Das sollten Sie wissen

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Das sollten Sie wissen

Ist jemand, der Diabetes hat, schwerbehindert oder nicht? Darüber gibt es verschiedene Ansichten. Fakt ist, dass Menschen mit Diabetes unter bestimmten Umständen als schwerbehindert gelten und dann auch einen Schwerbehindertenausweis bekommen. Alles, was Sie darüber wissen müssen, lesen Sie hier.

Wer schwerbehindert ist, hat Anspruch auf sogenannte Nachteilsausgleiche – das beinhaltet auch steuerliche Erleichterungen, Zusatzurlaub und einen gewissen Kündigungsschutz. Wer schwerbehindert ist, kann dadurch aber auch Nachteile haben – zum Beispiel bei der Suche nach einem Arbeitsplatz.
Wer als Mensch mit Diabetes die Anerkennung als Schwerbehinderter und damit einen Schwerbehindertenausweis anstrebt, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Wir haben für Sie interessante Links zusammengestellt, damit Sie sich genau über dieses wichtige Thema informieren können.

Der Autor
Autor der Artikel zur Schwerbehinderung ist Rechtsanwalt Oliver Ebert, der sich im Thema Diabetes und Recht exzellent auskennt. Er schreibt regelmäßig für das Diabetes-Journal über alle rechtlichen und sozialen Themen, die im Zusammenhang mit dem Diabetes stehen und ist u. a. Vorsitzender des Ausschusses Soziales der Deutschen Diabetes Gesellschaft.

Links zum Thema Schwerbehinderung

Unter welchen Umständen wird eine Schwerbehinderung aufgrund des Diabetes anerkannt? Oliver Ebert schreibt dazu: “Die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft und der damit verbundene Erhalt eines Schwerbehindertenausweises wird für Menschen mit Diabetes immer schwieriger. Seit einer Änderung der einschlägigen Vorschriften im Jahr 2010 kommt die Schwerbehinderteneigenschaft nur (noch) bei insulinbehandelten Diabetikern in Betracht, die mindestens 4-mal pro Tag spritzen.” Wer einen Schwerbehindertenausweis beantragen möchte, sollte sich also genau auskennen – hier erfahren Sie mehr über die Voraussetzungen und Bedingungen.

In diesem Artikel wendet sich die Mutter eines 20-jährigen Sohnes mit Typ-1-Diabetes an Oliver Ebert, weil der Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis abgelehnt wurde.

Die Ämter sehen es oft als gegeben an, dass Kinder und Jugendliche mit Diabetes durch die Erkrankung sehr belastet sind und stellen einen Schwerbehindertenausweis aus. Ab einem Alter von 16 Jahren ändert sich das aber – lesen Sie hier mehr.

Manchmal erscheint es Inhabern eines Schwerbehindertenausweises auch günstiger, die Schwerbehinderung wieder abzulegen. Aber geht das so einfach? Informationen darüber finden Sie hier.

Ist jemand stärker als bisher beeinträchtigt, kann der bisherige Grad der Behinderung (GdB) neu geprüft werden. Einen Schwerbehindertenausweis erhält man ab einem GdB von 50. Allerdings kann eine erneute Prüfung auch zu einer Herabstufung des GdB führen. Was hier alles zu beachten ist, lesen Sie hier.

Ist ein Mensch, der Diabetes hat, dadurch schwerbehindert – ja oder nein? Dazu hat Jana Einser, eine der “Zum guten Schluss”-Kolumnistinnen aus dem Diabetes-Journal, eine ganz eigene Meinung.


Redaktion Diabetes-Journal
Kirchheim-Verlag, Kaiserstraße 41, 55116 Mainz,
Tel.: (0 61 31) 9 60 70 0, Fax: (0 61 31) 9 60 70 90,
E-Mail: redaktion@diabetes-journal.de

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