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Der Tod ereilt jeden irgendwann – und kann auch gänzlich unerwartet kommen. Wer soll dann in rechtlicher Hinsicht an Ihre Stelle treten? Wer soll erben – und wer möglichst nichts von Ihrem Nachlass bekommen? Wenn nichts geregelt ist, dann greift die gesetzliche Erbfolge, im schlimmsten Fall fällt alles an den Staat. Mit einem Testament können Sie bestimmen und verschaffen Ihrem letzten Willen Geltung – aber nur, wenn Sie dabei keine Fehler machen. In diesem Beitrag erklären wir, worauf Sie beim Aufsetzen des Testaments achten sollten.
Jedes Jahr erweisen sich viele Testamente als unwirksam, weil sie nicht den strengen gesetzlichen Formvorschriften entsprechen. Und so kann es passieren, dass genau die Erbfolgen eintreten, die man eigentlich verhindern wollte: Denn ohne wirksames Testament gilt die gesetzliche Erbfolge.
Am sichersten fährt man, wenn man sein Testament bei einem Notar aufsetzt. Dieser sorgt für die Einhaltung der Formvorschriften und kann auf potentielle Fehler bei der Gestaltung hinweisen. Der Notar muss sich dabei auch von Ihrer Testierfähigkeit überzeugen, d. h. dass Sie überhaupt (noch) in der Lage sind, Ihren Willen frei zu äußern. Dies beugt späteren Streitereien vor. Weiterer Vorteil: Ein notarielles Testament wird amtlich verwahrt und geht somit nicht verloren.
Die Kosten eines notariellen Testaments sind allerdings nicht ganz unerheblich: Bei einem Vermögen von 100.000 € muss man für das Aufsetzen des Testaments, die Verwahrung und die spätere Testamentseröffnung rund 550 € einkalkulieren. Trotzdem kann die Investition erhebliche Kosten sparen: Liegt nämlich kein notarielles Testament vor, müssen die Erben ihre Berechtigung durch einen Erbschein nachweisen. Dies dauert häufig recht lange – und ist dann für die Erben sogar teurer.
In obigem Fall würden für den Antrag auf Erteilung des Erbscheins, die Erbscheinerteilung und die Testamentseröffnung insgesamt Gebühren in Höhe von ca. 650 € anfallen. Bis zur Erteilung eines Erbscheins ist das gesamte Vermögen blockiert, was zu erheblichen Schäden und Einbußen führen kann. Ein notarielles Testament vermeidet solche Risiken und ist daher eigentlich immer anzuraten, wenn nennenswertes Vermögen zu vererben ist.
Der Gang zum Notar ist aber natürlich nicht zwingend, jeder kann sein Testament auch selbst aufsetzen. Hier gibt es aber einiges zu beachten: Ein Testament muss grundsätzlich komplett handschriftlich abgefasst und unterzeichnet werden – das Gesetz verlangt zwingend “eine eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung”. Wichtig: Die Unterschrift muss als solche erkennbar sein und am Ende des Textes stehen bzw. diesen inhaltlich abschließen.
Auch sollte unbedingt angegeben werden, “zu welcher Zeit (Tag, Monat und Jahr) und an welchem Ort” das Testament niedergeschrieben wurde. Häufig wird der Fehler gemacht, dass ein Testament am PC getippt und dann nur noch unterschrieben wird: Solche Testamente sind unwirksam.
Denken Sie daran: Man kann Sie ja nicht mehr fragen, wenn es bei Ihrem Testament Unklarheiten gibt. Eine Regelung wie Mein Haus vermache ich der Kirche könnte zum Beispiel problematisch sein: Meinen Sie Ihre Religionszugehörigkeit – oder sollen alle christlichen Konfessionen bedacht werden? Geht es um die Ortskirche, für deren Renovierung Sie einen Beitrag leisten wollen – oder generell um die Institution?
Oder Die Kinder sollen alles bekommen: Eine solche Formulierung wäre nur dann eindeutig, wenn Sie nur eigene (leibliche bzw. adoptierte) Kinder in der Familie haben. Was wäre aber, wenn Sie in einer Patchwork-Familie gelebt und auch die Kinder Ihres Partners wie die eigenen Kinder behandelt hätten? Gilt das dann auch für das Testament? Ihre leiblichen Kinder könnten da vielleicht anderer Meinung sein, vor allem, wenn es um viel Geld geht. Sie sollten also möglichst genau schildern, was bzw. wen Sie meinen bzw. was Sie regeln wollen.
Das Leben birgt manchmal Zufälle – rechnen Sie daher auch damit, dass in anderer Reihenfolge gestorben wird, als man denkt. Auch hierzu ein Beispiel: Eine Frau besitzt ein sehr großes Vermögen. Nach vielen Enttäuschungen lässt sie sich von ihrem Ehemann scheiden und setzt die gemeinsame Tochter als Alleinerbin ein.
Jahre später kommt es zu einem Autounfall, bei dem die Frau und ihre Tochter gemeinsam verunglücken. Zuerst starb die Frau, wenige Tage darauf dann ihre Tochter. Nach dem Tod der Frau ist die Tochter zunächst Alleinerbin der Frau geworden. Da die Tochter aber keine eigenen Kinder hatte, wurde ihr Vater, also der geschiedene Ehemann, Alleinerbe des gesamten Vermögens. Solchen unerwünschten Folgen sollte man durch entsprechende Regelungen vorbeugen.
Wenn Sie ein eigenhändiges Testament machen, dann sollte man dieses nach Ihrem Tod auch finden. Sorgen Sie dafür, dass es nicht unbedingt die Person zuerst findet, die Sie womöglich gerade nicht bedacht haben. Denn nicht selten verschwinden Testamente, so dass dann ein früheres Testament oder die gesetzliche Regelung greift.
Um spätere Zweifel an der Ernsthaftigkeit Ihres letzten Willens zu vermeiden, sollten Sie das Testament regelmäßig durch einen Aktualisierungsvermerk mit Datum und Unterschrift neu bestätigen; die zeitlichen Abstände sollten dabei nicht zu groß sein. Wenn Sie merken, dass Ihre geistige Leistung nachlässt oder möglicherweise später jemand Zweifel an Ihrer Testierfähigkeit äußern könnte: Bitten Sie eine Vertrauensperson (beispielsweise Ihren Arzt), den Aktualisierungsvermerk ebenfalls mit zu unterschreiben.
Das Erbrecht ist sehr kompliziert – und es können hier nur einige wenige Fallstricke skizziert werden. Wenn Sie sichergehen wollen, dann empfiehlt sich eine erbrechtliche Beratung bei einem spezialisierten Anwalt oder Notar. Die Kosten hierfür sind überschaubar – und Sie können dadurch viele Probleme vermeiden bzw. Streit unter Ihren Erben vorbeugen.
Der Zugang zu Computern, Online-Diensten oder Geräten ist oftmals nur mit einem Passwort möglich. Damit hier ein Zugriff möglich ist, sollten Sie die Passwörter unbedingt an sicherer Stelle aufbewahren und den Erben zugänglich machen. Es empfiehlt sich, die Passwortdaten verschlüsselt auf einer CD zu speichern, so dass man nur das Passwort für die CD weitergeben muss.
von Oliver Ebert
REK Rechtsanwälte
Nägelestraße 6A, 70597 Stuttgart oder
Friedrichstraße 49, 72336 Balingen
E-Mail: Sekretariat@rek.de
Internet: www.diabetes-und-recht.de
Erschienen in: Diabetes-Journal, 2015; 64 (7) Seite 30-33
5 Minuten
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