Diabetes und Autofahren: Was sagt der Betriebsarzt?

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Diabetes und Autofahren: Was sagt der Betriebsarzt?

Wer beruflich mit dem Pkw oder Lkw fährt, muss mehr Anforderungen erfüllen als ein privater Fahrer. Wir haben dazu Betriebsarzt Dr. Kurt Rinnert befragt, der sich auch mit Diabetes richtig gut auskennt.

Im Interview:


Dr. Kurt Rinnert engagiert sich seit vielen Jahren für Menschen mit Diabetes und hat großen Anteil daran, dass viele Hürden im Berufsalltag von Diabetikern inzwischen der Vergangenheit angehören. Er ist langjähriges Mitglied des Ausschusses Soziales der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG), Verfasser vieler Publikationen und Ratgeber und einer der Autoren der Leit­linie „Diabetes und Straßenverkehr“.

Diabetes-Journal (DJ): Lieber Herr Dr. Rinnert, wenn zu Ihnen ein Lkw- oder Busfahrer mit Diabetes zur betriebsärztlichen Untersuchung kommt, worauf achten Sie dann besonders?
Dr. Kurt Rinnert:
Für die grobe Orientierung ist für mich sehr wichtig, ob ich die Probanden/Patient*innen kenne. Wenn es alte Bekannte sind, sind oft ein Blick in die Akte, die Nutzung der aktuellen Laborwerte bzw. die Daten im Gesundheits-Pass Diabetes, Blutzuckertagebuch oder entsprechende Computerausdrucke in Verbindung mit einer schriftlichen Stellungnahme der/des Diabetolog*in zu Hypoglyk­ämien in der Summe ausreichend.

Bei einer Untersuchung nach der Fahrerlaubnisverordnung erwarte ich ein möglichst aktuelles fachärztliches Gutachten, das die oder der Betroffene nach den Begutachtungsleitlinien alle drei Jahre beizubringen hat. Eine durch den Diabetologen ausgefüllte Checkliste reicht mir nur, wenn die Probandin bzw. der Proband bekannt ist.

DJ: Wann wird der Diabetes zum Problem?
Rinnert:
Der Diabetes wird eigentlich nur zum Problem, wenn kein ehrlicher Umgang mit der Erkrankung erkennbar wird und stark schwankende Blutzuckerwerte, wiederholte schwere Hypoglykämien oder eine Hypoglykämiewahrnehmungsstörung nicht auszuschließen sind. Häufig wird dabei auch offenkundig, dass die letzte Schulung viel zu lange zurückliegt.

DJ: Immer wieder berichten Patienten, dass ihr Diabetologe keinerlei Probleme sieht, der Betriebsarzt aber trotzdem das Lkw-Fahren bei der Arbeit verbieten will. Was können Patienten hiergegen machen?
Rinnert:
Ich muss leider zugeben, dass die Abkürzungen CGM, AID, TIR und AGP noch nicht zum Alltagsvokabular der Betriebsärztinnen und Betriebsärzte gehören. Patienten können gegen die betriebsärztliche Beurteilung im Rahmen von Vorsorgeuntersuchungen Einspruch einlegen und sich im Zweifelsfall bei der zuständigen Unfallversicherung beschweren. Oft ist dann aber das Vertrauensverhältnis so gestört, dass dieser Weg kaum beschritten wird.

Ich empfehle dann den Kontakt zum Ausschuss Soziales der DDG, weil wir von dort aus oft den Betriebsärztinnen und Betriebsärzten die aktuellen Informationen zur Verfügung stellen können, die sie für ihre richtige Beurteilung brauchen. Dazu können wir dann, nach Zustimmung durch die oder den Patient*in, evtl. auch mit der Betriebs­ärztin oder dem Betriebsarzt auf kollegialer Ebene sprechen. Das hilft dann oft.

DJ: Welche Tipps können Sie Diabetes-­Patienten mitgeben, um sich auf eine verkehrsmedizinische bzw. betriebsärztliche Untersuchung optimal vorzubereiten?
Rinnert:
Ich empfehle die Vorbereitung mit der „Checkliste für Betriebsärzte und Diabetologen“ (www.diabetesatwork.de/­assets/­pdf/­checkliste.pdf), die im Idealfall vom Hausarzt oder Diabetologen bereits ausgefüllt ist. Das schafft Vertrauen bei allen Beteiligten und gibt den Betriebsärzten vielleicht sogar zusätzliche Informationen, die sie sonst nicht nachgefragt hätten.

Schwerpunkt: „Diabetes und Autofahren“

Interview:

RA Oliver Ebert
REK Rechtsanwälte Stuttgart, Balingen
Friedrichstraße 49, 72336 Balingen

Erschienen in: Diabetes-Journal, 2021; 70 (8) Seite 28-29

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