Lebensmittelkennzeichnung 2016: Endlich mehr Klarheit!

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Lebensmittelkennzeichnung 2016: Endlich mehr Klarheit!

An der Lebensmittelkennzeichnung wurde viel herumgedoktert. Einiges ist besser geworden, zum Beispiel hinsichtlich Bezeichnungen wie “zuckerarm”. Vieles ist aber noch unklar – und die Kennzeichnungen variieren. Das soll sich nächstes Jahr ändern.

Minischrift, blasse Farben oder Formulierungen, die einfach nicht geläufig sind: Aufschriften auf Lebensmittelverpackungen bleiben für die meisten Verbraucher nach wie vor unklar. Immer wieder drehen die hiesige Politik und auch die Europäische Union an der Deklarationsschraube. Für manche Dinge gibt es endlich mehr Klarheit – hinsichtlich gesundheitsbezogener Aussagen. Die dürfen heute nicht mehr wahllos aufgedruckt werden.

Auch für sämtliche Bezeichnungen aus den Bereichen light, fett- und zuckerarm gibt es europaweite Richtlinien, damit achtsames Auswählen und Einkaufen leichter werden. Seit Dezember 2014 müssen alle verpflichtenden Informationen auf Verpackungen gut lesbar sein und eine Mindestschriftgröße haben.

Lebensmittelimitate müssen sichtbar deklariert werden

Bei Verwendung von Lebensmittelimitaten ist vorgeschrieben, dass der ersatzweise verwendete Stoff in unmittelbarer Nähe des Produktnamens angegeben wird. Beispielsweise Klebefleisch ist künftig anhand des Hinweises aus Fleischstücken zusammengefügt zu erkennen. Und wo Käse draufsteht, ist auch Käse drin.

Für Allergiker gibt es mehr Transparenz: 14 Stoffe mit hohem Allergiepotenzial müssen bei verpackten Produkten in der Zutatenliste hervorgehoben werden. Dies gilt auch bei lose verkaufter Ware zum Beispiel beim Bäcker und Metzger. Die nächste Welle von Änderungen kommt bis spätestens Dezember 2016.

Angaben: Was bleibt und was kommt?

Bis dahin können verschiedene Kennzeichnungsvarianten auf Verpackungen angegeben werden. Nach alter Nährwert-Kennzeichnungs-Verordnung mussten Nährwertanalysen nur auf Verpackungen stehen, wenn Lebensmittel mit besonderer Nährwert- oder gesundheitsbezogener Aussage warben. Dabei gibt es die Big-Four- und die Big-Eight-Regel.

Erstere besagt, dass, wenn ein Lebensmittel mit einem besonderen Nährwert wirbt (z. B. zucker- oder fettarm), auf der Verpackung Folgendes aufgelistet sein muss: Energiegehalt in Kilojoule (kJ) und Kilokalorien (kcal) sowie der Gehalt an Eiweiß, Kohlenhydraten und Fett jeweils in Gramm. Bei der Achter-Regel bezieht sich eine nährwertbezogene Angabe zusätzlich auf Zucker, gesättigte Fettsäuren, Ballaststoffe, Natrium oder Kochsalz.

Hat ein Lebensmittel keine Hinweise auf einen besonderen Nährwert, muss bis Dezember 2016 auch keine Analyse abgedruckt sein. Danach wird einiges anders: Künftig gibt es nur noch eine Variante zur Kennzeichnung; sie ist für alle Lebensmittel verpflichtend – ganz gleich, ob das Produkt besondere Vorzüge hat oder nicht.

Kein Buch mit sieben Siegeln, sondern sieben Pflichtangaben

Im Grunde eine Erleichterung für Verbraucher: Jedes Produkt muss mittels einheitlicher Deklaration ausgestattet sein. Dazu gehören Angaben zu Energie, Fettgehalt, Anteil gesättigter Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß und Salz pro 100 Gramm oder Milliliter. Diese können durch freiwillige Angaben zum Ballaststoffgehalt und zum Anteil ungesättigter Fettsäuren ergänzt werden.

Gleiches gilt für Hinweise zum Gehalt an Vitaminen und Mineralstoffen: Sie dürfen nur aufgelistet werden, wenn mindestens 15 Prozent der empfohlenen Tagesdosis in 100 Gramm oder Milliliter enthalten sind. Außerdem muss angegeben werden, wie viel Prozent des empfohlenen Tagesbedarfs mit besagter 100-g-Portion abgedeckt werden. Ferner sind Hinweise zum Gehalt von Stärke und Alkohol möglich.

Und was ist mit Portionsangaben?

Angaben zum Nährwertgehalt pro Portion sind nach wie vor freiwillig. Voraussetzung hierfür ist die Information der Portionsgröße sowie die Gesamtzahl der Portionen pro Packung, heißt es von Seiten des Bonner aid infodienst. Derartige Hinweise dürfen zudem Bezug nehmen auf Referenzmengen; will heißen, es findet sich eine Information darüber, wie viel Prozent eines Referenzwertes (Orientierungsmengen für einen Erwachsenen) in einer Portion enthalten sind. Grafisch können sie zum Beispiel als Tönnchen abgebildet sein.

Doch hier ist Achtsamkeit geboten, denn angegebene Mengen sind dabei recht überschaubar. Beispiel Kartoffelchips: Eine Portion wird gern mit 25 g angegeben; das macht einen guten Eindruck, wenn die Fett- und Kalorienmenge recht energiefreundlich daherkommt. In der Realität ist es meist anders – und die komplette Tüte muss dran glauben. Damit man sich ein Bild von dieser Menge machen kann, lohnt es sich künftig, Lebensmittel mit dieser Portionsangabe einfach einmal abzuwiegen.

Ampeln, Schlüssel, Herzen – Symbole mit Gesundheitswert

In England gibt es seit Juni 2013 bereits eine vereinfachte Kennzeichnung auf der Packungsvorderseite. Die Nährwertangaben werden mit Ampelfarben unterlegt: Grün steht für niedrigen und Rot für hohen Gehalt eines Nährstoffes, bei Gelb entsprechend für mittleren. Untersuchungen in Großbritannien zeigen, dass Verbraucher mit dieser Kennzeichnung gut zurechtkommen und Lebensmittel besser einschätzen können.

Herzlich geht es in Finnland zu: Von staatlicher Seite gibt es ein Herz-Symbol, das Hersteller verwenden können, um Produkte zu kennzeichnen, die einen hohen Gesundheitswert haben. In Schweden, Dänemark und Norwegen gibt es statt besagten Herzens ein Schlüssellochsymbol – das Keyhole. Es gilt nur für Produkte, die bestimmte Nährwertkriterien erfüllen. So darf zum Beispiel eine bestimmte Zuckermenge nicht überschritten und im Hinblick auf Ballaststoffe muss eine Mindestmenge enthalten sein.

Das sind gute Ansätze und Möglichkeiten, mit einfachen Symbolen das Verständnis für gesunde Lebensmittel beim Verbraucher zu wecken und die Auswahl zu erleichtern.

Die Sache mit der Gentechnik

“Bloß keine Gentechnik”, lautet das nahezu einheitliche Credo der Deutschen. In der Tat gibt es hierzulande auch nur vereinzelt Lebensmittel mit dem Hinweis auf gentechnisch veränderte Zutaten. Verboten sind diese allerdings nicht. Denn in der Europäischen Union dürfen heute schon eine Reihe gentechnisch produzierter Inhaltsstoffe eingesetzt werden. Jedoch scheuen sich viele Hersteller, diese auch tatsächlich zu verwenden – zu groß wäre das damit verbundene negative Image. Dennoch kommen tausende Produkte mit Gentechnik in Berührung, auch wenn es meist nur minimale Mengen sind.

Erlaubt ist beispielsweise, Eiweiß und Lezithin aus genetisch modifizierten Sojabohnen in Fertigsuppen, Saucen oder Schokolade zu verwenden. Pflanzenmargarine kann Gentech-Raps enthalten. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, findet auf den Seiten www.transgen.de eine Produktliste, die angibt, welche Produkte indirekt mit Gentechnik in Verbindung gekommen sind. Abgerundet wird das Portal mit sämtlichen Informationen rund um das breite Thema Gentechnik.

Novel Food – was steckt dahinter?

Novel Food: “So werden Lebensmittel bezeichnet, die aufgrund ihrer exotischen Herkunft, besonderer Zusammensetzung oder dank Anwendung innovativer technischer Herstellungsverfahren neuartig auf dem europäischen Markt sind”, erklärt Heidi Kreutz vom aid infodienst. In diese Kategorie fallen auch Fleisch und Milch geklonter Tiere. Diese Produkte sind seit 2008 in Amerika zugelassen, allerdings nicht in Europa.

Zugelassen sind dafür beispielsweise Noni-Produkte, Algenöl, Molkereierzeugnisse mit isolierten Pflanzensterinen und die breite Palette an Stevia-Produkten. Es ist also sinnvoll und hilfreich, genau hinzuschauen, was im vermeintlich gesunden Produkt steckt.


von Kirsten Metternich

Kontakt:
Kirchheim-Verlag, Kaiserstraße 41, 55116 Mainz,
Tel.: (0 61 31) 9 60 70 0, Fax: (0 61 31) 9 60 70 90,
E-Mail: redaktion@diabetes-journal.de

Erschienen in: Diabetes-Journal, 2015; 64 (8) Seite 20-23

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  • Hey, brauche Eure Hilfe. Habe den G7 genutzt. Als der über mehrere Monate (Frühjahr/Sommer 2025) massive Probleme (teils Abweichungen von 150 mg/dL, Messfaden schaute oben heraus) machte bin ich zum G6 zurückgegangen. Dessen Produktion wird nun eingestellt. Ich habe solche Panik, wieder den G7 zu nutzen. Habe absolut kein Vertrauen mehr in diesen Sensor. Aber mit meiner TSlim ist nur Dexcom kompatibel. Ich weiß nicht was ich machen soll, ich habe solche Angst.

    • Mit “meinem” Omnipod 5 wird der Dexcom G7 Ende 2026 voraussichtlich der einzige verfügbare Sensor sein.

      So richtig begeistert über die Einstellung des G6 bin ich auch nicht, auch wenn es absehbar war.
      Ich habe einfach die Hoffnung, dass die Qualitätsprobleme beim G7 bis dahin ausgestanden sind.

      Ich warte das Thema noch einige Monate ab.
      Wenn ich Ende 2026 feststelle, dass die Kombination aus meiner Pumpe und dem CGM für mich nicht funktioniert, bin mir sicher, dass meine Diabetes-Ärztin und ich eine gute Lösung für mich finden.

      Hier habe ich aufgeschnappt, dass für die t:slim wohl eine Anbindung des Libre 3 in der Mache ist:
      https://insulinclub.de/index.php?thread/36852-t-slim-mit-libre-3-wann/
      Leider steht keine überprüfbare Quelle dabei. 🤷‍♂️

      Ein weiterer mir wichtiger Gedanke:
      Angst und Panik sind in diesem Zusammenhang vermutlich keine hilfreichen Ratgeber. Hoffentlich schaffst Du es, dem Thema etwas gelassener zu begegnen.
      (Das sagt der Richtige: Ich habe in meinem letzten DiaDoc-Termin auch die Hausaufgabe bekommen, mal zu schauen, was mir gut tut.)

    • @ole-t1: Hey Ole, ganz lieben Dank für Deine Nachricht. Die Produktion des G6 endet laut einem Artikel auf dieser Seite ja zum 1. Juli 2026. Wann der Libre3 mit der TSlim kompatibel sein wird weiß man ja noch nicht. An sich gefällt mir Dexcom auch besser als Libre und die erste Zeit lief der G7 ja auch super bei mir. Ich kann mir schwer vorstellen, dass der G7 von heute auf Morgen nicht mehr bei mir funktioniert? Es gab ja auch das Gerücht das Dexcom eine zeitlang Produktionsprobleme hatte, dass wäre ja eine Erklärung, aber da geht Dexcom natürlich auch nicht mit hausieren.

    • @bloodychaos: Moin, ich benutze den G 7 seit Dezember 2022 (vorher G 6). Seit Dezember 2024 in Kombination mit der t:slim X 2 Ja, es hat immer mal wieder einen Sensor gegeben, der nicht richtig funktioniert hat . Dann wurde ein neuer gesetzt, der Vorfall an Dexcom gemeldet und es gab dann wenige Tage später einen neuen Sensor.
      Wie ole-t1 schon geschrieben hat, erst einmal die Ruhe bewahren und nicht in Panik verfallen. Alle auf dem Markt erhältlichen Sensoren haben Schwankungen in der Genauigkeit ihrer Angaben. Wichtig ist daher zu beurteilen, ob das, was der Sensor anzeigt, überhaupt sein kann.
      Zum Beispiel durch blutiges Nachmessen (dabei bitte dran denken, dass der Gewebezucker, den die Sensoren messen, rd. 20-30 Minuten hinter dem Blutzucker hinterher hinkt).

  • loredana postete ein Update vor 4 Tagen, 14 Stunden

    Die Registrierung mit dem Geburtsjahr war echt sportlich. Wollte es schon fast wieder abbrechen.

  • ambrosia postete ein Update vor 5 Tagen, 12 Stunden

    Ich wünsche allen einen schönen Mittwoch.

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