Lebensmittel-Kennzeichnung ist für viele Konsumenten undurchsichtig

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Lebensmittel-Kennzeichnung ist für viele Konsumenten undurchsichtig

Viele Verbraucher finden die Kennzeichnung von Lebensmitteln verwirrend und missverständlich. Das hat eine Untersuchung der Deutschen Gesellschaft für Qualität (DGQ) gezeigt. Das sogenannte Food-Barometer wird alle zwei Jahre durchgeführt.

Eine Befragung der Deutschen Gesellschaft für Qualität (DGQ) hat ergeben, dass für Viele Verbraucher die Kennzeichnung von Lebensmitteln verwirrend und missverständlich ist. Für das Food-Barometer wurden über 1.000 Menschen im Alter von 18 bis 69 Jahren zum Thema Lebensmittelqualität befragt.

Die Mehrheit der Befragten (67 Prozent) hält Herkunftskennzeichnungen auf Lebensmitteln für sinnvoll und hilfreich, um deren Qualität und Sicherheit zu beurteilen. Das gilt vor allem für ältere Menschen ab 60 Jahren (71 Prozent). Immerhin jeder Zweite traut es sich zu, Produkte von guter und schlechter Qualität zu unterscheiden, was allerdings nicht weiter definiert ist. Mehr als ein Drittel der Befragten kauft nur Lebensmittel, deren Inhalt und Herkunft bekannt sind

Rund 30 Prozent finden Produktbeschreibungen verwirrend und schwer verständlich

Allerdings finden rund 30 Prozent Produktbeschreibungen auf Lebensmittelverpackungen verwirrend und schwer verständlich – im Jahr 2014 lag der Anteil mit 44 Prozent sogar noch höher. Mit dem Unverständnis geht offenbar ein großes Misstrauen in die Kennzeichnung einher: Nur 24 Prozent glauben, dass die Herstellerangaben zur Qualität und Herkunft der Lebensmittel der Wahrheit entsprechen. Bei den Über-60-Jährigen sind es sogar nur 18 Prozent.

Die Deutsche Gesellschaft für Qualität spricht sich daher für mehr Transparenz und eine Vereinfachung der Lebensmittelkennzeichnung aus. Dann würde auch das Vertrauen der Verbraucher in die Herstellerangaben steigen.

Angaben über die Herkunft von Lebensmitteln dürfen nicht irreführend sein

Was auf dem Etikett des Produkts steht, regelt unter anderem die europäische Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). So dürfen Angaben über die Herkunft von Lebensmitteln für den Verbraucher nicht irreführend sein. Gesetzlich verbindlich geregelt sind sie nur für bestimmte Obst- und Gemüsesorten, Eier, Fisch, Rindfleisch, natives Olivenöl, Honig und Bio-Lebensmittel.

Bei Obst und Gemüse muss zum Beispiel das Ursprungsland angegeben sein. Wenn Honig verschiedener Ursprungsländer gemischt wird, reicht die Angabe „aus EU-Ländern“ oder „aus Nicht-EU-Ländern“. Bei Eiern lassen sich das Herkunftsland und die Art der Erzeugung über den Eiercode ablesen.


Quelle: Pressemitteilung des Bundeszentrums für Ernährung (BZfE)

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