Ob Führerschein, Beruf, Schule, Krankenversicherung oder sonstige Themenfelder – Rechtsanwalt Oliver Ebert gibt Ihnen in der Rubrik Rechteck Antworten auf Rechtsfragen rund um das Thema Diabetes.
Die Frage
Eine Frage zum Führen von Dienstfahrzeugen als Diab. Typ 1: Muss ich meinen AG (Universität X..) darüber informieren, dass ich Typ 1 habe, wenn ich eine Fahrgestattung zum Führen von Dienstfahrzeugen haben möchte, oder umgekehrt, kann der Arbeitgeber bei Bekanntsein, dass ich Diabetiker Typ 1 bin, mir entsprechende Auflagen machen, wenn ich Dienstfahrzeuge führen will, weil aus dienstlichem Anlass erforderlich?
Peter K.
Die Antwort von Oliver Ebert
Nein, es besteht keine Verpflichtung, den Arbeitgeber von Krankheiten wie Diabetes zu unterrichten. Nur im Fall einer betriebsärztlichen Untersuchung wäre das wahrheitsgemäß anzugeben.
Allerdings ist es grundsätzlich schon möglich, dass der Betriebsarzt dann Auflagen zum Fahren von Dienstfahrzeugen macht. Ob die Auflagen aber zulässig bzw. von Ihnen hinzunehmen sind, müsste man dann im Einzelfall prüfen. Ich empfehle daher, dass Sie sicherheitshalber ein ausführliches Attest Ihres behandelnden Arztes zu einem Termin beim Betriebsarzt mitnehmen. Sollte dann die Sprache auf den Diabetes kommen, dann könnten Sie das Attest vorlegen bzw. den Betriebsarzt darauf hinweisen, dass Ihr Arzt keine Bedenken hat. In den meisten Fällen sollte es dann auch seitens des Betriebsarztes keine Schwierigkeiten geben.
Autor:
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Erschienen in: Diabetes-Journal, 2021; 70 (10) Seite 49