politik ein wichtiges Handwerkszeug. Die Nährwertprofile können jetzt als Entscheidungsgrundlage dienen für die Frage, ob ein Produkt an Kinder vermarktet werden darf oder nicht“, so Prof. Dr. Thomas Danne, Vorstandsvorsitzender von diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe. „Damit ist der Weg frei, ungesunde Produkte mit einem Verbot für Kinderwerbung zu versehen. Nur so können wir unsere Kinder vor der Gefahr der süßen und fettigen Verführungen schützen.“, so der Pädiater aus Hannover.

Keine Rechtfertigung für Vermarktung – Produkte ohne Nährwerte

„Übergewicht bei Kindern ist in Europa weit verbreitet. Wir stimmen mit der WHO Europa überein, dass es deshalb keinerlei Rechtfertigung für die Vermarktung von Produkten an Kinder gibt, die außer Kalorien wenig oder keinen Nährwert enthalten, zu einer ungesunden Ernährungsweise beitragen und die Entstehung und Aufrechterhaltung von Übergewicht und Adipositas fördern“, erläutert Prof. Dr. Martin Wabitsch, Präsident der Deutschen Adipositas-Gesellschaft.

„Das Nährwert-Profiling als Grundlage für eine nationale Regelung kann Kinder vor dem schädlichen Einfluss des Marketings für Produkte mit hohen Gehalten an Kalorien, gesättigte Fetten, Trans-Fettsäuren, Zucker und Salz schützen. Jetzt ist die Politik am Zug, denn die Selbstverpflichtungen der Lebensmittelwirtschaft haben uns in der Vergangenheit nicht effektiv weitergebracht! (6)“, fordert der Ulmer Kinder-und Jugendarzt.

Jetzt ist der Gesetzgeber gefragt

„Die bisherigen Appelle an die Vernunft des Einzelnen sind gescheitert. Jetzt ist der Gesetzgeber gefragt: In einer übergewicht-fördernden Umwelt muss es dem Einzelnen erleichtert werden, gesund zu essen und zu trinken – ohne diese Verhältnisprävention wird die Adipositaswelle weiter rollen.“, darauf weist Dr. Dietrich Garlichs, Geschäftsführer der Deutschen Diabetes Gesellschaft und Sprecher der Deutschen Allianz gegen Nichtübertragbare Krankheiten hin.

Zur Eindämmung des Tsunamis der chronischen Krankheiten muss die Politik endlich wirksame Maßnahmen der Verhältnisprävention ergreifen, wie ein Verbot für an Kinder gerichtetes Marketing für ungesunde Lebensmittel und Getränke,“ so Garlichs.

Im Sommer 2014 hat der Bundesrat der Bundesregierung ans Herz gelegt, den Zuckergehalt in Lebensmitteln, speziell solchen für Kinder, zu reduzieren. Auch für eine solche „Reformulierung“ von Produktrezepturen bietet das WHO-Nährstoff-Profiling eine wertvolle Orientierungshilfe für die Lebensmittelindustrie

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Hintergrund:

Das Mandat zur Erstellung von Nährwertprofilen leitet sich ab aus der Politischen Deklara-tion des 1. UN-Gipfels gegen die nichtübertragbaren Krankheiten 2011 (1) und in der Folge aus der Wiener Deklaration zur Ernährung und den nichtübertragbaren Erkrankungen im Kontext von „Health 2020“(2).

Hier einigten sich die europäischen Gesundheitsminister darauf, den Marketingdruck auf Kinder zu reduzieren im Hinblick auf Lebensmittel und Getränke mit hohen Gehalten an Nahrungsenergie, gesättigten Fetten, Trans-Fettsäuren, freien Zuckern und Salz. Die WHO wurde beauftragt, Methoden zu entwickeln, die die Reformulierung von Produktrezepturen, eine verbraucherfreundliche Nährwertkennzeich-nung und ein Nährstoff-Profiling ermöglichen, um den Verbrauchern eine gesündere Lebensmittelauswahl zu erleichtern.

Nährstoff-Profiling

Unter „Nährstoff-Profiling“ versteht man „die Wissenschaft, Nahrungsmittel und Getränke anhand ihrer Nährstoffzusammensetzung zum Zweck der Krankheitsverhütung und der Gesundheitsförderung zu klassifizieren und zu bewerten.“ (zit. nach 3.) Das Nährstoff-Profiling kategorisiert Lebensmittel und Getränke, die eher zu einer gesunden Ernährungs¬weise gehören und grenzt sie ab von solchen, die eher zu einem Überkonsum von Kalorien, gesättigten Fetten, Transfetten, Zucker oder Salz führen. Das Nährstoff-Profiling dient der Politik dazu, die Qualität der Ernährungsweisen in der Bevölkerung zu verbessern und wurde speziell zum Zweck der Einschränkung des Marketings an Kinder entwickelt.

Lebensmittel werden in 17 Produktgruppen eingeteilt

Das Nährstoff-Profiling-Modell der WHO Europa ist eine Weiterentwicklung bereits bewährter Modelle aus Norwegen, Dänemark und Finnland und teilt die Lebensmittel in 17 Produktgruppen ein. Eine weitergehende Identifizierung von Produktgruppen und Produkten basiert auf dem Harmonized Commodity Description and Coding System, dem „Harmonisierten System“ (HS), einer aus ca. 5.000 6-8stelligen Codenummern bestehenden Klassifikation der Vereinten Nationen zur Einteilung von Waren, die auch die Basis des Zolltarifs der Europäischen Union (EU) darstellt und daher in der EU-Lebensmittelindustrie gelernt ist.

Beworben werden dürfen Früchte, Gemüse, Fleisch etc.

Grundsätzlich nicht beworben werden dürfen Produkte mit > 1 g Trans-Fettsäuren/ 100 g und Produkte mit ≥ 0,5% der Gesamtenergie aus Alkohol sowie grundsätzlich Produkte der Lebensmittelkategorie 1 (Schokolade und Süßwaren, Energieriegel, süße Toppings und Desserts) und 2 (Kuchen, süße Backwaren, und Backwarenmischungen), 4 ( Fruchtsäfte, Energy Drinks) und 5 (Speiseeis).

Grundsätzlich immer beworben werden dürfen Produkte der Kategorie 13 (Frisches und gefrorenes Fleisch, Geflügel, Fisch, Eier) und 15 (Frische und gefrorene Früchte, Gemüse und Hülsenfrüchte).

Maximalmengen kritischer Nährstoffe darf nicht überschritten werden

Lebensmittel aus den übrigen Produktgruppen dürfen nur beworben werden, wenn spezifische Maximalmengen für kritische Nährstoffe bzw. Nahrungsenergie pro 100g Lebensmittel nicht überschritten werden, z.B.:

  • Milchgetränke mit zugesetzten Zuckern und/oder > 2,5 g Fett/ 100 g
  • Frühstückszerealien mit >10 g Fett und/oder > 15 g Zucker und/oder > 1,6 g Salz/ 100 g
  • Convenience-Lebensmittel (Teil- und Fertigprodukte) mit > 225 kcal/ 100 g oder > 10 g Fett und/oder > 4 g gesättigten Fetten und/ oder > 10 g Zucker und/oder > 1 g Salz/ 100 g

Das Nährstoffprofilierungs-Modell dient Regierungen:

  • zur Identifizierung von Lebensmitteln, die nicht an Kinder beworben werden dürfen
  • zum Monitoring des Ausmaßes und der Art der Werbung für Lebensmittel.
  • Als Anreiz für die Lebensmittelindustrie, ihre Produktrezepturen gesundheits-förderlich zu optimieren

Literatur:
1. Political Declaration High Level Meeting Noncommunicable Diseases (adopted 2011)
2. Vienna Declaration on Nutrition and Noncommunicable Diseases in the Context of Health 2020. Copenhagen: WHO Regional Office for Europe; 2013, accessed 03.03.15
3. WHO Regional Office for Europe nutrient profile model
4. Strategiepapier der Deutschen NCD-Allianz zur Primärprävention: Den Tsunami der Chronischen Krankheiten stoppen: Vier Maßnahmen für eine wirkungsvolle und bevölkerungsweite Prävention
5. WHO Regionalbüro für Europa:
Europäischer Aktionsplan Nahrung und Ernährung (2015-2020)
6. Moodie,R, Stuckler, S et al:
Profits and pandemics: Prevention of harmful effects of tobacco, alcohol and ultra-processed food and drink industries.

Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung von diabetesDE, der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) sowie der Deutschen Adipositas-Gesellschaft (DAG)

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