Behinderung: zusätzliche Urlaubstage ausdrücklich beantragen!

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Behinderung: zusätzliche Urlaubstage ausdrücklich beantragen!

Rechtsanwalt Oliver Ebert gibt Ihnen in der Diabetes-Journal-Rubrik Rechteck Antworten auf rechtliche und soziale Fragen rund um das Thema Diabetes.

Frage

Ich habe seit 23 Jahren Diabetes und bin Hotelfachfrau. Meine Vorgesetzte möchte, dass ich Arzttermine früh einreiche, und diese werden dann von ihr genehmigt. Darf sie das? Angenommen, mein Dienst ist von 10 bis 18.30 Uhr, ich werde auf dem Dienstplan um 15.30 Uhr wieder ausgetragen, darf man mir die fehlende Arbeitszeit ins Minus schreiben – falls sie im Urlaub oder krank ist, ich ihre Arbeit (der Vorgesetzten) mit schaffen muss.

Meine Frage ist, darf man dies mit mir tun?Eine weitere Frage: Um Anspruch auf bezahlten Urlaub der zusätzlichen 5 Tage (bei GdB 50) zu bekommen, zählt eine gewisse Zeit der Betriebszugehörigkeit? Ich erhalte erst laut Arbeitsvertrag bezahlten Urlaub nach einem Jahr Betriebszugehörigkeit. Gilt dies für die 5 zusätzlichen Urlaubstage? Über eine Antwort freue ich mich sehr. Vielen Dank!(An dieser Stelle ein großes Kompliment: Ich habe ihr Buch “Diabetes: Ihr Recht im Alltag” gelesen. Endlich Fragen beantwortet ohne Beamten-Deutsch.)

Fabienne R.


Oliver Ebert

Vielen Dank für Ihre nette Mail. Wenn Sie nicht krankgeschrieben sind, müssen Sie Arzttermine (also z. B. Vorsorgeuntersuchungen) grundsätzlich in der Freizeit machen oder mit dem Arbeitgeber abstimmen. Einen Anspruch, dies während der Arbeitszeit zu erledigen, haben Sie nur, wenn dies im Arbeitsvertrag oder tariflich geregelt ist; insoweit darf der Arbeitgeber diese Fehlzeit ins Minus schreiben.

Der Anspruch auf Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen hängt nicht vom Arbeitsvertrag oder der Dauer der Betriebszugehörigkeit ab, allerdings bekommen Sie die 5 Tage nur aufs Jahr gerechnet (wenn Sie also erst am 01.07. angefangen haben, dann bekommen Sie nur 2,5 Tage).

Wichtig: Sie erhalten den Zusatzurlaub nicht automatisch, sondern müssen diesen ausdrücklich beantragen.


von Oliver Ebert
REK Rechtsanwälte
Nägelestraße 6A, 70597 Stuttgart oder
Friedrichstraße 49, 72336 Balingen
E-Mail: Sekretariat@rek.de

Internet: www.diabetes-und-recht.de

Erschienen in: Diabetes-Journal, 2018; 67 (2) Seite 61

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