Begleitperson: Wir haben Ärger mit Ämtern und der Krankenkasse

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Begleitperson: Wir haben Ärger mit Ämtern und der Krankenkasse

Rechtsanwalt Oliver Ebert gibt Ihnen in der Rubrik Rechteck Antworten auf Rechtsfragen rund um das Thema Diabetes.

Die Frage:

Leider ist unser Antrag auf die Übernahme der Kosten für eine Begleitperson für unseren Sohn von sämtlichen Ämtern (Sozialamt, Krankenkasse und Beihilfe) abgelehnt worden. Einem Eilverfahren vor dem Sozialgericht wurde nicht stattgegeben, da wir das Geld für die Begleitung ja vorstrecken können.

Unserer Meinung nach ist es nicht Aufgabe der Eltern, von Amt zu Amt zu laufen, immer wieder abgewiesen zu werden und gegen alle Stellen zu klagen. Betroffene Eltern werden alleine gelassen und kriegen keine Unterstützung. Ihre Kinder werden nicht versorgt, weil die Eltern klagen müssen.

Sandra B.

Oliver Ebert:

Leider kann ich ohne Kenntnis der Einzelheiten nur pauschal antworten. Generell ist es so, dass die Gesetzeslage sehr umfassende Unterstützungsleistungen vorsieht. Es muss staatlicherseits alles Zumutbare unternommen werden, damit Kinder mit Behinderung – und zu den Behinderungen zählen auch chronische Krankheiten wie Diabetes – genauso wie gesunde Kinder am Schulbetrieb teilnehmen können.

Dennoch kommt es in der Praxis leider häufig zu Problemen. Krankenkassen und Integrationsamt fühlen sich oft nicht zuständig und schieben sich den Ball wechselseitig zu. Vielmals kann die Begleitperson daher nur mit gerichtlicher Hilfe durchgesetzt werden. Das klappt zwar in den meisten Fällen; im Wege eines Eilverfahrens kann man auch meist relativ zügig eine Entscheidung erwirken. Allerdings: Auch hier gibt es natürlich keine Garantie, denn jeder Fall ist anders.

Nicht immer sind aber die Behörden oder Gerichte schuld. Häufig ist festzustellen, dass aus den Antragsunterlagen gar nicht nachvollziehbar hervorgeht, warum denn eigentlich eine Begleitperson benötigt wird. Für die Eltern ist die Notwendigkeit natürlich klar. Die Behörden oder Gerichte aber kennen sich möglicherweise mit Diabetes gar nicht aus. Daher sollte man sehr ausführlich beschreiben und begründen, warum die Unterstützung durch eine Schulbegleitung gebraucht wird.

Eine ärztliche Bescheinigung über den Diabetes oder zur Notwendigkeit des Spritzens reicht also allein nicht aus. Eltern sollten daher darauf achten, dass der Antrag nicht in erster Linie mit der Krankheitsbehandlung (Messen, Spritzen) begründet wird, sondern dass es darum geht, dass dem Kind der Besuch der Schule objektiv ermöglicht werden soll.

Aus den Unterlagen sollte auch deutlich hervorgehen, dass ohne die Schulbegleitung bzw. die Assistenzperson ein Schulbesuch nicht bzw. nur mit erheblichen und für das Kind nicht hinnehmbaren Einschränkungen möglich wäre. Die Begleitperson wird nämlich in erster Linie benötigt, um das durch die Krankheit behinderte Kind in die Gesellschaft zu integrieren. Nicht fehlen sollte daher eine ausdrückliche Bescheinigung der Schule, aus der hervorgeht, dass ohne eine Begleitperson eine Teilnahme am Schulbetrieb nicht möglich ist.

Das Einkommen der Eltern sollte grundsätzlich keine Rolle spielen, denn die Eltern sind gemäß § 92 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SGB XII nicht zur Kostentragung verpflichtet. Das Landessozial­gericht Berlin-Brandenburg hat hierzu vor einiger Zeit entschieden: „Es gibt keine Rechtsgrundlage, die die Eltern zur Auskunft über ihr Einkommen und Vermögen verpflichten würde, obwohl sie für die Kosten der Einzelfallhilfe ihrer Tochter nicht herangezogen werden können.

Die Anforderung von Unterlagen über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Eltern durch den Antragsgegner sowie die Ablehnung der Leistung auf Grund mangelnder Mitwirkung wegen Nichtvorlage dieser Unterlagen ist daher, auch unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten, bedenklich.“ (Beschluss vom 18.01.2017, L 15 SO 355/16 B ER, Volltext)

In vielen Fällen ist es glücklicherweise möglich, dass die erforderlichen Assistenzleistungen von den Lehrern bzw. der Schule erbracht werden und somit gar keine Begleitperson nötig ist.

Hierzu ist es aber wichtig, dass eine entsprechende Schulung stattfindet. In der Schulung erlernt das pädagogische Personal die Grundzüge der Diabetesbetreuung – beispielsweise, wie der Blutzucker gemessen wird und kohlenhydrathaltige Nahrungsmittel eingeschätzt werden. Zudem bekommen Lehrer und Betreuer vermittelt, wie Unterzuckerungen frühzeitig zu erkennen und zu behandeln sind.


von Oliver Ebert
REK Rechtsanwälte
Nägelestraße 6A, 70597 Stuttgart oder
Friedrichstraße 49, 72336 Balingen
E-Mail: Sekretariat@rek.de

Internet: www.diabetes-und-recht.de

Erschienen in: Diabetes-Journal, 2019; 68 (7) Seite 52-53

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  • Hat noch jemand Probleme mit dem Dexcom G7? Nachdem ich letztes Jahr im Sommer über drei Monate massive Probleme mit dem G7 hatte bin ich zum G6 zurückgewechselt. Jetzt zum Jahreswechsel bzw. jetzt Ende Februar wollte ich dem G7 mal wieder eine Change geben. Ich war davon ausgegangen, dass die Produktionsprobleme inzwischen behoben sind. Aber spätestens am dritten Tag habe ich massive Abweichungen von 50 – 70 mg/dL. Setzstellenunabhängig. Meine aktuellen G7 wurden im Dezember 2025 produziert. Also sollten die bekannten Probleme längst behoben worden sein. Zuerst lief es die ersten Monate von 2025 mit dem G7 super, aber im Frühjahr 2025 fingen dann die Probleme an und seitdem läuft der G7 nicht mehr bei mir, obwohl alle sagen, dass die Probleme längst behoben seien und der Sensor so toll funktioniert. Ich habe echt Angst. Mir schlägt das sehr auf die Psyche. Zumal ich die TSlim nutze, die nur mit Dexcom kompatibel ist und selbst wenn ich zur Ypsopump wechsel ist da der Druck, dass es mit dem Libre3 funktionieren MUSS. Ich verstehe nicht, warum der G7 bei allen so super läuft, nur ich bin die Komische, bei der er nicht funktioniert.

    • Kleine Ergänzung zum MeetUp von gestern.

      Wenn ein “klassischer” Pumpenbetrieb ohne AID/Loop eine Option ist, dann tut sich eine breite Auswahl an CGM auf, die momentan auf dem deutschen Markt verfügbar sind:

      Freestyle Libre 3 bzw. 3+
      Dexcom G7
      Dexcom G6 (noch)
      Medtronic Guardian 4 (nur mit Medtronic-Pumpe)
      Medtronic Simplera (nur mit Medtronic-Pumpe oder -Smartpen)
      Eversense (implantiert für 1/2 Jahr, wird oft bei Pflasterallergien genutzt)
      Accu-Chek Smartguide CGM
      Medtrum Touchcare Nano CGM

      Ich würde schätzen, dass die Reihenfolge ungefähr den Verbreitungsgrad widerspiegelt. Von Medtrum würde ich mir z.B. keinen grandiosen Kundenservice erhoffen. Aber wer weiß…?
      Mag sein, dass ich etwas vergessen habe, aber die wichtigesten müssten dabei sein.

  • thomas55 postete ein Update vor 1 Woche, 3 Tagen

    Hallo,
    ich habe zur Zeit die Medtronic Minimed 670G mit Libre als Sensor. Ich überlege, auf die 780G als AID mit dem Simplera umzusteigen. Hat jemand Erfahrung mit diesem Sensor? Wie sieht es mit der Verfügbarkeit aus? In der Vergangenheit wurden Neukunden der 780G nicht mit dem Simplera beliefert sondern nur Kunden, die die 780G schon länger nutzen. Das hat sich nach Aussagen von Medtronic-Mitarbeitern beim T1day heute genau umgekehrt. Mein Doc hat das vestätigt. Für mich als neuer Bezieher der 780G gut, für die Bestandskunden schlecht.
    Danke vorab und bleibt gesund (von unserem Typ 1 lassen wir uns das Leben dank Technik nicht vermiesen!)
    Thomas55

  • sayuri postete ein Update vor 1 Woche, 4 Tagen

    Hi, ich bin zum ersten Mal hier, um mich für meinen Freund mit Diabetes Typ 1 mit anderen auszutauschen zu können. Er versteht nicht alles auf Deutsch, daher schreibe ich hier. Etwa vor einem Jahr wurde ihm der Diabetes diagnostiziert und macht noch viele neue Erfahrungen, hat aber auch Schwierigkeiten, z.B. die Menge von Insulin besser abzuschätzen. Er überlegt sich, mal die Patch-Pad am Arm auszuprobieren. Kann jemand uns etwas über eingene Erfahrungen damit erzählen? Ich wäre sehr dankbar!🤗🙏
    Liebe Grüße
    Sayuri

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