Berufung beim Landessozialgericht

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Berufung beim Landessozialgericht

Rechtsanwalt Oliver Ebert gibt Ihnen in der Rubrik Rechteck Antworten auf Rechtsfragen rund um das Thema Diabetes.

Die Frage: Wie kann ich mich weiterwenden, wenn das Sozialgericht zugunsten der Krankenkasse entscheidet? Speziell geht es um eine Insulinpumpe für mich.

Jens A.


Oliver Ebert: Wenn das Sozialgericht Ihre Klage abweist, dann können Sie Berufung beim Landessozialgericht einlegen. Bitte beachten Sie, dass in Ihrem Fall der Erfolg aber wohl letztlich davon abhängen wird, ob die medizinische Notwendigkeit einer Insulinpumpe nachgewiesen werden kann.

Wichtig: Die Berufung muss innerhalb eines Monats eingelegt werden, nachdem Sie das Urteil des Sozialgerichts zugestellt bekommen haben.


von RA Oliver Ebert

Kontakt:
REK Rechtsanwälte
Nägelestraße 6A, 70597 Stuttgart oder
Friedrichstraße 49, 72336 Balingen
E-Mail: Sekretariat@rek.de

Internet: www.diabetes-und-recht.de

Erschienen in: Diabetes-Journal, 2013; 62 (2) Seite 46

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