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Käse, Joghurt, Fertigsoßen: Eine Reihe von Lebensmitteln präsentiert sich mit Attributen wie „leichter Genuss“ oder „weniger Zucker“. Lohnt sich der Kauf?
Es gibt sie, die „echten“ Light-Lebensmittel, die durchaus sinnvoll sind. Dazu gehören Käse/Wurst fettreduziert, Halbfettmargarine oder -butter sowie Light-/Zero-Erfrischungsgetränke. Bei diesen Käse, Wurst und Co ist es aber nicht sinnvoll, dann die doppelte Menge zu essen: „Ist ja light und praktisch kalorienfrei.“ Denn das sind sie nicht … mit Ausnahme von Zero-Erfrischungsgetränken. Mit den meisten Light-Produkten lassen sich Zucker und teilweise auch Fett einsparen, allerdings braucht es für Konsistenz und Geschmack Alternativen wie ungesunde Fette, Stabilisatoren, Farb- oder Aromastoffe.
Wenn „light“ auf der Verpackung steht, dann müssen gesetzlich definierte Vorschriften eingehalten werden: So darf sich das Lebensmittel light nennen, wenn es mindestens 30 % weniger Energie enthält als vergleichbare Lebensmittel. Klassische Beispiele hierfür sind Halbfettbutter oder -margarine, Light-Ketchup oder Light-Salatdressing. Dennoch lohnt es sich, auch bei Produkten in leichter Version auf die Nährwertanalyse und die Zutatenliste zu schauen. Teilweise können sie den Vorschriften entsprechen – und trotzdem mehr Kohlenhydrate enthalten als Vergleichbares (häufig bei Milchprodukten).
Dazu untersuchte die Stiftung Warentest 77 Light-Produkte: Dabei zeigte sich, dass Joghurts oder Milchdrinks mit der Deklaration „weniger Fett“ mehr Zucker enthielten. Mit bis zu 14 g pro 100 g sind sie ebenso süß wie vergleichbare Produkte, die nicht fettreduziert sind, heißt es. Bei zuckerreduzierten Lebensmitteln kompensieren die Hersteller das Minus an Haushaltszucker gern durch Fruchtzucker, Honig oder Agavendicksaft. Das ergibt kaum Kalorienersparnis, und alle haben Einfluss auf den Blutzucker. Es lohnt sich, Nährwerttabellen und Zutatenlisten solcher Produkte mit herkömmlichen zu vergleichen.
von Kirsten Metternich von Wolff |
Diätassistentin DKL und DGE, Hildeboldstraße 5, 50226 Frechen-Königsdorf, E-Mail: info@metternich24.de Website: www.metternich24.de |
Erschienen in: Diabetes-Journal, 2020; 69 (4) Seite 9
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