- Soziales und Recht
Ihr Vermächtnis
4 Minuten
Der Tod ereilt jeden irgendwann – und kann auch gänzlich unerwartet kommen. Wer soll dann in rechtlicher Hinsicht an Ihre Stelle treten? Wer soll erben – und wer möglichst nichts von Ihrem Nachlass bekommen? Wenn nichts geregelt ist, dann greift die gesetzliche Erbfolge, im schlimmsten Fall fällt alles an den Staat. Mit einem Testament können Sie bestimmen und verschaffen Ihrem letzten Willen Geltung – aber nur, wenn Sie dabei keine Fehler machen. In diesem Beitrag erklären wir, worauf Sie beim Aufsetzen des Testaments achten sollten.
Jedes Jahr erweisen sich viele Testamente als unwirksam, weil sie nicht den strengen gesetzlichen Formvorschriften entsprechen. Und so kann es passieren, dass genau die Erbfolgen eintreten, die man eigentlich verhindern wollte: Denn ohne wirksames Testament gilt die gesetzliche Erbfolge.
Die notarielle Form ist am sichersten
Am sichersten fährt man, wenn man sein Testament bei einem Notar aufsetzt. Dieser sorgt für die Einhaltung der Formvorschriften und kann auf potentielle Fehler bei der Gestaltung hinweisen. Der Notar muss sich dabei auch von Ihrer Testierfähigkeit überzeugen, d. h. dass Sie überhaupt (noch) in der Lage sind, Ihren Willen frei zu äußern. Dies beugt späteren Streitereien vor. Weiterer Vorteil: Ein notarielles Testament wird amtlich verwahrt und geht somit nicht verloren.
Kosten beim Notar nicht unerheblich
Die Kosten eines notariellen Testaments sind allerdings nicht ganz unerheblich: Bei einem Vermögen von 100.000 € muss man für das Aufsetzen des Testaments, die Verwahrung und die spätere Testamentseröffnung rund 550 € einkalkulieren. Trotzdem kann die Investition erhebliche Kosten sparen: Liegt nämlich kein notarielles Testament vor, müssen die Erben ihre Berechtigung durch einen Erbschein nachweisen. Dies dauert häufig recht lange – und ist dann für die Erben sogar teurer.
In obigem Fall würden für den Antrag auf Erteilung des Erbscheins, die Erbscheinerteilung und die Testamentseröffnung insgesamt Gebühren in Höhe von ca. 650 € anfallen. Bis zur Erteilung eines Erbscheins ist das gesamte Vermögen blockiert, was zu erheblichen Schäden und Einbußen führen kann. Ein notarielles Testament vermeidet solche Risiken und ist daher eigentlich immer anzuraten, wenn nennenswertes Vermögen zu vererben ist.
Eigenhändiges Testament: nicht am PC!
Der Gang zum Notar ist aber natürlich nicht zwingend, jeder kann sein Testament auch selbst aufsetzen. Hier gibt es aber einiges zu beachten: Ein Testament muss grundsätzlich komplett handschriftlich abgefasst und unterzeichnet werden – das Gesetz verlangt zwingend “eine eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung”. Wichtig: Die Unterschrift muss als solche erkennbar sein und am Ende des Textes stehen bzw. diesen inhaltlich abschließen.
Auch sollte unbedingt angegeben werden, “zu welcher Zeit (Tag, Monat und Jahr) und an welchem Ort” das Testament niedergeschrieben wurde. Häufig wird der Fehler gemacht, dass ein Testament am PC getippt und dann nur noch unterschrieben wird: Solche Testamente sind unwirksam.
Keine unklaren Formulierungen
Denken Sie daran: Man kann Sie ja nicht mehr fragen, wenn es bei Ihrem Testament Unklarheiten gibt. Eine Regelung wie Mein Haus vermache ich der Kirche könnte zum Beispiel problematisch sein: Meinen Sie Ihre Religionszugehörigkeit – oder sollen alle christlichen Konfessionen bedacht werden? Geht es um die Ortskirche, für deren Renovierung Sie einen Beitrag leisten wollen – oder generell um die Institution?
Oder Die Kinder sollen alles bekommen: Eine solche Formulierung wäre nur dann eindeutig, wenn Sie nur eigene (leibliche bzw. adoptierte) Kinder in der Familie haben. Was wäre aber, wenn Sie in einer Patchwork-Familie gelebt und auch die Kinder Ihres Partners wie die eigenen Kinder behandelt hätten? Gilt das dann auch für das Testament? Ihre leiblichen Kinder könnten da vielleicht anderer Meinung sein, vor allem, wenn es um viel Geld geht. Sie sollten also möglichst genau schildern, was bzw. wen Sie meinen bzw. was Sie regeln wollen.
Unerwünschten Folgen vorbeugen
Das Leben birgt manchmal Zufälle – rechnen Sie daher auch damit, dass in anderer Reihenfolge gestorben wird, als man denkt. Auch hierzu ein Beispiel: Eine Frau besitzt ein sehr großes Vermögen. Nach vielen Enttäuschungen lässt sie sich von ihrem Ehemann scheiden und setzt die gemeinsame Tochter als Alleinerbin ein.
Jahre später kommt es zu einem Autounfall, bei dem die Frau und ihre Tochter gemeinsam verunglücken. Zuerst starb die Frau, wenige Tage darauf dann ihre Tochter. Nach dem Tod der Frau ist die Tochter zunächst Alleinerbin der Frau geworden. Da die Tochter aber keine eigenen Kinder hatte, wurde ihr Vater, also der geschiedene Ehemann, Alleinerbe des gesamten Vermögens. Solchen unerwünschten Folgen sollte man durch entsprechende Regelungen vorbeugen.
Die Aufbewahrung des Testaments
Wenn Sie ein eigenhändiges Testament machen, dann sollte man dieses nach Ihrem Tod auch finden. Sorgen Sie dafür, dass es nicht unbedingt die Person zuerst findet, die Sie womöglich gerade nicht bedacht haben. Denn nicht selten verschwinden Testamente, so dass dann ein früheres Testament oder die gesetzliche Regelung greift.
Regelmäßig aktualisieren, um Zweifel zu vermeiden
Um spätere Zweifel an der Ernsthaftigkeit Ihres letzten Willens zu vermeiden, sollten Sie das Testament regelmäßig durch einen Aktualisierungsvermerk mit Datum und Unterschrift neu bestätigen; die zeitlichen Abstände sollten dabei nicht zu groß sein. Wenn Sie merken, dass Ihre geistige Leistung nachlässt oder möglicherweise später jemand Zweifel an Ihrer Testierfähigkeit äußern könnte: Bitten Sie eine Vertrauensperson (beispielsweise Ihren Arzt), den Aktualisierungsvermerk ebenfalls mit zu unterschreiben.
Im Zweifel: rechtliche Beratung
Das Erbrecht ist sehr kompliziert – und es können hier nur einige wenige Fallstricke skizziert werden. Wenn Sie sichergehen wollen, dann empfiehlt sich eine erbrechtliche Beratung bei einem spezialisierten Anwalt oder Notar. Die Kosten hierfür sind überschaubar – und Sie können dadurch viele Probleme vermeiden bzw. Streit unter Ihren Erben vorbeugen.
Last, but not least: digitale Hinterlassenschaft
Der Zugang zu Computern, Online-Diensten oder Geräten ist oftmals nur mit einem Passwort möglich. Damit hier ein Zugriff möglich ist, sollten Sie die Passwörter unbedingt an sicherer Stelle aufbewahren und den Erben zugänglich machen. Es empfiehlt sich, die Passwortdaten verschlüsselt auf einer CD zu speichern, so dass man nur das Passwort für die CD weitergeben muss.
- Dauerhaft bewusstlos: Wer regelt meine Angelegenheiten?
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- Das Testament: Ihr Vermächtnis
von Oliver Ebert
REK Rechtsanwälte
Nägelestraße 6A, 70597 Stuttgart oder
Friedrichstraße 49, 72336 Balingen
E-Mail: Sekretariat@rek.de
Internet: www.diabetes-und-recht.de
Erschienen in: Diabetes-Journal, 2015; 64 (7) Seite 30-33
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insulina postete ein Update in der Gruppe In der Gruppe:Reisen mit Diabetes vor 22 Minuten
Hallo Zusammen,
ich reise seit meinem 10. Lebensjahr mit Diabetesequipment…
Auf dem Segelboot mit meinen Eltern, auf Klassenfahrt in den Harz direkt nach meiner Diagnose 1984. Gerne war ich wandern, am liebsten an der Küste. Bretagne, Alentejo, Andalusien, Norwegen. Zum Leidwesen meiner Eltern dann auch mal ganz alleine durch Schottland… Seit einigen Jahren bin ich nun als Sozia mit meinem Mann auf dem Motorrad unterwegs. Neben Zelt und Kocher nimmt das Diabeteszeug (+weiterer Medis) einen Großteil unseres Gepäcks ein. Ich mag Sensor und Pumpe- aber das Reisen war „früher“ leichter. Im wahrsten Sinne es Wortes. Da eben nicht so viel Platz für Klamotten bleibt, bleiben wir (noch) gerne in wärmeren Regionen. Wo ist bei fast 40 Grad Sonnenschein der kühlste Platz an einem Motorrad? Und was veranstalten Katheter und Schlauch da schon wieder unter dem Nierengurt? Nach einem Starkregen knallgefüllte, aufgeplatzte Friotaschen auf den Motorradkoffern, bei den Reisevorbereitungen zurechtgeschnippelte Katheterverpackungen, damit einer mehr in die Tupperdose passt… Oft muss ich über so etwas lachen- und bin dankbar, dass mir noch nichts wirklich bedrohliches passiert ist.
Im September waren wir auf Sardinien und auf dem Rückweg länger in Südtirol. Ein letztes Mal mit meiner guten, alten Accu-Check Combo. Jetzt bin ich AID´lerin und die Katheter sind noch größer verpackt… 😉
Mein „Diabetesding“ in diesem Urlaub war eine sehr, sehr sehr große Sammlung von Zuckertütchen. Solche, die es in fast jedem Café gibt. Die waren überall an mir… in jeder Tasche, in der Pumpentache, überall ein- und zwischengeklemmt. Und liegen noch heute zahlreich im Küchenschrank. Nicht, weil sie so besonders hübsch sind und / oder eine Sammlereigenschaft befriedigen… Ich habe beim Packen zu Hause auf einen Teil der üblichen Traubenzuckerration verzichtet, da ich nach jedem Urlaub ausreichend davon wieder mit nach Hause schleppe.
Da wollte ich wohl dann bei jeder sich bietenden Gelegenheit sicherstellen, bei Unterzuckerungen trotzdem ausreichend „Stoff“ dabei zu haben…
Ich freue mich auf den nächsten Urlaub und bin gespannt, was für eine Marotte dann vielleicht entsteht. Und, ob ich vom AID wieder in den „Basalratenhandbetrieb“ schalte.
Die Marotte allerdings kündigt sich schon an. Da ich ja nun das Handy dringend benötige, habe ich bereits eine Sicherungsleine an Handy und Innentasche der Jacke befestigt. So kann ich das Handy zum Fotografieren oder für das Diabetesmanagement heraus nehmen -ohne dass es die Alpen hinunter- oder ins Wasser fällt. Diabetesbedingte Paranoia. 😉
Wenn ´s weiter nichts ist… .
Ich würde übrigens lieber ohne Erkrankungen reisen. Aber es hilft ja nichts… und mit Neugierde, Selbstverantwortung und ein bisschen Mut klappt es auch so.
Lieben Gruß und viel Vorfreude auf die nächsten Urlaube
Nina -
gingergirl postete ein Update vor 1 Woche, 2 Tagen
Hallo zusammen meine name ist chiara und ich bin seit knapp 3 monaten mit der diagnose diabetes typ 1 diagnostiziert. Eigentlich habe ich es recht gut im griff nach der diagnose die zweite woche waren meine werte schon im ehner normalen bereich und die ärzte waren beeindruckt das es so schnell ging da ich aber alles durch die ernährung verändert habe und strickt mich daran halte war es einfach und man sah es sofort.
Ich habe ein paar Fragen kann man überall am oberarm den sensor ansetzten( da ich ihn jetzt eher etwas hoch habe beim muskel) und muss man jeden dexcom g7 sensor kalibrieren am anfang beim wechseln? .
Und ich habe bei den overpatch pflastern immer so viel kleberesten am arm kann das am pflaster liegen? Weil es ist ein transparentes und ich habe das gefühl es kriegt wie keine luft… Ich hab mir jetzt nur mal neue pflaster bestellt aber bei einem ist kein loch wo der dexcom ein löchli hat
Und wie ist das bei euch wegen abnehmen funktioniert das oder nicht?
Und wie spritzt ihr wenn ihr ihn der Öffentlichkeit seit an einem fest /Messe oder so?
Da ich nicht immer auf die Toilette renne kann?
Danke schonmal im Voraus-
darktear antwortete vor 5 Tagen, 16 Stunden
Hallo,
Als ich noch die ICT Methode hatte habe ich bei Konzerten oder Messen mir das Kurzzeitinsulin in den Bauch gespritzt und das Langzeit oben am Gesäß.Hat meist keiner mitbekommen.
Meinen Sensor setzte ich oben am Arm,ist für mich angenehmer 🙂
Ich bin froh das die Technik so gut ist und nicht mehr so Steinzeitmäßig wie vor 42 Jahren *lach*LG Sndra
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moira antwortete vor 1 Tag, 18 Stunden
Hallo Chiara! Mit dem Spritzen habe ich es wie Sandra gemacht. Abnehmen ist echt schwierig – ich komme da nicht gut weiter, ich muss aber auch für zwei weitere Leute kochen und deren Essenswünsche sind da nicht unbedingt hilfreich. LG
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hexle postete ein Update vor 1 Woche, 3 Tagen
Hat jemand Tipps bei einer Pfalsterallergie gegen dexcom g6. Ich muss die vorhandenen Sensoren noch verwenden, bis die Umstellung auf g7 durch ist.
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lena-schmidt antwortete vor 5 Tagen, 6 Stunden
@stephanie-haack hast du vielleicht ein paar gutes Tipps?
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