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In einem solchen Fall kommt möglicherweise eine Überbrückungsleistung durch das Sozialamt in Betracht. Ich empfehle Ihnen, dass Sie sich an die Rechtsberatungsstelle des örtlich zuständigen Amtsgerichts wenden: Schildern Sie dort Ihr Anliegen und beantragen Beratungshilfe. Hierzu müssen Sie Einkommensnachweise wie ALG- oder ALG-II-Bescheid, Rentenbescheid, Verdienstbescheinigung etc. vorlegen.
Wenn Sie aufgrund Ihrer finanziellen Situation einen Anspruch auf Beratungshilfe haben, dann erhalten Sie einen Berechtigungsschein. Damit können Sie sich an einen Anwalt vor Ort wenden, der die entsprechenden Leistungen für Sie durchsetzt. Bei Vorlage des Beratungshilfescheins darf der Anwalt von Ihnen lediglich Gebühren in Höhe von 15 € verlangen; manche Anwälte verzichten hierauf.
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