Betriebsärztin: „… eine Gefahr für sich und andere Menschen“

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© Aaron Amat - AdobeStock
Betriebsärztin: „… eine Gefahr für sich und andere Menschen“

Rechtsanwalt Oliver Ebert gibt Ihnen in der Rubrik Rechteck Antworten auf Rechtsfragen rund um das Thema Diabetes.

Die Frage:

Wir brauchen dringend ihre Hilfe! Unsere Tochter Emily möchte eine Ausbildung im August 2019 als Fachkraft für Lagerlogistik anfangen. Sie hatte sich bei einer Firma beworben, wo sie eigentlich auch anfangen kann. Die Betriebsärztin lässt unsere Tochter Emily nicht zu, weil sie Diabetes Typ 1 hat und eine Gefahr für sich und andere Menschen darstellt, laut Aussage der Ärztin. Unsere Tochter hat seit 11 Jahren Diabetes, trägt eine Pumpe und einen Sensor und ist alle drei Monate beim Diabetologen.

Die Betriebsärztin schreibt, dass unsere Tochter engmaschig messen und kontrolliert werden muss, was die Pumpe ja übernimmt, und das alle 5 Minuten, mehr geht nicht. Die Ärztin hat auch kein Gutachten von unserem Facharzt angefordert, was dieser seltsam findet. Die Betriebsärztin ließ sich auf kein Gespräch ein, sie bestand nur auf den HbA1c-Wert, der bei 8,0 liegt. Jeder weiß, dass dieser Wert immer unterschiedlich ist.

Unsere Tochter ist nicht ein Mal in den 11 Jahren stationär wegen einer Unterzuckerung oder Überzuckerung aufgenommen worden, was eigentlich für sich spricht. Was sollen wir jetzt machen?

Familie R.

Oliver Ebert:

Leider ist die Situation nicht ganz einfach. Zwar kann ich – auch wenn ich kein Mediziner bin – schon aus Ihren Angaben entnehmen, dass die Auffassung der Betriebsärztin fachlich wohl so nicht haltbar sein dürfte. So gibt es zum Beispiel überhaupt keinen wissenschaftlichen Beleg dafür, dass allein der HbA1c-Wert einen Rückschluss auf die Arbeitsfähigkeit zulässt. Auch hat man bislang keinerlei wissenschaftlichen Beweis (Evidenz), dass aus medizinischer Sicht bei einem höheren HbA1c-Wert als 8 Prozent eine solche Tätigkeit nicht ausgeübt werden könne.

Gegen eine derart falsche Entscheidung der Betriebsärztin kann man zunächst allerdings wenig machen. Erst wenn es anschließend – also aufgrund dieser fehlerhaften Einschätzung der Betriebsärztin – zu einer Ablehnung kommt, dann könnte Ihre Tochter rechtlich vorgehen.

Man könnte vom ablehnenden Arbeitgeber dann möglicherweise Schadensersatz auf Grundlage des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) fordern, denn die ungerechtfertigte Ablehnung allein aufgrund der Diabetes-Erkrankung ist eine unzulässige Diskriminierung, die er als Auftraggeber der Betriebsärztin zu verantworten hat.

Auch die Betriebsärztin selbst könnte unter Umständen auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden. Allerdings: In beiden Fällen bekommt man allenfalls Geld, eine Einstellung kann man nicht erzwingen.

Daher empfehle ich, dass Sie die Betriebsärztin nochmals deutlich darauf hinweisen, dass es nach aktuellem medizinischem Stand keinerlei Grund dafür gibt, dass Ihre Tochter aufgrund des Diabetes die vorgesehene Tätigkeit nicht ausüben können soll. Dabei können Sie auch auf den „Leitfaden für Betriebsärzte zu Diabetes und Beruf“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung verweisen, der in Zusammenarbeit mit den Experten der Deutschen Diabetes Gesellschaft entwickelt wurde.

Auch hieraus ergibt sich eindeutig, dass man im Fall Ihrer Tochter wohl keine Bedenken zu haben braucht. Bitten Sie die Betriebsärztin um Begründung, warum sie denn der Auffassung ist, dass diese Expertenmeinung im Fall Ihrer Tochter nicht anwendbar sei?

Sollte die Betriebsärztin auf ihrer Meinung bestehen, dann verbleibt wohl nur noch die Möglichkeit, dass Sie sich direkt an den Arbeitgeber wenden und mit diesem über die offensichtlich unbegründeten Vorbehalte der Betriebsärztin sprechen. Wenn er an einer Einstellung Ihrer Tochter ernsthaft interessiert ist, dann wird sich sicherlich ein Lösungsweg finden. Grundsätzlich können Sie auch die Untersuchung durch einen anderen Betriebsarzt verlangen; diese Kosten muss man dann aber in der Regel selbst tragen.


von Oliver Ebert
REK Rechtsanwälte
Nägelestraße 6A, 70597 Stuttgart oder
Friedrichstraße 49, 72336 Balingen
E-Mail: Sekretariat@rek.de

Internet: www.diabetes-und-recht.de

Erschienen in: Diabetes-Journal, 2019; 68 (8) Seite 56-57

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  • Hat noch jemand Probleme mit dem Dexcom G7? Nachdem ich letztes Jahr im Sommer über drei Monate massive Probleme mit dem G7 hatte bin ich zum G6 zurückgewechselt. Jetzt zum Jahreswechsel bzw. jetzt Ende Februar wollte ich dem G7 mal wieder eine Change geben. Ich war davon ausgegangen, dass die Produktionsprobleme inzwischen behoben sind. Aber spätestens am dritten Tag habe ich massive Abweichungen von 50 – 70 mg/dL. Setzstellenunabhängig. Meine aktuellen G7 wurden im Dezember 2025 produziert. Also sollten die bekannten Probleme längst behoben worden sein. Zuerst lief es die ersten Monate von 2025 mit dem G7 super, aber im Frühjahr 2025 fingen dann die Probleme an und seitdem läuft der G7 nicht mehr bei mir, obwohl alle sagen, dass die Probleme längst behoben seien und der Sensor so toll funktioniert. Ich habe echt Angst. Mir schlägt das sehr auf die Psyche. Zumal ich die TSlim nutze, die nur mit Dexcom kompatibel ist und selbst wenn ich zur Ypsopump wechsel ist da der Druck, dass es mit dem Libre3 funktionieren MUSS. Ich verstehe nicht, warum der G7 bei allen so super läuft, nur ich bin die Komische, bei der er nicht funktioniert.

    • Kleine Ergänzung zum MeetUp von gestern.

      Wenn ein “klassischer” Pumpenbetrieb ohne AID/Loop eine Option ist, dann tut sich eine breite Auswahl an CGM auf, die momentan auf dem deutschen Markt verfügbar sind:

      Freestyle Libre 3 bzw. 3+
      Dexcom G7
      Dexcom G6 (noch)
      Medtronic Guardian 4 (nur mit Medtronic-Pumpe)
      Medtronic Simplera (nur mit Medtronic-Pumpe oder -Smartpen)
      Eversense (implantiert für 1/2 Jahr, wird oft bei Pflasterallergien genutzt)
      Accu-Chek Smartguide CGM
      Medtrum Touchcare Nano CGM

      Ich würde schätzen, dass die Reihenfolge ungefähr den Verbreitungsgrad widerspiegelt. Von Medtrum würde ich mir z.B. keinen grandiosen Kundenservice erhoffen. Aber wer weiß…?
      Mag sein, dass ich etwas vergessen habe, aber die wichtigesten müssten dabei sein.

  • thomas55 postete ein Update vor 1 Woche, 3 Tagen

    Hallo,
    ich habe zur Zeit die Medtronic Minimed 670G mit Libre als Sensor. Ich überlege, auf die 780G als AID mit dem Simplera umzusteigen. Hat jemand Erfahrung mit diesem Sensor? Wie sieht es mit der Verfügbarkeit aus? In der Vergangenheit wurden Neukunden der 780G nicht mit dem Simplera beliefert sondern nur Kunden, die die 780G schon länger nutzen. Das hat sich nach Aussagen von Medtronic-Mitarbeitern beim T1day heute genau umgekehrt. Mein Doc hat das vestätigt. Für mich als neuer Bezieher der 780G gut, für die Bestandskunden schlecht.
    Danke vorab und bleibt gesund (von unserem Typ 1 lassen wir uns das Leben dank Technik nicht vermiesen!)
    Thomas55

  • sayuri postete ein Update vor 1 Woche, 4 Tagen

    Hi, ich bin zum ersten Mal hier, um mich für meinen Freund mit Diabetes Typ 1 mit anderen auszutauschen zu können. Er versteht nicht alles auf Deutsch, daher schreibe ich hier. Etwa vor einem Jahr wurde ihm der Diabetes diagnostiziert und macht noch viele neue Erfahrungen, hat aber auch Schwierigkeiten, z.B. die Menge von Insulin besser abzuschätzen. Er überlegt sich, mal die Patch-Pad am Arm auszuprobieren. Kann jemand uns etwas über eingene Erfahrungen damit erzählen? Ich wäre sehr dankbar!🤗🙏
    Liebe Grüße
    Sayuri

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