Diabetiker brauchen keine besondere Kost

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Eiweiß, Fett, Kohlenhydrate: das Energie-Versorger-Trio | Foto: Alexander Raths – stock.adobe.com
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Diabetiker brauchen keine besondere Kost

Rechtsanwalt Oliver Ebert gibt Ihnen in der Rubrik Rechteck Antworten auf Rechtsfragen rund um das Thema Diabetes.

Die Frage:

Seit Jahren kämpfe ich für einen Mehrbedarfszuschlag für Ernährung, vor allem, da ich für den Mehrbedarf auch nicht mehr selbst aufkommen kann und auch vor allem schon fast blind bin sowie auch schon schwerst gehbehindert durch die schwere diabetische Polyneuropathie. Was kann ich hier machen?

anonym, per E-Mail

Oliver Ebert:

Nach aktueller Auffassung ist fraglich, ob bei Diabetes wirklich eine besondere, teurere Ernährung erforderlich sein muss. Früher wurde bei Übergewicht des Betroffenen angenommen, dass die von Diabetikern einzuhaltende Diät teurer als eine normale Ernährung sei und einen Mehrbedarfszuschlag rechtfertige. Seit geraumer Zeit ist in der medizinischen Fachwelt aber an sich unbestritten, dass jedenfalls bei der im Fall von Übergewicht gebotenen Reduktionskost keine Mehrkosten anfallen.

Zahlreiche Gerichte haben daher festgestellt, dass für Diabetiker eine besondere, kostenaufwendige Diät nicht erforderlich und somit auch kein Mehrbedarf gerechtfertigt sei (u. a. Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Beschluss vom 06.09.2005 – Az.: L 9 B 186/05 SO ER; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.11.2005 – Az.: L 20 B 25/05 SO; Sozialgericht Dresden: Aktenzeichen: S 23 AS 1372/06 ER).

Wahrscheinlich werden Sie daher gegen die Kürzung des Zuschlags nichts machen können; dennoch sollten Sie Widerspruch einlegen, um Ihre Rechte zu wahren.

Wenn Sie in Zusammenarbeit mit Ihrem Arzt nachvollziehbar begründen können, warum Ihnen eine Ernährung mit “gewöhnlichen” Lebensmitteln nicht möglich oder zumutbar ist (vielleicht aufgrund von Unverträglichkeiten oder Allergien), dann kann vielleicht der Zuschuss erstritten werden.


Oliver Ebert

Kontakt:
REK Rechtsanwälte
Nägelestraße 6A, 70597 Stuttgart oder
Friedrichstraße 49, 72336 Balingen
E-Mail: Sekretariat@rek.de

Internet: www.diabetes-und-recht.de

Erschienen in: Diabetes-Journal, 2014; 63 (1) Seite 46

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