Gutachten wegen Diabetes angefordert: So läuft eine verkehrsmedizinische Untersuchung ab

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Gutachten wegen Diabetes angefordert - So läuft eine verkehrsmedizinische Untersuchung ab | Foto: Studio Romantic - stock.adobe.com
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Gutachten wegen Diabetes angefordert: So läuft eine verkehrsmedizinische Untersuchung ab

Auslöser für ein Gutachten zur Fahrerlaubnis ist in der Regel eine Aufforderung der Fahrerlaubnisbehörde z.B. bei Neuerwerb der Fahrerlaubnis, bei Verlängerung der Fahrerlaubnis für Berufskraftfahrer oder im unerfreulichen Fall eines Unfalls. Auch Betriebsärzte können ein Gutachten anfordern, z.B. für Gabelstapler-Fahrer. Rechtsgrundlage ist die Fahrerlaubnis-Verordnung. Wie eine solche verkehrsmedizinische Untersuchung für Menschen mit Diabetes abläuft, erklären wir hier.

Die Fragestellung für eine Fahrerlaubnis-Begutachtung ist immer: „Ist der Bewerber trotz seines Diabetes geeignet, sicher ein Kraftfahrzeug zu führen?“ Der Gutachter sollte ein Diabetologe mit der Zusatzbezeichnung Verkehrsmedizin sein, nicht jedoch der behandelnde Arzt. Den Anlass zur Begutachtung sollte man beim Vereinbaren des Termins benennen und das Schreiben mitbringen.

Das Gutachten soll die Frage beantworten, ob die Person zukünftig ein Kraftfahrzeug sicher führen kann. Sie muss den Gutachter davon überzeugen, dass sie alles tut, um eine Unterzuckerung (Hypoglykämie) am Steuer zu verhindern. Dies unterscheidet sich zentral von der Vorstellung zur Behandlung, die ja dem Verhindern von Folgeerkrankungen dient.

Anforderungen an ein Gutachten

Die Begutachtung erfolgt nach den „Begutachtungsleitlinien“ der Bundesanstalt für Straßenwesen. Diese führen aus: „Gut eingestellte und geschulte Menschen mit Diabetes können Fahrzeuge beider Gruppen (Anmerkung des Autors: privat und beruflich) sicher führen. Die Gefährdung der Verkehrssicherheit geht beim Diabetes mellitus in erster Linie vom Auftreten einer Hypoglykämie mit Kontrollverlust, Verhaltensstörungen oder Bewusstseinsbeeinträchtigungen aus. Eine ungestörte Hypoglykämie-Wahrnehmung ist Voraussetzung für die Fahreignung.“

„Gut eingestellt“ bedeutet: Es gab keine Unterzuckerung mit der Notwendigkeit von Fremdhilfe in den letzten 12 Monaten, keine Ketoazidose (Übersäuerung des Körpers aufgrund massiven Insulinmangels), keine Hypoglykämie-Wahrnehmungsstörung. Das unterscheidet sich wesentlich von der „guten Einstellung“ für die Diabetes-Behandlung. Um Unterzuckerungen zu verhindern, wird, insbesondere bei Berufskraftfahrern, eher ein HbA1c um oder etwas über 7 % angestrebt.

Bei Personen mit Insulinbehandlung wird er sich die Stoffwechsel-Dokumentation und den Gesundheitspass Diabetes ansehen, denn besonders bei ihnen besteht ein erhöhtes Risiko für Hypoglykämien. Je vollständiger die Unterlagen sind, umso besser ist es.

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