Apotheken intensivieren Kampf gegen Arzneimittelfälschungen

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Apotheken intensivieren Kampf gegen Arzneimittelfälschungen

Am 9. Februar ist die EU-Fälschungsschutzrichtlinie in Kraft getreten. Das neue Sicherheitssystem securPharm soll nun noch mehr Schutz der Vebraucher gegen Arzneimittelfälschungen bieten; u.a. müssen Arzneimittelpackungen nun versiegelt sein und mit einem individuellen Code versehen werden.

Die knapp 19.500 Apotheken in Deutschland unterstützen das neue europäische Sicherheitssystem im Kampf gegen Arzneimittelfälschungen. Mit ihrer frühzeitigen Anbindung an den securPharm-Server setzen die Apotheken die am 9. Februar in Kraft getretene EU-Fälschungsschutzrichtlinie gesetzeskonform um. Neben notwendigen Anpassungen bei Hard- und Software (z.B. Scanner) war für jede einzelne Apotheke eine aufwendige Authentifizierung zur Feststellung der Identität erforderlich.

Das von der Netzgesellschaft Deutscher Apotheker (NGDA) vergebene N-ID-Zertifikat haben nunmehr 100 Prozent aller Apotheken erhalten. Neben den Apotheken gehören zu den 22.000 Systemnutzern von securPharm auch 400 Krankenhausapotheken, 350 pharmazeutische Unternehmen, 1.000 Großhandlungen sowie 100 sonstige Betriebe. Pro Jahr werden nun in Deutschland rund 750 Millionen rezeptpflichtige Arzneimittel mit securPharm auf ihre Echtheit geprüft.

securPharm: „Weiterer Schutzzaun gegen Arzneimittelfälschungen“

„Die Arzneimittelversorgung aus Deutschlands Apotheken war bisher schon sehr sicher“, sagt Dr. Hans-Peter Hubmann, securPharm-Verantwortlicher bei der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände: „Nun wird ein weiterer Schutzzaun gegen Arzneimittelfälschungen aufgestellt, um auch in Zukunft gegen Kriminelle gewappnet zu sein – und zwar europaweit. Die Apotheken sind dabei das entscheidende ‚Quality Gate‘, weil sie die Arzneimittel direkt vor der Abgabe an den Patienten noch einmal auf Echtheit überprüfen. Und das ohne Wartezeit – der securPharm-Server reagiert nach weniger als 300 Millisekunden.“

Da Millionen Arzneimittel, die vor dem 9. Februar produziert wurden, als Bestandsware bis zum Verfalldatum abgegeben werden dürfen, nimmt das System schrittweise an Fahrt auf: „Niemand muss sich Sorgen machen, wenn er eine neue Packung mit Siegel und Code erst in ein paar Wochen in den Händen hält. Jeder Patient kann sich auf seine Apotheke verlassen“, so Hubmann.

Neue Vorgaben: Erstöffnungsschutz und individuelle Packungsnummer

Ab dem 9. Februar dürfen Arzneimittelhersteller ihre rezeptpflichtigen Arzneimittel nur noch mit zwei neuen Merkmalen produzieren: Ein Erstöffnungsschutz (z.B. Siegel oder Perforation) macht die Unversehrtheit einer Packung erkennbar. Eine individuelle Packungsnummer macht jedes Medikament zum Unikat. Sie ist auch in einem zweidimensionalen Data Matrix Code (DMC) enthalten – neben Produktcode, Chargennummer und Verfalldatum.

In der Apotheke wird der DMC direkt vor der Abgabe des Medikaments gescannt und aus der securPharm-Datenbank ausgebucht. Ergeben sich Zweifel an der Echtheit, weil z.B. die Packungsnummer schon anderweitig ausgebucht wurde, liegt ein Fälschungsverdachtsfall vor. Der Patient erhält dann eine andere, sichere Packung. Der Apotheker meldet den Fall an die Behörden, wenn er sich nach weiterer Prüfung erhärtet.


Quelle: Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände

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