Nachgefragt | Recht: Was soll ein Lehrer bei einer Unterzuckerung tun?

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Nachgefragt | Recht: Was soll ein Lehrer bei einer Unterzuckerung tun?

Sie haben rechtliche oder soziale Fragen bezüglich Kindern und Jugendlichen mit Diabetes? Unser Rechts-Experte Oliver Ebert gibt Ihnen in der Diabetes-Eltern-Journal-Rubrik Nachgefragt Antwort.

Die Frage

Meine Tochter Lea (7 Jahre) kommt bislang gut mit ihrem Diabetes zurecht und es gab noch keine Probleme. Bei der letzten Klassenkonferenz wurde aber das Thema “Unterzuckerung” angesprochen: Einige Lehrer haben Angst, dass sie im Notfall Glukagon spritzen und dann haften, wenn dabei etwas falsch gemacht wird. Ein Lehrer hat sogar schon angekündigt, dass er nur den Notarzt rufen werde, er aber auf keinen Fall die Glukagonspritze geben würde.

Wie sieht es denn nun rechtlich aus – müssen Lehrer wirklich befürchten, dass sie im Zweifel rechtlich belangt werden, wenn im Notfall etwas schiefgeht? Und darf ein Lehrer sich auf das Herbeirufen des Notarztes beschränken bzw. das Verabreichen der Glukagonspritze verweigern?

Claudia P.

Die Antwort von Oliver Ebert

Grundsätzlich gilt: Jeder ist verpflichtet, im Notfall und bei Gefahr nach bestem Wissen und mit bestmöglicher Anstrengung Hilfe zu leisten. Wird eine zumutbare Hilfeleistung ohne triftigen Grund verweigert, dann droht eine Strafbarkeit gem. § 323c Strafgesetzbuch (“unterlassene Hilfeleistung”). Auch in der Schule gibt es hierzu selbstverständlich keine Ausnahme: Wenn ein Kind mit Diabetes erkennbar medizinische Notfallhilfe benötigt, dann müssen auch Lehrer die erforderlichen Maßnahmen leisten.

§ 323c Strafgesetzbuch

Unterlassene Hilfeleistung
Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Ängste vor einer etwaigen Haftung sind hierbei unbegründet: Sofern die Hilfeleistung nämlich mit bester Anstrengung erfolgt, muss der Lehrer weder strafrechtliche noch zivilrechtliche Konsequenzen befürchten – selbst wenn er dabei versehentlich oder aus Unkenntnis etwas falsch macht.

Einweisung über Risiken und Behandlung von Unterzuckerungen

In der AGPD-Leitlinie zur Kinderdiabetologie wird ausgeführt, dass Eltern bzw. andere primäre Betreuungspersonen in der Anwendung der Glukagonspritze bzw. weiterer Sofortmaßnahmen bei Unterzuckerung unterwiesen werden sollen. Glukagon sollte für alle Eltern und Sorgeberechtigten (z. B. beim Sport) jederzeit verfügbar sein, vor allem dann, wenn ein hohes Risiko für Hypoglykämien besteht, beispielsweise bei rezidivierend aufgetretenen Hypoglykämien. Demgegenüber sollen Betreuerinnen, z. B. in Kindergärten, Kindertagesstätten, und Lehrkräfte in Schulen ebenfalls eine Einweisung über die Risiken und Behandlungsmöglichkeiten der Unterzuckerung erhalten.

Eine grundsätzliche Verfügbarkeit von Glukagon in der Schule oder auf Klassenreisen wird aber nicht empfohlen, weil zur Gabe eine Schulung in der Anwendung von Glukagon (wann geben?, wie viel?, wohin spritzen?) erforderlich ist. Es ist in der Regel nicht praktikabel, das Schulpersonal in der Glukagongabe umfassend zu schulen. Auch erscheint die mögliche Verunsicherung des Betreuungspersonals durch die Glukagonthematik hinsichtlich der Integration der Kinder mit Diabetes in den Schulalltag nicht zielführend.

Notwendige Hilfe muss geleistet werden

Zum Glück kommt in unseren Breitengraden der Notarzt ja tatsächlich sehr schnell. Die intravenöse Gabe einer Zuckerlösung durch den Notarzt wirkt auch viel schneller als Glukagon, sodass das Rufen des Notarztes wahrscheinlich effektiver ist als der Umgang mit der Glukagonspritze durch einen ungeübten Lehrer.

Grundsätzlich aber gilt: Wenn der Lehrer erkennt (oder mit einer Wahrscheinlichkeit davon ausgehen muss), dass eine schwere Unterzuckerung vorliegt, dann hat er die in seinen Möglichkeiten stehende notwendige Hilfe zu leisten – genauso, wie jeder andere an seiner Stelle dies auch tun müsste.

Außerhalb von Notfallsituationen sind Lehrer aber nicht verpflichtet, diagnostische Maßnahmen, wie Blutzuckerkontrollen, durchzuführen oder Medikamente zu verabreichen. Allerdings ist der damit einhergehende Aufwand sehr überschaubar und wird daher auch von den meisten Lehrern unkompliziert übernommen.

Ein solches Entgegenkommen der Lehrer stellt auch sicher, dass das Kind trotz der gesundheitlichen Beeinträchtigung problemlos am Unterricht teilnehmen kann bzw. es zu keinen nennenswerten Störungen des Unterrichtsablaufs kommt. Eine Haftung ist auch hier nicht zu befürchten, solange im Auftrag und nach Anweisung der Eltern vorgegangen wird.


von Rechtsanwalt Oliver Ebert

Erschienen in: Diabetes-Eltern-Journal, 2014; 7 (4) Seite 28-29

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  • Hallo ihr Lieben….Mein Name ist Laila…Ich bin neu hier…Ich wurde seit 2017 mit Diabetes 2 diagnostiziert.Da bekam ich den Diabetes durch laufen ohne Medies in den Griff.Das ging so bis Januar 2025.Ich weiss heute nochicht warum…aber ich hatte 2024 den Diabetes total ignoriert und fröhlich darauf losgegessen.Mitte 2025 ging ich Sport machen und gehen nach dem Essen.Und nahm immer megr ab.Htte einen Hb1C Wert von 8…Da ich abnahm, dachte ich, das der Wert besser ist…Bis Januar 2025…Da hatte ich einen HbA1C Wert von 14,8…Also Krankenhaus und Humalog 100 zu den Malzeiten spritzen…Und Toujeo 6 EI am Morgen…Irgendwann merkte ich, das mich kein Krankenhaus einstellen konnte.Die Insulineinheiten wurden immer weniger.Konnte kein Korrekturspritzen megr vornehmen.Zum Schluss gin ich nach 5 Mon. mit 2 Insulineinheiten in den Hypo…Lange Rede …kurzer Sinn.Ich ging dann auf Metformin…Also Siofor 500…Ich war bei vielen Diabethologen….Die haben mich als Typ 1 behandelt.Mit Metformin ging es mir besser.Meine letzte Diaethologin möchte, das ich wieder spritze.Ich komme mit ihr garnicht zurecht.Mein HbA1C liegt jetztbei 6,5…Mein Problem ist mein Gewicht.Ich wiege ungefähr 48 Kilo bei 160 m…Ich bräuchte dringend Austausch…Habe so viele Fragen…Bin auch psychisch total am Ende. Achso…Ja ich habe seit 1991 eine chronisch kalfizierende Pankreatitis…Und eine exokrine Pankreasinsuffizienz…Also daurch den Diabetes 3c.Wer möchte sich gerne mit mir austauschen?An Michael Bender:” Ich habe Deine Geschichte gelesen . Würde mich auch gerne mit Dir austauschen, da Du ja auch eine längere Zeit Metformin eingenommen hast.” Ich bin für jeden, mit dem ich mich hier austauschen kann, sehr dankbar. dankbar..Bitte meldet Euch…!!!

    • Hallo Leila, ich bin Suzana und auch in dieser Gruppe. Meine Geschichte kannst du etwas weiter unten lesen.
      Es ist sicher schwer aus der Ferne Ratschläge zugeben, dennoch: ich habe mich lange gegen Insulinspritzen gewehrt aber dann eingesehen, dass es besser ist. Wenn die Pankreas nicht mehr genug produziert ist es mit Medikamenten nicht zu machen. Als ich nach langer Zeit Metformin abgesetzt habe, habe ich erst gemerkt, welche Nebenwirkungen ich damit hatte.
      Ja auch ich muss aufpassen nicht in den unterzucker zu kommen bei Sport und Bewegung aber damit habe ich mich inzwischen arrangiert. Traubensaft ist mein bester Freund.
      Ganz wichtig ist aber ein DiabetologIn wo du dich gut aufgehoben fühlst und die Fragen zwischendurch beantwortet.
      Weiterhin viel Kraft und gute Wegbegleiter!

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