- Eltern und Kind
Nachgefragt | Recht: Was soll ein Lehrer bei einer Unterzuckerung tun?
3 Minuten
Sie haben rechtliche oder soziale Fragen bezüglich Kindern und Jugendlichen mit Diabetes? Unser Rechts-Experte Oliver Ebert gibt Ihnen in der Diabetes-Eltern-Journal-Rubrik Nachgefragt Antwort.
Die Frage
Meine Tochter Lea (7 Jahre) kommt bislang gut mit ihrem Diabetes zurecht und es gab noch keine Probleme. Bei der letzten Klassenkonferenz wurde aber das Thema “Unterzuckerung” angesprochen: Einige Lehrer haben Angst, dass sie im Notfall Glukagon spritzen und dann haften, wenn dabei etwas falsch gemacht wird. Ein Lehrer hat sogar schon angekündigt, dass er nur den Notarzt rufen werde, er aber auf keinen Fall die Glukagonspritze geben würde.
Wie sieht es denn nun rechtlich aus – müssen Lehrer wirklich befürchten, dass sie im Zweifel rechtlich belangt werden, wenn im Notfall etwas schiefgeht? Und darf ein Lehrer sich auf das Herbeirufen des Notarztes beschränken bzw. das Verabreichen der Glukagonspritze verweigern?
Claudia P.
Die Antwort von Oliver Ebert
Grundsätzlich gilt: Jeder ist verpflichtet, im Notfall und bei Gefahr nach bestem Wissen und mit bestmöglicher Anstrengung Hilfe zu leisten. Wird eine zumutbare Hilfeleistung ohne triftigen Grund verweigert, dann droht eine Strafbarkeit gem. § 323c Strafgesetzbuch (“unterlassene Hilfeleistung”). Auch in der Schule gibt es hierzu selbstverständlich keine Ausnahme: Wenn ein Kind mit Diabetes erkennbar medizinische Notfallhilfe benötigt, dann müssen auch Lehrer die erforderlichen Maßnahmen leisten.
§ 323c Strafgesetzbuch
Unterlassene Hilfeleistung
Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Ängste vor einer etwaigen Haftung sind hierbei unbegründet: Sofern die Hilfeleistung nämlich mit bester Anstrengung erfolgt, muss der Lehrer weder strafrechtliche noch zivilrechtliche Konsequenzen befürchten – selbst wenn er dabei versehentlich oder aus Unkenntnis etwas falsch macht.
Einweisung über Risiken und Behandlung von Unterzuckerungen
In der AGPD-Leitlinie zur Kinderdiabetologie wird ausgeführt, dass Eltern bzw. andere primäre Betreuungspersonen in der Anwendung der Glukagonspritze bzw. weiterer Sofortmaßnahmen bei Unterzuckerung unterwiesen werden sollen. Glukagon sollte für alle Eltern und Sorgeberechtigten (z. B. beim Sport) jederzeit verfügbar sein, vor allem dann, wenn ein hohes Risiko für Hypoglykämien besteht, beispielsweise bei rezidivierend aufgetretenen Hypoglykämien. Demgegenüber sollen Betreuerinnen, z. B. in Kindergärten, Kindertagesstätten, und Lehrkräfte in Schulen ebenfalls eine Einweisung über die Risiken und Behandlungsmöglichkeiten der Unterzuckerung erhalten.
Eine grundsätzliche Verfügbarkeit von Glukagon in der Schule oder auf Klassenreisen wird aber nicht empfohlen, weil zur Gabe eine Schulung in der Anwendung von Glukagon (wann geben?, wie viel?, wohin spritzen?) erforderlich ist. Es ist in der Regel nicht praktikabel, das Schulpersonal in der Glukagongabe umfassend zu schulen. Auch erscheint die mögliche Verunsicherung des Betreuungspersonals durch die Glukagonthematik hinsichtlich der Integration der Kinder mit Diabetes in den Schulalltag nicht zielführend.
Notwendige Hilfe muss geleistet werden
Zum Glück kommt in unseren Breitengraden der Notarzt ja tatsächlich sehr schnell. Die intravenöse Gabe einer Zuckerlösung durch den Notarzt wirkt auch viel schneller als Glukagon, sodass das Rufen des Notarztes wahrscheinlich effektiver ist als der Umgang mit der Glukagonspritze durch einen ungeübten Lehrer.
Grundsätzlich aber gilt: Wenn der Lehrer erkennt (oder mit einer Wahrscheinlichkeit davon ausgehen muss), dass eine schwere Unterzuckerung vorliegt, dann hat er die in seinen Möglichkeiten stehende notwendige Hilfe zu leisten – genauso, wie jeder andere an seiner Stelle dies auch tun müsste.
Außerhalb von Notfallsituationen sind Lehrer aber nicht verpflichtet, diagnostische Maßnahmen, wie Blutzuckerkontrollen, durchzuführen oder Medikamente zu verabreichen. Allerdings ist der damit einhergehende Aufwand sehr überschaubar und wird daher auch von den meisten Lehrern unkompliziert übernommen.
Ein solches Entgegenkommen der Lehrer stellt auch sicher, dass das Kind trotz der gesundheitlichen Beeinträchtigung problemlos am Unterricht teilnehmen kann bzw. es zu keinen nennenswerten Störungen des Unterrichtsablaufs kommt. Eine Haftung ist auch hier nicht zu befürchten, solange im Auftrag und nach Anweisung der Eltern vorgegangen wird.
Erschienen in: Diabetes-Eltern-Journal, 2014; 7 (4) Seite 28-29
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schubidu postete ein Update in der Gruppe In der Gruppe:Diabetes-Technik vor 1 Woche, 1 Tag
Hallo zusammen,
ich möchte im Herbst auf eine Patchpump umsteigen, daher würde mich interessieren, ob jemand mit der Nano touchcare Erfahrungen machen konnte. Lieben Dank für Rückmeldungen im Voraus!-
calvin240 antwortete vor 1 Woche, 1 Tag
Hey, ja ich nutze aktuell das Medtrum Nano System also CGM + Patchpumpe. Zuvor hatte ich das Omnipod Dash (war schon sehr gut) aber das Medtrum System ist eine ganz andere Welt (im positiven) der Automodus läuft und hält die Werte größtenteils stabil. Auch die Auto Bolus Abgabe (nur auswählen Frühstück, mittag, Abendessen oder snack) Damit brauchst du bei bis bis zu 90g Kolenhydrate nicht mehr den Bolusrechner verwenden, kannst du aber bei Bedarf trotzdem jederzeit. Es hat mein Leben verändert, auch dass du wenn du möchtest eine Schnittstelle (smartphone eine App für Cgm+Pumpe) funktioniert einwandfrei. Das einzige wo man aufpassen muss, man sollte den Sensor gelegentlich kalibrieren. Der Dexcom g7 war ohne kalibrieren etwas genauer, aber die Vorteile vom Medtrum überwiegen. Ich kann’s nur empfehlen. Viel Erfolg beim Einstieg! Melde dich gerne falls du noch konkrete Fragen hast. Erfahrung in der Praxis hab icb schon einige Monate hinter mir.
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uho1 antwortete vor 1 Woche, 1 Tag
@calvin240: Super, dass du geantwortet hast. Ich hatte vor einiger Zeit die gleiche Frage. Auch ich werde diese Pumpe ab Herbst nutzen. Bin aber absoluter Pumpenneuling. Darf ich dich bei Bedarf anschreiben? Viele Grüße aus der schönen Rhön!
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calvin240 antwortete vor 6 Tagen, 22 Stunden
@uho1: klar kannst du gerne machen. Wenn du Allgemein Pumpenneuling bist (jeder hat andere Anforderungen) aber aus meiner Sicht ist eine Patchpumpe also auch das Medtrum Nano die innovativste Behandlungsmöglichkeit.
Liebe Grüße
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stephanie-haack postete ein Update vor 1 Monat
Jetzt schon vormerken: Das nächste virtuelle Community-MeetUp findet am 10. Juni statt. Wir freuen uns drauf! 🙂
Alle Infos hier: https://diabetes-anker.de/veranstaltung/virtuelles-diabetes-anker-community-meetup-im-juni2026/
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tako111 postete ein Update vor 1 Monat
Ich habe Ihr Heft 1-2/2026 leider erst jetzt in die Hände bekommen und war über den Bericht auf Seite 14 „Spritzen, aber kein Insulin“ schon verwundert. Zwar nennen Sie einige mögliche Nebenwirkungen der einzelnen Substanzen, jedoch fehlt ein Hinweis auf eine besonders schwerwiegende Komplikation: die Gefahr einer Schädigung des Sehnervs beziehungsweise anderer Augenstrukturen. Nach meinem Kenntnisstand kann diese Nebenwirkung unter Umständen nicht mehr reversibel sein.
Ich würde mir wünschen, dass Sie bei künftigen Berichten auch auf solche Risiken eingehen und diese entsprechend berücksichtigen. Auffällig ist zudem, dass in Ihrem Heft häufig über Menschen mit Diabetes Typ 1 berichtet wird, während der Diabetes Typ 2 deutlich weniger Beachtung findet. Darüber hinaus entsteht der Eindruck, dass die entsprechenden Spritzenmedikamente bei Typ-2-Diabetes oftmals in einem überwiegend positiven Licht dargestellt werden, ja geradezu für den Typ 2 gegenüber beispielsweise Metformin, präferiert werden.
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katrin-kraatz antwortete vor 1 Monat
Für die Augenproblematik konnte bisher keine Kausalität gezeigt werden. Hier sind weitere Studien zu erwarten, deren Ergebnisse abzuwarten sind. Außerdem ist es ein sehr seltenes Ereignis. Details sind zum Beispiel zu finden im Deutschen Ärzteblatt unter https://www.aerzteblatt.de/themen/augenheilkunde/therapie-mit-glp-1-rezeptor-agonisten-okulaere-komplikationen-sind-selten-aber-visusbedrohend-e345aa92-a4f7-4f40-8146-b2967b577504.
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