Lebensmittelkennzeichnung 2016: Endlich mehr Klarheit!

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Lebensmittelkennzeichnung 2016: Endlich mehr Klarheit!

An der Lebensmittelkennzeichnung wurde viel herumgedoktert. Einiges ist besser geworden, zum Beispiel hinsichtlich Bezeichnungen wie “zuckerarm”. Vieles ist aber noch unklar – und die Kennzeichnungen variieren. Das soll sich nächstes Jahr ändern.

Minischrift, blasse Farben oder Formulierungen, die einfach nicht geläufig sind: Aufschriften auf Lebensmittelverpackungen bleiben für die meisten Verbraucher nach wie vor unklar. Immer wieder drehen die hiesige Politik und auch die Europäische Union an der Deklarationsschraube. Für manche Dinge gibt es endlich mehr Klarheit – hinsichtlich gesundheitsbezogener Aussagen. Die dürfen heute nicht mehr wahllos aufgedruckt werden.

Auch für sämtliche Bezeichnungen aus den Bereichen light, fett- und zuckerarm gibt es europaweite Richtlinien, damit achtsames Auswählen und Einkaufen leichter werden. Seit Dezember 2014 müssen alle verpflichtenden Informationen auf Verpackungen gut lesbar sein und eine Mindestschriftgröße haben.

Lebensmittelimitate müssen sichtbar deklariert werden

Bei Verwendung von Lebensmittelimitaten ist vorgeschrieben, dass der ersatzweise verwendete Stoff in unmittelbarer Nähe des Produktnamens angegeben wird. Beispielsweise Klebefleisch ist künftig anhand des Hinweises aus Fleischstücken zusammengefügt zu erkennen. Und wo Käse draufsteht, ist auch Käse drin.

Für Allergiker gibt es mehr Transparenz: 14 Stoffe mit hohem Allergiepotenzial müssen bei verpackten Produkten in der Zutatenliste hervorgehoben werden. Dies gilt auch bei lose verkaufter Ware zum Beispiel beim Bäcker und Metzger. Die nächste Welle von Änderungen kommt bis spätestens Dezember 2016.

Angaben: Was bleibt und was kommt?

Bis dahin können verschiedene Kennzeichnungsvarianten auf Verpackungen angegeben werden. Nach alter Nährwert-Kennzeichnungs-Verordnung mussten Nährwertanalysen nur auf Verpackungen stehen, wenn Lebensmittel mit besonderer Nährwert- oder gesundheitsbezogener Aussage warben. Dabei gibt es die Big-Four- und die Big-Eight-Regel.

Erstere besagt, dass, wenn ein Lebensmittel mit einem besonderen Nährwert wirbt (z. B. zucker- oder fettarm), auf der Verpackung Folgendes aufgelistet sein muss: Energiegehalt in Kilojoule (kJ) und Kilokalorien (kcal) sowie der Gehalt an Eiweiß, Kohlenhydraten und Fett jeweils in Gramm. Bei der Achter-Regel bezieht sich eine nährwertbezogene Angabe zusätzlich auf Zucker, gesättigte Fettsäuren, Ballaststoffe, Natrium oder Kochsalz.

Hat ein Lebensmittel keine Hinweise auf einen besonderen Nährwert, muss bis Dezember 2016 auch keine Analyse abgedruckt sein. Danach wird einiges anders: Künftig gibt es nur noch eine Variante zur Kennzeichnung; sie ist für alle Lebensmittel verpflichtend – ganz gleich, ob das Produkt besondere Vorzüge hat oder nicht.

Kein Buch mit sieben Siegeln, sondern sieben Pflichtangaben

Im Grunde eine Erleichterung für Verbraucher: Jedes Produkt muss mittels einheitlicher Deklaration ausgestattet sein. Dazu gehören Angaben zu Energie, Fettgehalt, Anteil gesättigter Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß und Salz pro 100 Gramm oder Milliliter. Diese können durch freiwillige Angaben zum Ballaststoffgehalt und zum Anteil ungesättigter Fettsäuren ergänzt werden.

Gleiches gilt für Hinweise zum Gehalt an Vitaminen und Mineralstoffen: Sie dürfen nur aufgelistet werden, wenn mindestens 15 Prozent der empfohlenen Tagesdosis in 100 Gramm oder Milliliter enthalten sind. Außerdem muss angegeben werden, wie viel Prozent des empfohlenen Tagesbedarfs mit besagter 100-g-Portion abgedeckt werden. Ferner sind Hinweise zum Gehalt von Stärke und Alkohol möglich.

Und was ist mit Portionsangaben?

Angaben zum Nährwertgehalt pro Portion sind nach wie vor freiwillig. Voraussetzung hierfür ist die Information der Portionsgröße sowie die Gesamtzahl der Portionen pro Packung, heißt es von Seiten des Bonner aid infodienst. Derartige Hinweise dürfen zudem Bezug nehmen auf Referenzmengen; will heißen, es findet sich eine Information darüber, wie viel Prozent eines Referenzwertes (Orientierungsmengen für einen Erwachsenen) in einer Portion enthalten sind. Grafisch können sie zum Beispiel als Tönnchen abgebildet sein.

Doch hier ist Achtsamkeit geboten, denn angegebene Mengen sind dabei recht überschaubar. Beispiel Kartoffelchips: Eine Portion wird gern mit 25 g angegeben; das macht einen guten Eindruck, wenn die Fett- und Kalorienmenge recht energiefreundlich daherkommt. In der Realität ist es meist anders – und die komplette Tüte muss dran glauben. Damit man sich ein Bild von dieser Menge machen kann, lohnt es sich künftig, Lebensmittel mit dieser Portionsangabe einfach einmal abzuwiegen.

Ampeln, Schlüssel, Herzen – Symbole mit Gesundheitswert

In England gibt es seit Juni 2013 bereits eine vereinfachte Kennzeichnung auf der Packungsvorderseite. Die Nährwertangaben werden mit Ampelfarben unterlegt: Grün steht für niedrigen und Rot für hohen Gehalt eines Nährstoffes, bei Gelb entsprechend für mittleren. Untersuchungen in Großbritannien zeigen, dass Verbraucher mit dieser Kennzeichnung gut zurechtkommen und Lebensmittel besser einschätzen können.

Herzlich geht es in Finnland zu: Von staatlicher Seite gibt es ein Herz-Symbol, das Hersteller verwenden können, um Produkte zu kennzeichnen, die einen hohen Gesundheitswert haben. In Schweden, Dänemark und Norwegen gibt es statt besagten Herzens ein Schlüssellochsymbol – das Keyhole. Es gilt nur für Produkte, die bestimmte Nährwertkriterien erfüllen. So darf zum Beispiel eine bestimmte Zuckermenge nicht überschritten und im Hinblick auf Ballaststoffe muss eine Mindestmenge enthalten sein.

Das sind gute Ansätze und Möglichkeiten, mit einfachen Symbolen das Verständnis für gesunde Lebensmittel beim Verbraucher zu wecken und die Auswahl zu erleichtern.

Die Sache mit der Gentechnik

“Bloß keine Gentechnik”, lautet das nahezu einheitliche Credo der Deutschen. In der Tat gibt es hierzulande auch nur vereinzelt Lebensmittel mit dem Hinweis auf gentechnisch veränderte Zutaten. Verboten sind diese allerdings nicht. Denn in der Europäischen Union dürfen heute schon eine Reihe gentechnisch produzierter Inhaltsstoffe eingesetzt werden. Jedoch scheuen sich viele Hersteller, diese auch tatsächlich zu verwenden – zu groß wäre das damit verbundene negative Image. Dennoch kommen tausende Produkte mit Gentechnik in Berührung, auch wenn es meist nur minimale Mengen sind.

Erlaubt ist beispielsweise, Eiweiß und Lezithin aus genetisch modifizierten Sojabohnen in Fertigsuppen, Saucen oder Schokolade zu verwenden. Pflanzenmargarine kann Gentech-Raps enthalten. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, findet auf den Seiten www.transgen.de eine Produktliste, die angibt, welche Produkte indirekt mit Gentechnik in Verbindung gekommen sind. Abgerundet wird das Portal mit sämtlichen Informationen rund um das breite Thema Gentechnik.

Novel Food – was steckt dahinter?

Novel Food: “So werden Lebensmittel bezeichnet, die aufgrund ihrer exotischen Herkunft, besonderer Zusammensetzung oder dank Anwendung innovativer technischer Herstellungsverfahren neuartig auf dem europäischen Markt sind”, erklärt Heidi Kreutz vom aid infodienst. In diese Kategorie fallen auch Fleisch und Milch geklonter Tiere. Diese Produkte sind seit 2008 in Amerika zugelassen, allerdings nicht in Europa.

Zugelassen sind dafür beispielsweise Noni-Produkte, Algenöl, Molkereierzeugnisse mit isolierten Pflanzensterinen und die breite Palette an Stevia-Produkten. Es ist also sinnvoll und hilfreich, genau hinzuschauen, was im vermeintlich gesunden Produkt steckt.


von Kirsten Metternich

Kontakt:
Kirchheim-Verlag, Kaiserstraße 41, 55116 Mainz,
Tel.: (0 61 31) 9 60 70 0, Fax: (0 61 31) 9 60 70 90,
E-Mail: redaktion@diabetes-journal.de

Erschienen in: Diabetes-Journal, 2015; 64 (8) Seite 20-23

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  • moira postete ein Update vor 2 Wochen

    Ich hatte am letzten Wochenende viel Spaß mit Bluetooth: meine Pumpe und mein Handy wollten sich 1Stunde lang nicht koppeln – bis mein Mann auf die Idee kam es könnte an den 3 Bluetooth Controllern liegen mit denen gerade im selben Raum gespielt wurde. Mit genug Abstand klappte alles wieder hervorragend. 🙄

  • bloodychaos postete ein Update vor 3 Wochen

    Hat noch jemand Probleme mit dem Dexcom G7? Nachdem ich letztes Jahr im Sommer über drei Monate massive Probleme mit dem G7 hatte bin ich zum G6 zurückgewechselt. Jetzt zum Jahreswechsel bzw. jetzt Ende Februar wollte ich dem G7 mal wieder eine Change geben. Ich war davon ausgegangen, dass die Produktionsprobleme inzwischen behoben sind. Aber spätestens am dritten Tag habe ich massive Abweichungen von 50 – 70 mg/dL. Setzstellenunabhängig. Meine aktuellen G7 wurden im Dezember 2025 produziert. Also sollten die bekannten Probleme längst behoben worden sein. Zuerst lief es die ersten Monate von 2025 mit dem G7 super, aber im Frühjahr 2025 fingen dann die Probleme an und seitdem läuft der G7 nicht mehr bei mir, obwohl alle sagen, dass die Probleme längst behoben seien und der Sensor so toll funktioniert. Ich habe echt Angst. Mir schlägt das sehr auf die Psyche. Zumal ich die TSlim nutze, die nur mit Dexcom kompatibel ist und selbst wenn ich zur Ypsopump wechsel ist da der Druck, dass es mit dem Libre3 funktionieren MUSS. Ich verstehe nicht, warum der G7 bei allen so super läuft, nur ich bin die Komische, bei der er nicht funktioniert.

    • Kleine Ergänzung zum MeetUp von gestern.

      Wenn ein “klassischer” Pumpenbetrieb ohne AID/Loop eine Option ist, dann tut sich eine breite Auswahl an CGM auf, die momentan auf dem deutschen Markt verfügbar sind:

      Freestyle Libre 3 bzw. 3+
      Dexcom G7
      Dexcom G6 (noch)
      Medtronic Guardian 4 (nur mit Medtronic-Pumpe)
      Medtronic Simplera (nur mit Medtronic-Pumpe oder -Smartpen)
      Eversense (implantiert für 1/2 Jahr, wird oft bei Pflasterallergien genutzt)
      Accu-Chek Smartguide CGM
      Medtrum Touchcare Nano CGM

      Ich würde schätzen, dass die Reihenfolge ungefähr den Verbreitungsgrad widerspiegelt. Von Medtrum würde ich mir z.B. keinen grandiosen Kundenservice erhoffen. Aber wer weiß…?
      Mag sein, dass ich etwas vergessen habe, aber die wichtigesten müssten dabei sein.

  • thomas55 postete ein Update vor 3 Wochen, 5 Tagen

    Hallo,
    ich habe zur Zeit die Medtronic Minimed 670G mit Libre als Sensor. Ich überlege, auf die 780G als AID mit dem Simplera umzusteigen. Hat jemand Erfahrung mit diesem Sensor? Wie sieht es mit der Verfügbarkeit aus? In der Vergangenheit wurden Neukunden der 780G nicht mit dem Simplera beliefert sondern nur Kunden, die die 780G schon länger nutzen. Das hat sich nach Aussagen von Medtronic-Mitarbeitern beim T1day heute genau umgekehrt. Mein Doc hat das vestätigt. Für mich als neuer Bezieher der 780G gut, für die Bestandskunden schlecht.
    Danke vorab und bleibt gesund (von unserem Typ 1 lassen wir uns das Leben dank Technik nicht vermiesen!)
    Thomas55

    • Hi Thomas 🙂
      Ja genau für Bestandskunden bekommt man den Simplera leider nicht. Ich habe / hatte jetzt 8 Jahre lang die Pumpen von Medtronic. Aktuell hab ich die 780g noch bis Ende März, dann Wechsel ich zur Ypsopumpe.
      Ich war eigentlich immer zufrieden mit der Pumpe und den Sensoren. Doch seit gefühlt einem Jahr sind die Guardian 4 Sensoren so schlecht geworden. Ich war dauerhaft damit beschäftigt, einen Sensor nach dem anderen zu reklamieren. Die Sensoren hielten bei mir nur max. 4-5 Tage. Danach war Schluss. Verschiedene Setzstellen wurden getestet, auch der Transmitter wurde getauscht. Aber es half alles nichts.

      Jetzt werde ich wechseln. Den Simplera wollte ich dann einfach nicht noch länger abwarten. Denn Bestandskunden hatten da leider das nachsehen. Schade Medtronic!!!

    • @crismo: Ich habe mich nun auch für die Ypsopump entschieden. Ich wollte von medtronic Angebote für die 780 und den Simplera haben für die Krankenkasse zur Übernahme der Kosten. Ausserdem wollte ich eine Zusicherung haben, dass ich den Simplera überhaupt bekomme. Nach einer Woche kam das Angebot für die 780 per Post, von einem Angebot für den Simplera kein Wort. Ich bin privat versichert und muss an medtronic zahlen und dann eine Erstattung von der Krankenkasse beantragen. Weil der Simplera mehr als das Doppelte vom Libre kostet, wollte ich das der Krankenkasse vorher offenlegen. Dann habe ich eine Mail an medtronic geschrieben, nach 2 Wochen keine Reaktion. Dann habe ich mich für die Ypsopump entschieden. Das Angebot kam am nächsten Tag per Mail. Das ist für mich Service! Jetzt warte ich auf Zustimmung der Krankenkasse und dann Tschüss medtronic. Schade, ich finde die Pumpen (seit 12 Jahren genutzt) gut.

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