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Das Online-Vertragsportal (OVP) hilft Apotheken bei der optimalen Hilfsmittelversorgung der Patienten: Mithilfe der Datenbank kann ein Apotheker sofort erkennen, ob und wie er einen Patienten versorgen kann – oder welche Schritte er dazu noch tun muss.
Das vom Deutsche Apothekerverband (DAV), den Landesapothekerverbänden und der Netzgesellschaft Deutscher Apotheker (NGDA) entwickelte Online-Vertragsportal (OVP) erlaubt es jeder teilnehmenden Apotheke, direkt abzugleichen, welche Hilfsmittel (beispielsweise Blutzuckermessegräte oder Stechhilfen) die Krankenkasse des Versicherten für die Versorgung zulässt. Zugleich kann die Apotheke mithilfe der Datenbank prüfen, ob sie selbst die formalen Voraussetzungen für die Abgabe eines bestimmten Hilfsmittels an den jeweiligen Patienten erfüllt.
Das OVP kann auch mit dem jeweiligen Warenwirtschaftssystem verbunden werden, so dass die Apotheke direkt im Beratungsgespräch die Versorgungsberechtigung prüfen kann und erkennt, ob das gewünschte Hilfsmittel auch vorrätig ist.
Mehr als zwei Drittel aller knapp 20.000 Apotheken in Deutschland nutzen das Online-Vertragsportal (OVP), um ihre Patienten noch besser mit Hilfsmitteln versorgen zu können. Mit 13.700 aktiven Apotheken unterstützt das OVP den ganz überwiegenden Teil der 18.000 Apotheken, die zumindest eine produktgruppenspezifische Präqualifizierung und somit die notwendige Voraussetzung für die Versorgung von Patienten mit Hilfsmitteln besitzen.
Im OVP sind mehr als 200 Verträge und eine Million Beitrittsdatensätze hinterlegt, während die Apotheken pro Woche bis zu 500.000 Vertrags- und Präqualifizierungsprüfungen vornehmen. Das teilt der DAV anhand einer aktuellen Auswertung mit.
“Die Hilfsmittelversorgung wird immer bürokratischer und undurchschaubarer – nicht nur für die Apotheker, sondern leider auch für die Patienten”, sagt Thomas Dittrich, Vorsitzender des Vertragsausschusses des DAV: “Das Online-Vertragsportal stellt mehr Transparenz in der Apotheke her und nützt somit auch den Patienten. Mithilfe des Portals kann ein Apotheker sofort erkennen, ob und wie er einen Patienten versorgen kann – oder welche Schritte er dazu noch tun muss, indem er beispielsweise einem Vertrag mit einer Krankenkasse beitritt.”
Im Jahr 2016 erzielten Hilfsmittel in öffentlichen Apotheken einen Umsatz in Höhe von 637 Mio. Euro (inkl. MwSt.). Spitzenreiter waren Applikationshilfen (z.B. Insulin-Pens) mit 253 Mio. Euro, dahinter kamen Inkontinenzhilfen (z.B. Bettbeutel) mit 128 Mio. Euro und Hilfsmittel zur Kompressionstherapie (z.B. Kompressionsstümpfe) mit 91 Mio. Euro.
Quelle: Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. | Redaktion
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