- Soziales und Recht
DDB-Patientenvertreterin fliegt aus Unterausschuss
2 Minuten
Themenbezogene Patientenvertreterin
Die Berliner Rechtsanwältin Sabine Westermann vom
Vor kurzem kristallisierte sich heraus, dass moderne Insulinanaloga mit einem Festbetrag belegt werden sollen: Künftig müssten die Patienten dann die Differenz zu einem Mehrpreis des Normalinsulins selbst bezahlen. Diese mögliche Regelung betrifft Typ-1- und Typ-2-Diabetiker, die auf eine intensivierte Insulintherapie eingestellt sind, Pumpenträger jedoch nicht.
Insulin-Festbeträge: keine Einigekeit bei den Patientenvertretern
Westermann formulierte ihre Kritik gegenüber dem Unterausschuss, um den neuen Sparplänen zu Lasten von Diabetespatienten frühzeitig einen Riegel vorzuschieben: In einem Antrag drängte sie auf die Einstellung des Verfahrens; für das Papier benötigt sie jedoch die Unterstützung der anderen Patientenvertreter im G-BA, denn rein formal ist sie als Einzelperson nicht berechtigt, einen solchen Antrag zu stellen. Nach Angaben von Sabine Westermann verweigerten die anderen Vertreter jedoch den Schulterschluss in der Sache.
Über den Vorfall berichtete der DDB in einer Pressemitteilung
Dünne Begründung …
"Wir müssen Ihnen mitteilen, dass der Koordinierungsausschuss entschieden hat, Frau Westermann aufgrund der Vorkommnisse rund um die anstehende Beschlussfassung des G-BA zu den Festbeträgen zu den Insulinen künftig nicht mehr als themenbezogene Vertreterin im Unterausschuss Arzneimittel zu benennen", heißt es dort.
Wie kommt man dazu?
Das
Die Antworten blieb von beiden Stellen aus. Der Patientenvertreterin lag bis Redaktionsschluss nur die Mail an die DDB-Geschäftsstelle über ihre unfreiwillige Abberufung vor.
„Verwunderlich“
"Das ganze Vorgehen ist verwunderlich und ohne ausreichende Begründung", erklärte sie. Sogar die Geschäftsordnung des Koordinierungsausschusses der Patientenvertretung beschreibt bei der Aufhebung einer Benennung ein genaues Procedere (§ 17, Absatz 2): "… In diesem Fall bittet die Sitzungsleitung die koordinierende Stelle nach § 8 Abs. 2, dem betroffenen Verband bzw. der betroffenen Person das entsprechende Schreiben zu übersenden und die Stellungnahme einzuholen."
Die Möglichkeit einer Stellungnahme wurde Sabine Westermann nicht gegeben. Auch war bis Anfang Februar völlig unklar, wie es künftig mit der Patientenvertretung für den DDB im Unterausschuss Arzneimittel weitergehen soll – obgleich mehrere entscheidende Sitzungen in dem Monat anstanden, zum Beispiel zur frühen Nutzenbewertung von Linagliptin (Handelsname:
DDB legt Widerspruch ein
Der Deutsche Diabetiker Bund hat inzwischen Widerspruch eingelegt: "Ein Verwaltungsakt muss nach Paragraph 33, Absatz 1, SGB X hinreichend bestimmt sein", betont der DDB. Diesen Anforderungen entspreche die Kurznachricht per Mail "nicht ansatzweise". Die Entscheidung sei rechtswidrig und müsse aufgehoben werden, so der Diabetiker Bund. Wir halten Sie auf dem Laufenden.
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