- Soziales und Recht
Führerschein und Diabetes: So ist die Rechtslage
5 Minuten
Darf ich als Diabetiker noch Auto fahren? Hat man den ersten Schock der Diabetes-Diagnose überwunden, kommt meist recht schnell die Sorge um den Führerschein auf. Die Erlaubnis, am Straßenverkehr teilzunehmen und mobil zu sein, ist für die meisten Menschen von enormer Bedeutung und nicht selten auch Grundlage der beruflichen Existenz. In diesem Beitrag geben wir Ihnen einen Überblick über die rechtlichen Hintergründe.
Um das Risiko im Straßenverkehr so gering wie möglich zu halten, dürfen nur Menschen ein Fahrzeug führen, die körperlich, geistig und charakterlich dazu geeignet sind. Das bedeutet: Jeder Fahrer muss sein Auto, sein Motorrad, den Bus oder LKW jederzeit beherrschen und darf keine Ausfallerscheinungen zeigen, weil er z. B. Alkohol getrunken hat oder Medikamente einnehmen musste und deshalb einschläft, zu langsam reagiert oder einen Tunnelblick hat. Die Überprüfung, wer geeignet oder ungeeignet ist, ein Fahrzeug zu führen, obliegt der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.
Überprüfung der Fahrtauglichkeit
Die Straßenverkehrsbehörde (meist das zuständige Landratsamt) muss daher entscheiden, was zu tun ist, wenn jemand ein erhöhtes Risiko hat, wegen einer Krankheit oder sonstiger Gründe plötzlich bewusstlos und/oder fahruntauglich zu werden. Dies kann z. B. bei Patienten mit Epilepsie der Fall sein: Ein epileptischer Anfall auf der Autobahn kann in einer Katastrophe enden.
Auch Diabetiker, die Insulin spritzen oder blutzuckersenkende Tabletten nehmen, können durch eine Unterzuckerung (Hypoglykämie) die Kontrolle verlieren und einen Unfall verursachen. Bei der Bewertung der Fahreignung hat sich die Führerscheinbehörde an den Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung zu orientieren.
Nach aktueller Datenlage gibt es in Deutschland ca. 7,6 Millionen Diabetiker; dies dürfte einem Anteil von ungefähr 10 Prozent aller Führerscheininhaber entsprechen. Trotz dieses hohen Anteils an der Gesamtzahl der Führerscheininhaber gibt es bislang aber keine Belege dafür, dass Diabetiker ein relevant höheres Risiko im Straßenverkehr darstellen.
Bei vielen Unfällen, bei denen Unterzuckerungen eine Rolle spielten, dürften in erster Linie Verhaltensfehler die eigentliche Ursache gewesen sein. Zu nennen sind als Gründe hier vor allem eine zu seltene Messung des Blutzuckers, eine falsche Insulin- oder Medikamentendosierung, die Verwechslung der Insulinsorte oder eine Unterzuckerung nach vorausgegangenem Alkoholkonsum.
In den amtlichen Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung ist daher klargestellt, dass „gut eingestellte und geschulte Menschen mit Diabetes“ grundsätzlich sowohl PKW als auch LKW sicher führen können – dies gilt auch für die Personenbeförderung (z. B. in Taxis, Omnibussen). Voraussetzung dafür ist allerdings, dass Unterzuckerungen rechtzeitig wahrgenommen werden.
Handlungsempfehlungen zur Bewertung finden Ärzte in der wissenschaftlichen Leitlinie „Diabetes & Strassenverkehr“ der Deutschen Diabetes-Gesellschaft
Fahrtauglichkeit hängt von der Unterzuckerungsgefahr ab
Bei Diabetes hängt das Risiko einer „Gefährdung der Verkehrssicherheit […] in erster Linie vom Auftreten einer Hypoglykämie mit Kontrollverlust, Verhaltensstörungen oder Bewusstseinsbeeinträchtigungen“ ab.
Die Begutachtungsleitlinien unterteilen die Führerscheinklassen dazu in zwei Gruppen:
Gruppe 1:
Führer von Fahrzeugen der Klassen A, A1, A2, B, BE, AM, L, T
„Bei Therapie mit Diät, Lebensstilanpassung oder medikamentöser Therapie mit niedrigem Hypoglykämierisiko besteht keine Einschränkung, solange eine ausgeglichene Stoffwechsellage besteht und keine die Fahreignung in sonstiger Weise ausschließenden Folgekomplikationen vorliegen. Bei Therapie mit hohem Hypoglykämierisiko ist bei ungestörter Hypoglykämiewahrnehmung nach Einstellung und Schulung das Führen von Kraftfahrzeugen der Gruppe 1 möglich, Stoffwechselselbstkontrollen werden empfohlen. […]“
Gruppe 2:
Führer von Fahrzeugen der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E und die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF)
„Für das Führen von Fahrzeugen der Gruppe 2 ist grundsätzlich eine stabile Stoffwechselführung über drei Monate nachzuweisen. Bei Therapie mit oralen Antidiabetika mit niedrigem Hypoglykämierisiko müssen regelmäßige ärztliche Kontrollen gewährleistet sein. Bei Therapie mit höherem bzw. hohem Hypoglykämierisiko (Sulfonylharnstoffe und ihre Analoga, Glinide, Insulin) ist neben regelmäßigen ärztlichen Kontrollen alle drei Jahre eine fachärztliche Begutachtung erforderlich. Diese Untersuchung soll von einem Facharzt mit nachgewiesener diabetologischer Qualifikation, in der Regel einem Facharzt für Allgemeinmedizin oder Innere Medizin, vorgenommen werden. […]“
Wesentliches Risiko: Unterzuckerung
Bei der Bewertung der Fahreignung sind in erster Linie das Unterzuckerungsrisiko und die Fähigkeit zur Unterzuckerungswahrnehmung wichtig. „Wiederholte schwere Hypoglykämien im Wachzustand“ schließen in der Regel die Fahreignung so lange aus, bis wieder eine „hinreichende Stabilität der Stoffwechsellage sowie eine zuverlässige Wahrnehmung von Hypoglykämien“ sichergestellt ist. „Schwere Hypoglykämie“ meint dabei die „Notwendigkeit von Hilfe durch eine andere Person“. „Wiederholte Hypoglykämie“ bedeutet das „zweimalige Auftreten einer schweren Hypoglykämie innerhalb von 12 Monaten“.
Kam es also innerhalb eines Jahres mehr als einmal zu einer so schweren Unterzuckerung, dass man sich nicht mehr selbst helfen konnte bzw. sogar notärztliche Hilfe benötigte, darf man bis auf Weiteres nicht mehr Auto fahren.
Überzuckerungen und eine Therapieumstellung können ebenfalls relevant sein
Für die Fahreignung spielen nicht nur Unterzuckerungen eine Rolle. Nach den Begutachtungsleitlinien schließen auch Überzuckerungen „mit ausgeprägten Symptomen wie z. B. Schwäche, Übelkeit oder Bewusstseinsbeeinträchtigungen“ das Führen von Kraftfahrzeugen aus.
Auch die mit einer Therapieumstellung verbundenen Risiken sind zu beachten. Die Leitlinie sagt hierzu: „Wer nach einer Stoffwechseldekompensation erstmals oder wer neu eingestellt wird, darf kein Fahrzeug führen, bis die Einstellphase nach ärztlicher Einschätzung durch Erreichen einer ausgeglichenen Stoffwechsellage (insbesondere bezüglich der Normalisierung des Sehvermögens sowie der Wahrnehmung von Hypoglykämien) abgeschlossen ist.“
Dies bedeutet: Unter Umständen können auch sehr hohe Blutzuckerwerte die Fahreignung vorübergehend ausschließen. Es gibt zwar keine starren Normwerte, aber Arzt und Patient müssen die jeweilige Situation verantwortungsvoll einschätzen. Beachten Sie hier unbedingt die Hinweise, die Sie von Arzt und Diabetesberatung erhalten.
Die Fahreignung ist meist nur vorübergehend beeinträchtigt
Allerdings führt der Diabetes nur selten dazu, dass die Fahreignung dauerhaft beeinträchtigt bzw. ausgeschlossen ist. Denn sobald eine „zuverlässige Wahrnehmung von Hypoglykämien“ wieder sichergestellt ist, kann die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen meist wieder attestiert werden.
Nach den Begutachtungsleitlinien kann die Fahreignung in der Regel „auf der Grundlage einer fachärztlichen (diabetologischen) Begutachtung durch geeignete Maßnahmen wie das Hypoglykämiewahrnehmungstraining, Therapieänderungen und vermehrte Blutzuckerselbstkontrollen wieder hergestellt werden“.
Es stehen daher zahlreiche Instrumente zur Verfügung, um die Teilnahme am Straßenverkehr wieder zu ermöglichen. Als Maßnahme der Therapieänderung könnte beispielsweise der Umstieg auf Insuline mit anderem Wirkprofil in Frage kommen. Häufig kann bereits eine erhöhte Anzahl an Blutzuckerselbstkontrollen dazu beitragen, dass man die Stoffwechsellage besser einschätzen bzw. vorhersehen kann, so dass überraschende Hypoglykämien vermieden werden können.
Auch durch den Einsatz eines kontinuierlichen Glukosemonitoring-Systems (CGM-System) und der damit verbundenen Alarmierungs- und Warnmöglichkeit bei abfallenden Glukosewerten lassen sich die mit einer Hypoglykämiegefahr verbundenen Risiken minimieren.
Vom Arzt ausgesprochenes Fahrverbot: unbedingt beachten!
Wenn Sie vom Arzt ein „ärztliches Fahrverbot“ erhalten, sollten Sie dieses unbedingt beachten. Wer dies ignoriert, der macht sich – auch ohne Unfall – in der Regel gemäß § 315c StGB (Strafgesetzbuch) strafbar. Kommt es zu einem Unfall, muss man zusätzlich mit einer Strafbarkeit nach weiteren Normen (u. a. §§ 222, 229 StGB) sowie Leistungsausschlüssen bzw. Regressen der Haftpflichtversicherer rechnen, da das Ignorieren begründeter ärztlicher Weisungen grundsätzlich als grob fahrlässig anzusehen ist.
Was sollten Diabetiker beachten?
Jeder Autofahrer mit Diabetes muss sicherstellen, dass Unterzuckerungen rechtzeitig erkannt und behandelt werden können, ohne dass es deswegen zu einem Unfall kommt.
Die Leitlinie „Diabetes und Straßenverkehr“ der Deutschen Diabetes Gesellschaft empfiehlt u. a. folgende Maßnahmen:
- Kontrolle der Blutglukose vor Fahrtantritt und während der Fahrt. Vor Fahrtantritt sollte der Glukosewert möglichst nicht unter 90 mg/dl (5,0 mmol/l) liegen. Liegt der Blutzuckerwert darunter, so sollte derBlutglukosespiegel durch Zufuhr von Kohlenhydraten angehoben werden.
- Bei längeren Fahrten sollte die Blutglukose spätestens alle 3 Stunden gemessen werden. Häufigere Messungen sind aufgrund der niedrigeren Grenzwerte z. B. bei insulinbehandelten Schwangeren notwendig.
- Kohlenhydrathaltige Lebensmittel („Hypo-BE/KE“) sollten griffbereit mitgeführt werden.
- Blutglukosewerte und Behandlungsmaßnahmen sollten dokumentiert werden.
- Bei Anzeichen einer Hypoglykämie oder bei einem gemessenen Blutglukosewert unter 70 mg/dl (3,9 mmol/l) sollte man sofort anhalten und ausreichend Kohlenhydrate zu sich nehmen.
- Zur akuten Behandlung einer Hypoglykämie sollten mindestens 2 KE/BE schnell wirksame Kohlenhydrate (z. B. Traubenzucker/Glukose, Fruchtsaft, Limonade) eingenommen werden.
- Nach einer Unterzuckerung sollte man erst dann weiterfahren, wenn die geistige Leistungsfähigkeit vollständig wiederhergestellt ist. Das ist frühestens nach 20 Minuten der Fall. Auch sollte man durch Kontrollmessungen sicherstellen, dass der Blutglukosespiegel auch tatsächlich wieder im Normalbereich ist.
- Mitten aus dem Leben
- Schwerbehindertenausweis bei Diabetes
- Führerschein und Diabetes: So ist die Rechtslage
von Oliver Ebert
REK Rechtsanwälte
Nägelestraße 6A, 70597 Stuttgart oder
Friedrichstraße 49, 72336 Balingen
E-Mail: Sekretariat@rek.de
Internet: www.diabetes-und-recht.de
Erschienen in: Diabetes-Journal, 2019; 68 (3) Seite 26-29
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insulina postete ein Update in der Gruppe In der Gruppe:Reisen mit Diabetes vor 1 Woche, 4 Tagen
Hallo Zusammen,
ich reise seit meinem 10. Lebensjahr mit Diabetesequipment…
Auf dem Segelboot mit meinen Eltern, auf Klassenfahrt in den Harz direkt nach meiner Diagnose 1984. Gerne war ich wandern, am liebsten an der Küste. Bretagne, Alentejo, Andalusien, Norwegen. Zum Leidwesen meiner Eltern dann auch mal ganz alleine durch Schottland… Seit einigen Jahren bin ich nun als Sozia mit meinem Mann auf dem Motorrad unterwegs. Neben Zelt und Kocher nimmt das Diabeteszeug (+weiterer Medis) einen Großteil unseres Gepäcks ein. Ich mag Sensor und Pumpe- aber das Reisen war „früher“ leichter. Im wahrsten Sinne es Wortes. Da eben nicht so viel Platz für Klamotten bleibt, bleiben wir (noch) gerne in wärmeren Regionen. Wo ist bei fast 40 Grad Sonnenschein der kühlste Platz an einem Motorrad? Und was veranstalten Katheter und Schlauch da schon wieder unter dem Nierengurt? Nach einem Starkregen knallgefüllte, aufgeplatzte Friotaschen auf den Motorradkoffern, bei den Reisevorbereitungen zurechtgeschnippelte Katheterverpackungen, damit einer mehr in die Tupperdose passt… Oft muss ich über so etwas lachen- und bin dankbar, dass mir noch nichts wirklich bedrohliches passiert ist.
Im September waren wir auf Sardinien und auf dem Rückweg länger in Südtirol. Ein letztes Mal mit meiner guten, alten Accu-Check Combo. Jetzt bin ich AID´lerin und die Katheter sind noch größer verpackt… 😉
Mein „Diabetesding“ in diesem Urlaub war eine sehr, sehr sehr große Sammlung von Zuckertütchen. Solche, die es in fast jedem Café gibt. Die waren überall an mir… in jeder Tasche, in der Pumpentache, überall ein- und zwischengeklemmt. Und liegen noch heute zahlreich im Küchenschrank. Nicht, weil sie so besonders hübsch sind und / oder eine Sammlereigenschaft befriedigen… Ich habe beim Packen zu Hause auf einen Teil der üblichen Traubenzuckerration verzichtet, da ich nach jedem Urlaub ausreichend davon wieder mit nach Hause schleppe.
Da wollte ich wohl dann bei jeder sich bietenden Gelegenheit sicherstellen, bei Unterzuckerungen trotzdem ausreichend „Stoff“ dabei zu haben…
Ich freue mich auf den nächsten Urlaub und bin gespannt, was für eine Marotte dann vielleicht entsteht. Und, ob ich vom AID wieder in den „Basalratenhandbetrieb“ schalte.
Die Marotte allerdings kündigt sich schon an. Da ich ja nun das Handy dringend benötige, habe ich bereits eine Sicherungsleine an Handy und Innentasche der Jacke befestigt. So kann ich das Handy zum Fotografieren oder für das Diabetesmanagement heraus nehmen -ohne dass es die Alpen hinunter- oder ins Wasser fällt. Diabetesbedingte Paranoia. 😉
Wenn ´s weiter nichts ist… .
Ich würde übrigens lieber ohne Erkrankungen reisen. Aber es hilft ja nichts… und mit Neugierde, Selbstverantwortung und ein bisschen Mut klappt es auch so.
Lieben Gruß und viel Vorfreude auf die nächsten Urlaube
Nina -
gingergirl postete ein Update vor 2 Wochen, 6 Tagen
Hallo zusammen meine name ist chiara und ich bin seit knapp 3 monaten mit der diagnose diabetes typ 1 diagnostiziert. Eigentlich habe ich es recht gut im griff nach der diagnose die zweite woche waren meine werte schon im ehner normalen bereich und die ärzte waren beeindruckt das es so schnell ging da ich aber alles durch die ernährung verändert habe und strickt mich daran halte war es einfach und man sah es sofort.
Ich habe ein paar Fragen kann man überall am oberarm den sensor ansetzten( da ich ihn jetzt eher etwas hoch habe beim muskel) und muss man jeden dexcom g7 sensor kalibrieren am anfang beim wechseln? .
Und ich habe bei den overpatch pflastern immer so viel kleberesten am arm kann das am pflaster liegen? Weil es ist ein transparentes und ich habe das gefühl es kriegt wie keine luft… Ich hab mir jetzt nur mal neue pflaster bestellt aber bei einem ist kein loch wo der dexcom ein löchli hat
Und wie ist das bei euch wegen abnehmen funktioniert das oder nicht?
Und wie spritzt ihr wenn ihr ihn der Öffentlichkeit seit an einem fest /Messe oder so?
Da ich nicht immer auf die Toilette renne kann?
Danke schonmal im Voraus-
darktear antwortete vor 2 Wochen, 3 Tagen
Hallo,
Als ich noch die ICT Methode hatte habe ich bei Konzerten oder Messen mir das Kurzzeitinsulin in den Bauch gespritzt und das Langzeit oben am Gesäß.Hat meist keiner mitbekommen.
Meinen Sensor setzte ich oben am Arm,ist für mich angenehmer 🙂
Ich bin froh das die Technik so gut ist und nicht mehr so Steinzeitmäßig wie vor 42 Jahren *lach*LG Sndra
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moira antwortete vor 1 Woche, 6 Tagen
Hallo Chiara! Mit dem Spritzen habe ich es wie Sandra gemacht. Abnehmen ist echt schwierig – ich komme da nicht gut weiter, ich muss aber auch für zwei weitere Leute kochen und deren Essenswünsche sind da nicht unbedingt hilfreich. LG
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hexle postete ein Update vor 3 Wochen
Hat jemand Tipps bei einer Pfalsterallergie gegen dexcom g6. Ich muss die vorhandenen Sensoren noch verwenden, bis die Umstellung auf g7 durch ist.
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lena-schmidt antwortete vor 2 Wochen, 2 Tagen
@stephanie-haack hast du vielleicht ein paar gutes Tipps?
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connyhumboldt antwortete vor 1 Woche, 4 Tagen
Besorge Dir Pflaster die über Tattoos geklebt werden, wenn die neu gestochen sind! Oder Sprühpflaster das Stomapatienten benutzen!
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Hallo Nina,
als unser Kind noch kleiner war, fand ich es schon immer spannend für 2 Typ1 Dias alles zusammen zu packen,alles kam in eine große Klappbox.
Und dann stand man am Auto schaute in den Kofferraum und dachte sich oki wohin mit dem Zuckermonster,es war also Tetris spielen im Auto ;). Für die Fahrten packen wir uns genug Gummibärchen ein und der Rest wird zur Not dann vor Ort gehohlt.
Unsere letzte weite Fahrt war bis nach Venedig