Gutachten für Führerschein rechtens

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© Rainer Fuhrmann - AdobeStock
Gutachten für Führerschein rechtens

Rechtsanwalt Oliver Ebert gibt Ihnen in der Rubrik Rechteck Antworten auf Rechtsfragen rund um das Thema Diabetes.

Die Frage

Ich habe von der Führerscheinbehörde ein Schreiben erhalten, mit dem ein verkehrsmedizinisches Gutachten von mir verlangt wird. Aufgrund meiner Diabetes-Erkrankung (Typ 1, Pumpe + CGM) habe man Zweifel an meiner Fahreignung. Ich müsse daher nachweisen, dass ich auch mit Diabetes sicher autofahren könne. Das Gutachten müsse ich auch selber bezahlen.

Die Behörde droht auch, dass man mir den Führerschein wegnehmen wird, falls ich das geforderte Gutachten nicht innerhalb von 5 Wochen vorlege. Ich finde das total diskriminierend. Ist das so wirklich rechtens und muss ich das akzeptieren?

Peter S.


Die Antwort von Oliver Ebert

Es ist in der Tat sehr ärgerlich und traurig, dass zu den Belastungen durch den Diabetes dann auch noch solche finanziellen Ausgaben kommen. Leider wird man hier nichts machen können, eine Diskriminierung liegt nicht vor.

Gemäß § 11 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) darf – und muss – die Behörde prüfen, ob bzw. inwieweit eine Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen vorliegt. Werden der Behörde irgendwelche Tatsachen bekannt, die „Bedenken gegen die körperliche oder geistige Eignung“ des Fahrerlaubnisbewerbers begründen, dann kann die Fahrerlaubnisbehörde gemäß § 11 Absatz 2 Satz 1 FeV die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens durch den Bewerber anordnen.

Solche Bedenken gegen die körperliche oder geistige Eignung bestehen nach § 11 Absatz 2 Satz 2 FeV insbesondere dann, wenn mindestens eine der Erkrankungen vorliegt, die in der Anlage zur FeV aufgelistet sind. Dort ist – neben beispielsweise Herzproblemen, Epilepsie, Bluthochdruck – auch die Diabetes-Erkrankung aufgeführt ist (Nr. 5, Anlage 4 FeV). Das Vorgehen der Behörde ist rechtlich daher wohl nicht zu beanstanden.

Trotzdem noch eine gute Nachricht: Wenn Ihre Diabetes-Erkrankung gut eingestellt ist und Sie Unterzuckerungen rechtzeitig wahrnehmen, dann wird der Gutachter wohl keine Probleme sehen müssen. Es wird dann auch keine weiteren Schwierigkeiten mit dem Führerschein geben.


Autor:

Oliver Ebert
REK Rechtsanwälte Stuttgart, Balingen
Nägelestraße 6A, 70597 Stuttgart

Erschienen in: Diabetes-Journal, 2021; 70 (1) Seite 50-51

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