E-­Evidence-Verordnung auch für Diabetes-Patienten problematisch

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E-­Evidence-Verordnung auch für Diabetes-Patienten problematisch

Mit der „Verordnung (…) über Europäische Herausgabeanordnungen und Sicherungsanordnungen für elek­tronische Beweismittel in Strafsachen“ sollen Ermittlungsbehörden künftig unkomplizierten Zugriff auf Cloud-Daten erhalten. Nach derzeitigem Stand sind für Gesundheitsdaten keine Ausnahmen vorgesehen – was auch und gerade für Diabetiker erhebliche Probleme bringen kann.

Die geplante Verordnung sieht vor, dass Cloud-Anbieter in der Europäischen Union (EU) relativ einfach dazu verpflichtet werden können, die bei ihnen gespeicherten Cloud-Inhalte an Strafverfolgungsbehörden, wie Staatsanwaltschaften, Antikorruptionsbehörden und Steuerfahndung, herauszugeben. Voraussetzung hierfür ist eine Herausgabeanordnung (EPO, European Production Order), mit welcher die Behörden unter anderem vollständige Auskunft über Transaktions- oder Inhaltsdaten eines Cloud-Kontos verlangen könnten.

Herausgabeanordnung: Über deutsches Recht hinaus

Eine solche EPO kann bei Ermittlungen zu Straftaten erlassen werden, die im Staat der Anordnung mit einer Freiheitsstrafe im Höchstmaß von mindestens drei Jahren geahndet werden kann. Dies ist jedoch keine nennenswerte Hürde – nach deutschem Strafrecht wäre diese Voraussetzung schon beim Vorwurf einer fahrlässigen Körperverletzung (§ 229 StGB) erfüllt.

Zwar ist dann erforderlich, dass die EPO von einem Richter des betreffenden Lands erlassen oder zumindest überprüft wurde. Allerdings gilt dabei nicht das deutsche Strafrecht, sondern es gelten die Gesetze des Anordnungsstaats. Auch Rechtsmittel vor einem deutschen Gericht sind nicht vorgesehen. Ein deutscher Cloud-Provider müsste beispielsweise einer Anordnung aus Polen oder Griechenland nachkommen, ohne dass man sich hiergegen direkt vor einem deutschen Gericht wehren bzw. dies dort selbst überprüfen lassen könnte. Mit der EPO können grundsätzlich auch Daten verlangt werden, die nach deutschem Recht der beruflichen Schweigepflicht unterliegen – beispielsweise elektronische Patientenakten, die ein Arzt in einer Gesundheits-Cloud speichert.

Der Cloud-Anbieter – nicht der Betroffene – kann zwar Rechtsbehelf gegen eine EPO einlegen. Hierzu müsste der Cloudbetreiber der ausländischen Behörde einen den gesetzlichen Anforderungen genügenden, „begründeten Einwand“ übermitteln. Die Vorgehensweise ist aber relativ aufwendig. Der Cloud-Anbieter hätte einen hohen administrativen Aufwand und würde erhebliche Sanktionen riskieren, wenn seine Entscheidung, der Anordnung nicht nachzukommen, sich letztlich als fehlerhaft bzw. rechtsirrtümlich erweist.

Beispiel: Schwangerschaftsabbruch

Besonders deutlich zeigen sich die möglichen Konsequenzen am Beispiel eines Schwangerschaftsabbruchs, der nicht in allen EU-Ländern straffrei möglich ist. Eine in Deutschland lebende Patientin, welche die polnische Staatsbürgerschaft hat bzw. von einem polnischen Staatsbürger schwanger ist und hier legal einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lässt, hat auch jetzt schon das Risiko, dass polnische Strafbehörden gegen sie bzw. den Vater ermitteln, beispielsweise aufgrund einer Strafanzeige oder ano­nymer Hinweise.

Da alle Informationen zum Eingriff aber der ärztlichen Schweigepflicht unterliegen und nicht an die Ermittlungsbehörden herausgegeben werden müssen, bestand bislang keine große Gefahr einer solchen Strafverfolgung. Mit der EPO könnten die polnischen Behörden nun aber den Cloud-Provider des Arztes verpflichten, die Patientendaten herauszugeben, in denen sich die Dokumentation des Eingriffs befindet. Das Risiko einer Strafverfolgung und Verurteilung wird daher deutlich größer.

Problem auch für Menschen mit ­Diabetes

Auch im Zusammenhang mit Diabetes ist das problematisch: Kommt es im Straßenverkehr zu einem Unfall mit Personenschaden und besteht die Möglichkeit, dass dabei der Dia­betes eine Rolle gespielt haben könnte, ist größte Vorsicht geboten. Man kann dann relativ schnell im Gefängnis landen bzw. mit hohen Strafen und existenzbedrohenden Kosten belastet werden. Die beim Arzt befindlichen Behandlungsdaten unterliegen allerdings der ärztlichen Schweigepflicht; dazu zählen auch die Sensor- oder Insulinpumpendaten, die in der Praxis gespeichert sind.

Viele Diabetes-Patienten speichern ihre Werte jedoch auch selbst in Diabetes-Clouds, die beispielsweise von CGM-System- oder Insulinpumpenanbietern angeboten werden und die in EU-Nachbarländern (z. B. Irland, Schweden) betrieben werden. Auch manche Ärzte nutzen solche Clouds zum Diabetes-Datenmanagement und überlassen dabei die Daten ihrer Patienten den jeweiligen CGM-System- bzw. Insulinpumpenanbietern zur kommerziellen Nutzung.

Online-­Petition


Der Entwurf der Verordnung wird gegenwärtig im Rat der Europäischen Union und im Europäischen Parlament beraten. Dieses Vorhaben stößt aber zwischenzeitlich auf erhebliche Bedenken. Mehrere ärztliche Organisationen – beispielsweise die Freie Ärzteschaft – oder der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) fordern, dass Gesundheitsdaten, insbesondere die zukünftigen Cloud-gespeicherten ePA-Daten gesetzlich Versicherter besonders geschützt und die ärztliche Schweigepflicht gewahrt werden müssen.

Die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) und das Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk (DPNW) haben sogar eine Online-Petition eingereicht und rufen alle Bürger EU-weit auf, diese Petition zu unterstützen. Bislang haben schon einige Tausend Personen unterzeichnet – wer mitmachen will, kann dies tun unter www.change.org.

Im Rahmen von Ermittlungen zu einem Verkehrsunfall könnten Polizei bzw. Staatsanwaltschaft mit einer EPO diese gespeicherten Glukosewerte bzw. Pumpendaten vom Cloud-Betreiber verlangen. Dies kann zu einem erheblichen Problem werden, denn je mehr Daten vorliegen, desto mehr Anknüpfungspunkte können sich hieraus für den Vorwurf eines (fahrlässigen) Fehlverhaltens ergeben. So könnte ein Gutachter anhand dieser Daten beispielsweise zur Auffassung kommen, dass man bereits deutlich vor dem Unfall hätte anhalten müssen, dass man ohnehin mit zu niedrigen Werten unterwegs war, dass man zu wenig gescannt hat, dass man nicht (richtig) kalibriert hat, dass man nach Warnungen des CGM-Systems nicht gleich angehalten hat usw.

Auch für das Behandlungsteam kann dies juristische Konsequenzen haben: Wenn angesichts der Glukosewerte erkennbar war, dass der Patient diabetesbedingt gar nicht hätte fahren dürfen oder zusätzlicher Aufklärungsbedarf bestand, wird man mit strafrechtlichen Ermittlungen und Schadensersatzforderungen rechnen müssen. Denn das Unfallopfer bzw. dessen Versicherung könnte grundsätzlich Einsicht in die strafrechtlichen Ermittlungsakten erhalten und über die Cloud-Inhalte auch Einblick in die ärztliche Tätigkeit bekommen. Dies könnte dazu führen, dass auch der Arzt sich verantworten muss.


Autor:

Oliver Ebert
REK Rechtsanwälte Stuttgart, Balingen
Nägelestraße 6A, 70597 Stuttgart

Erschienen in: Diabetes-Journal, 2022; 71 (2) Seite 49-47

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  • Liebe Leute, ich habe zwei neue Erfahrungen mach dürfen, die Ursächliche nicht so schön, woraus die 2. Erfahrung (notwendig gut) resultiert!

    Ich bin kein Liebhaber von Zahnärzten und meine dort geführte Gesundheitsakte ist mit einem riesigen “A” für Angspatient gezeichnet. Ende letzten Jahres ist mir beim letzten verbleibenden Weisheitszahn (nie Schmerzen gemacht) größeres Teil abgebrochen, ZA meint, da geht er nicht bei, weil Zahn quer liegt, allso OP, und danach könnte man sich über Zahnersatz unterhalten … ich natürlich in Schockstarre gefallen, – gleich am selben Tag bei OP-Zahnarzt Termin gemacht, vor Weihnachten nix mehr möglich, gleich Anfang Januar Termin bekommen, Röntgenbild lag dem Chirugen bereits vor. Vieles wurde besprochen, auch der Zahnersatz, wobei der Chirug gleich meinte, dass ausser WZ wohl 3 weitere Zähne raus müssten. Schock nr. 2! Ich wollte mir aber noch 2Meinung einholen und fand Dank guten Rat von Bekannten, einen anderen Zahnarzt, dem ich mein Leid und Angst ausführlich schildern konnte und der auch zum erstenmal die Diabetes in Spiel brachte … kurz um ein bisher bestes aufklärendes Gespräch, wie weit Diabetes auch auf die Zahne und Zahnfleisch gehen kann. Bei mir Fazit Paradontites. (die 1. unschöne Erfahrung). Der Weisheits- und daneben liegende Zahn sind inzwischen raus, – war super gute und schmerzfreie OP, danach keinerlei Schmerzen, durfte allerdings auch Antibiotika nehmen. Die 2. Erfahrung: ich konnte meine Insulindosies halbieren, – bei 10 Tg. Antbiotika, und nun 15 ohne Medizin noch anhaltend niedrige Insulinmenge, mit steigender festen Nahrungsaufnahme.

    Heute bei Diabetologen bestätigt, das Diabetiker besonders auf Ihre Zähne und Zahlfleich achten sollten. Da frage ich mich warum der Zahnarzt da nicht im Vorsorgekatalog von DMP aufgenommen ist.

    LG Wolfgang

  • laila postete ein Update in der Gruppe In der Gruppe:Diabetes Typ 3c vor 1 Tag, 1 Stunde

    Hallo ihr Lieben….Mein Name ist Laila…Ich bin neu hier…Ich wurde seit 2017 mit Diabetes 2 diagnostiziert.Da bekam ich den Diabetes durch laufen ohne Medies in den Griff.Das ging so bis Januar 2025.Ich weiss heute nochicht warum…aber ich hatte 2024 den Diabetes total ignoriert und fröhlich darauf losgegessen.Mitte 2025 ging ich Sport machen und gehen nach dem Essen.Und nahm immer megr ab.Htte einen Hb1C Wert von 8…Da ich abnahm, dachte ich, das der Wert besser ist…Bis Januar 2025…Da hatte ich einen HbA1C Wert von 14,8…Also Krankenhaus und Humalog 100 zu den Malzeiten spritzen…Und Toujeo 6 EI am Morgen…Irgendwann merkte ich, das mich kein Krankenhaus einstellen konnte.Die Insulineinheiten wurden immer weniger.Konnte kein Korrekturspritzen megr vornehmen.Zum Schluss gin ich nach 5 Mon. mit 2 Insulineinheiten in den Hypo…Lange Rede …kurzer Sinn.Ich ging dann auf Metformin…Also Siofor 500…Ich war bei vielen Diabethologen….Die haben mich als Typ 1 behandelt.Mit Metformin ging es mir besser.Meine letzte Diaethologin möchte, das ich wieder spritze.Ich komme mit ihr garnicht zurecht.Mein HbA1C liegt jetztbei 6,5…Mein Problem ist mein Gewicht.Ich wiege ungefähr 48 Kilo bei 160 m…Ich bräuchte dringend Austausch…Habe so viele Fragen…Bin auch psychisch total am Ende. Achso…Ja ich habe seit 1991 eine chronisch kalfizierende Pankreatitis…Und eine exokrine Pankreasinsuffizienz…Also daurch den Diabetes 3c.Wer möchte sich gerne mit mir austauschen?An Michael Bender:” Ich habe Deine Geschichte gelesen . Würde mich auch gerne mit Dir austauschen, da Du ja auch eine längere Zeit Metformin eingenommen hast.” Ich bin für jeden, mit dem ich mich hier austauschen kann, sehr dankbar. dankbar..Bitte meldet Euch…!!!

    • Hallo Leila, ich bin Suzana und auch in dieser Gruppe. Meine Geschichte kannst du etwas weiter unten lesen.
      Es ist sicher schwer aus der Ferne Ratschläge zugeben, dennoch: ich habe mich lange gegen Insulinspritzen gewehrt aber dann eingesehen, dass es besser ist. Wenn die Pankreas nicht mehr genug produziert ist es mit Medikamenten nicht zu machen. Als ich nach langer Zeit Metformin abgesetzt habe, habe ich erst gemerkt, welche Nebenwirkungen ich damit hatte.
      Ja auch ich muss aufpassen nicht in den unterzucker zu kommen bei Sport und Bewegung aber damit habe ich mich inzwischen arrangiert. Traubensaft ist mein bester Freund.
      Ganz wichtig ist aber ein DiabetologIn wo du dich gut aufgehoben fühlst und die Fragen zwischendurch beantwortet.
      Weiterhin viel Kraft und gute Wegbegleiter!

    • @suzana: Ich danke Dir für die Nachricht.Könnten wir uns weiterhin austauschen?Es wäre so wichtig für mich.Vielleicht auch privat? Gebe mir bitte Bescheid…Ich kenne mich hier leider nicht so gut aus…Wäre echt super…😊

    • Hallo Leila, auch von mir ein herzliches willkommen. Auch meine Geschichte liest du im weiteren Verlauf.
      Zur “chronisch kalfizierende Pankreatitis” kann ich nix sagen, da ist immer das Gespräch mit dem Arzt/Diabetologen vorzuziehen, wie in allen Gesundheitsfragen. Was sagen Ärzte dazu, auch wg. der NICHTzunahme an Gewicht. Wenn ich mit einem Arzt nicht kann, oder dieser mir nicht ausreichende Infos gibt, schaue ich mich nach einem anderen Arzt/Diabetologen um, das ist Dein Recht, es geht um Deine Gesundheit!
      Sollte mit der Nichtzunahme noch mehr dahinter Stecken, vielleicht
      auch mal einen Psychologen in Deine Überlegung ziehen. Oder eine auf dich zugeschnittene Diabetes Schulung o.Ä., auch hier sollte Dich ein guter Diabetologe aufklären können.

      Soweit was mir im Moment einfällt. Lass es Dir gut gehen.

      Gruss Wolfgang

    • Hey Laila, du kannst mir gerne hier im Typ 3c Bereich oder via PN schreiben. Ich bin gerade zwar etwas gesundheitlich angeschlagen, versuche aber, so gut es geht zu antworten.

  • vio1978 postete ein Update vor 2 Tagen, 11 Stunden

    Habe wieder Freestyle Libre Sensor, weil ich damit besser zurecht kam als mit dem Dexcom G 6. ist es abzusehen, ob und wann Libre mit d. Omnipod-Pumpe kompatibel ist?🍀

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